Der Hamburger Pastorensohn und heutige Sozialunternehmer Markus Bönig (49) aus Jesteburg in Niedersachsen gründete vor knapp 2 Jahren in Amsterdam die Firma Redcap B.V. und verkauft auf seinen Internetseiten KeinRundfunkbeitrag.de und Beitragsblocker.de für einmalig 55,08 Euro (das entspricht dem dreifachen monatlichen Rundfunkbeitrag) Musterschreiben, mit denen man angeblich die Zwangsgebühren vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (vormals GEZ) blockieren, den Gerichtsvollzieher aushebeln und den schon gezahlten Rundfunkbeitrag mit einer Folgenbeseitigungsklage wieder zurückholen könne.
Markus Bönig – Jetzt Rundfunkbeitrag blocken
Bönig, einst selbst ernannter Bundeswahlkampfleiter der Partei “Die Basis” zur Bundestagswahl 2021 und zumindest zu dieser Zeit Mitglied der Partei “Die Basis”, die aus den Protesten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen entstanden und eng mit der Querdenker-Szene verbunden ist, stützt sein heutiges Versprechen “Jetzt Rundfunkbeitrag blocken” auf Beitragsblocker.de mit dem Argument: “Es klingt unglaublich, ist aber die Rechtslage: Kein Gerichtsvollzieher kann seit einer Gesetzesänderung mehr legal Forderungen des Beitragsservices – so nennt sich die GEZ heute – eintreiben. Seit der Abschaffung der Gerichtsvollzieherregelung sind Gerichtsvollzieher keine Beamten mehr und sie dürfen keine hoheitlichen Aufgaben mehr wahrnehmen. Damit kann der Rundfunkbeitrag zwar weiterhin festgesetzt, aber nicht mehr wirksam vollstreckt werden.”
Sozialunternehmer Markus Bönig (49) aus Jesteburg in Niedersachsen ist über seine Amsterdamer Stiftung Rudulin Inhaber und Geschäftsführer der Amsterdamer Redcap B.V., welche die Portale KeinRundfunkbeitragmehr.de und Beitragsblocker.de betreibt.
Leider erweist sich sein Beitragsblocker ebenso wenig praxistauglich wie seine vorigen Bescheinigungen zu Coronazeiten.
Auf KeinRundfunkbeitragmehr.de erweitert Bönig seine Rechtsauffassung auch auf alle Vollstrecker: “Aber auch Vollstreckungen über andere Behörden wie zum Beispiel Kommunen oder Finanzämter sind nicht zulässig, da sogenannte Amtshilfen nur in Einzelfällen eingesetzt werden dürfen. Der Beitragsservice greift jedoch ständig auf Amtshilfen zurück, um Forderungen einzutreiben. Damit kann der Rundfunkbeitrag zwar weiterhin festgesetzt, aber nicht mehr wirksam vollstreckt werden.”
Richterbund: “Gradezu grotesk rechtsirrig”
Stimmt die Argumentation von Markus Bönig?
“Nein”, erklärt ein Sprecher von Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) in der Zeitung Schwäbische vom 10. März 2024: „Bei Gerichtsvollziehern handelt es sich um Landesbeamte.“
Wulf Schindler, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes Baden-Württemberg und Vorsitzender Richter am Landgericht Tübingen sowie Beisitzer am Oberlandesgericht Stuttgart sagte zu Bönigs Argumentation: „Geradezu grotesk rechtsirrig … Sie liegt so gravierend neben der wahren Rechtslage, dass ihre Zurückweisung in der Praxis keine Schwierigkeiten bereitet.“
Kunden von Beitragsblocker.de bestätigten jüngst mehrheitlich auf De.Trustpilot.com die Einschätzung von Richter Wulf Schindler mit Sätzen wie
► “Keine Hilfe – Geld kassiert! Die Ratschläge halfen mir nicht weiter” (Iry V. am 10. März 2024),
► “Funktioniert nicht. Es wird trotzdem gepfändet, und man wird komplett allein gelassen. E-Mails werden nicht beantwortet, und das angebliche Zurückholen der Kosten funktioniert auch nicht” (Bernd Blitzer am 1. März 2024) oder
► “Das Amtsgericht hat mir einen Beschluss geschickt und das Ganze so quasi als Blödsinn abgelehnt. Ich habe dann versucht, eine Stellungnahme vom Beitragsblogger zu erhalten. Die haben mir dann geantwortet, sie könnten keine Einzelstellungnahme machen und sie überlastet seien” (Manfred Thömmes vom 15. Februar 2024).
Markus Bönig feiert auf TikTok einen unechten Sieg
Am 26. November 2023 feierte Markus Bönig in einem Video auf TikTok.com einen angeblichen Sieg von Beitragsblocker vor dem Landgericht München I gegen den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice aus Köln. Zuvor hatte Bönig in einer Pressemitteilung am 18. Oktober 2023 verbreitet: “Eine eingeleitete Zwangsvollstreckung zu Gunsten des Bayerischen Rundfunks wurde aufgehoben.”
Das Landgericht München I hob die Zwangsvollstreckung tatsächlich auf, aber nicht wegen der Argumentation von Beitragsblocker.de, sondern aus ganz anderen Gründen, nämlich wegen Formfehlern des Bayerischen Rundfunks beziehungsweise des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices bei der elektronischen Signatur in einigen Vollstreckungsaufträgen, die nach der Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr aufgetreten sind.
Die Sprecherin des Landgerichts München I Dr. Anne-Kristin Fricke teilte zum Urteil des Landgerichts München I Aktenzeichen 16 T 11446/23 vom 27. September 2023 auf Nachfrage in einer E-Mail am 25. Oktober 2023 mit: “Dieser Fehler betraf die elektronische Signatur des Auftrags.”
Die Gerichtssprecherin Dr. Fricke erläuterte: “Wichtig ist zu bemerken, dass es auch beim zurückgenommenen Vollstreckungsauftrag oder bei der Aufhebung einer Eintragungsanordnung oder einer Vollstreckungsmaßnahme jederzeit möglich ist, neuen, formgerechten Auftrag zu stellen. Der bei den Verfahren durch das Gericht erkannte Fehler betrifft nicht den aus dem Titel folgenden Anspruch auf Zahlung der Forderung.
Insoweit ist es hier vielleicht etwas mit Vorsicht zu betrachten, von einem ‘Sieg’ zu sprechen, da der Vollstreckungsbescheid zwar zurückgenommen wurde, die Vollstreckung mit einem nachträglichen, neuen Vollstreckungsbescheid hier möglich wäre.”
Ein echter Tipp gegen den Rundfunkbeitrag
Wir haben für unsere Leser einen echten Tipp gegen die Rundfunkgebühr. Wie man wirklich sofort, ganz legal und ohne Papierkram den Rundfunkbeitragsservice und die Vollstreckung blockiert, erfahren Sie von uns im geschlossenen Teil dieses Artikels.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte gerade Ihren Artikel zum Rundfunkbeitrag lesen.
obwohl ich Profiuser bei Ihnen bin, ging das nicht.
bitte senden Sie mir doch den Artikel noch einmal zu am Besten an:
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vielen Dank für Ihre Bemühungen !