Grand Quest Frankfurt: Platzt die Wohnungsübergabe der Adler Group S.A. wegen Schwarzbaus?
Für das Projekt Grand Quest sollte die Adler Group S.A. die ehemalige Oberpostdirektion aus dem Jahr 1907 in 164 Eigentumswohnungen umwandeln und im April 2024 übergeben Copyright Karsten Ratzke, CC0, via Wikimedia Commons, Foto vom 21. November 2011
Ärger um das Luxussanierungsprojekt Grand Quest Frankfurt der luxemburgischen Adler Group S.A.
Die für den 5. April 2024 geplante Abnahme der 164 verkauften Eigentumswohnungen in der ehemaligen hessischen Oberpostdirektion aus dem Jahr 1907 in der Ludwig-Erhard-Anlage 2-8 Teil A durch die Wohnungskäufer wurde verschoben. „Ich habe die Abnahme wohl gekippt“, schrieb ein Rechtsanwalt aus Hameln am 2. April 2024 an GoMoPa.io.
► Weil laut eines Energieberaters keine Unterlagen mehr für die energetische Sanierung bei der KfW vorliegen würden und
► weil ein Architekt unzulässige Baumaterialien ausgemacht habe.
Der Rechtsanwalt befürchtet gar, dass am Ende ein Flatterband um das Gebäude gezogen werden müsste und die Wohnungen wieder abgerissen werden müssten.
Denn nach seinen Recherchen bei einem Architekten und einem Energieberater handelt es sich nach seinen Worten um ein „Schrotthaus“ und einen „Schwarzbau“.
Der niedersächsische Anwalt, der eine Wohnungskäuferin aus Luxemburg vertritt, hat nach seinen Angaben bereits im September 2023 bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Bauherrin Adler Group S.A. „wegen Eingehungsbetruges und organisierter Kriminalität“ gestellt.
Der Anwalt erhofft sich auf diesem Wege, eine Entschädigung am Ende des Strafverfahrens für seine Mandantin zu erreichen (Adhäsionsverfahren).
Denn die Verantwortlichen für das Grand Quest hätten nach seiner Auffassung eine Lücke im 2018 eingeführten Bauträgervertrag (geregelt in den §§ 650 u und 650v des Bürgerlichen Gesetzbuches) ausgenutzt, die von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (46, FDP) aus Gelsenkirchen bislang nicht geschlossen wurde, wie GoMoPa berichtete.
Demnach können sich die Bauherren darauf verlassen, dass die Wohnungskäufer kein ordentliches Kündigungsrecht im Bauträgerkaufvertrag haben, sollte die Wohnung nicht ordnungsgemäß fertig gestellt werden (wenn die Bauherren zum Beispiel nicht zweckgebundene Gelder einfach abgezogen hätten). Den Wohnungskäufern bliebe nur ein Rücktritt oder eine Rückabwicklung. In diesen Fällen würden sie ihre Minimalsicherheit, eine Vormerkung im Grundbuch, verlieren. Geht dann die Bauträgerobjektgesellschaft auch noch pleite, würden sie nur mit einer wohl geringen Quote aus der Insolvenzmasse abgespeist werden.
Eine Abnahme der Eigentumswohnungen durch die Käufer würde die Bauträgerin nun vollends entlassen und nach Worten des Anwalts „den mutmaßlich geplanten Betrug vollenden“.
Wer steckt hinter dem Projekt Grand Quest Frankfurt?
Der aus Köln stammende Christoph Gröner (56), Gründer der Adler-Projektentwicklerin Consus RE AG aus Berlin, hatte 2015 mit seiner damaligen CG Gruppe AG (einer Tochter der Consus Real Estate AG) den Gesamtkomplex der einstigen Oberpostdirektion mit der neobarocken Fassade und mit dem Namen Westend-Ensemble für rund 82 Millionen Euro von der Deutschen Office gekauft, die zuvor vergeblich versucht hatte, große Büronutzer für die 34.100 m² Mietfläche der Bestandsgebäude auf dem 1,4 ha großen Gelände zu gewinnen.