Bei dem Goldsparbuch “Queensgold Pro” der Expert Plus GmbH aus Berlin handelte es sich nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft. Die Finanzmarktwächter ordneten die sofortige Rückabwicklung der Verträge an. Doch davon lassen sich die “Queensgold-Macher” Stefan Kessler und Carsten Senß nicht abschrecken. Sie haben mit dem Nachrangdarlehen “Auro Maxx” schon ein Ausweichprodukt in der Schublade und schulen bereits ihre Vertriebspartner. Bei dem neuen Produkt droht dem Kunden nun auch der Totalausfall.
Die Expert Plus GmbH warb auf ihrer Webseite mit dem Begriff “Sparbuch” und suggerierte den Kunden dadurch eine falsche Sicherheit. Doch eine BaFin-Erlaubnis für das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft lag nicht vor.
Noch vor wenigen Wochen fanden sich auf der Webseite der Expert Plus GmbH die Edelmetall-Sparbücher “Queensgold Classic” und “Queensgold Pro”. Aufgrund der immensen Bearbeitungsgebühren von 1.652 Euro lag der Preis für das Kilo Feingold dabei stets über den Preisen der von uns herangezogenen Vergleichsgrößen Pro Aurum und Commerzbank. Wir bezeichneten die Queensgold-Sparbücher deshalb als das, was sie unserer Meinung nach eindeutig waren: Überteuert.
Doch der Preis war nicht das einzige Problem mit den Produkten der Expert Plus GmbH. Denn das Unternehmen bewarb die Produkte explizit als “Sparbücher”, was dem Kunden vermutlich suggerieren sollte, dass die Investitionen so sicher sind, wie das altbekannte Sparbuch bei einer Bank. Das warf jedoch sofort Fragen nach der Erlaubnispflicht der Geschäfte auf. Peter Mattil, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Mattil und Kollegen, sah in dem Angebot der Expert Plus GmbH ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft und erklärte gegenüber GoMoPa.net::
Wenn ihnen aber jemand sagt: ‘Gib mir dein Geld, ich gebe es dir wieder’, dann ist das ein Einlagengeschäft und das ist selbstverständlich ein Bankgeschäft. Und für Bankgeschäfte braucht man eine Bankerlaubnis. Wenn jemand ein Sparbuch anbietet – oder sinngemäß verspricht, es zurückzuzahlen wie bei einem Sparbuch – ist das definitiv ein Bankgeschäft, nämlich ein Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 KWG. Da müsste dann die BaFin einschreiten.
Wie sich nun herausstellt, lag Rechtsanwalt Peter Matill mit seiner Einschätzung goldrichtig. “Queensgold-Pro” wurde kürzlich ohne weitere Erklärung still und heimlich von der Webseite entfernt und “Queensgold Classic” findet sich dort in stark abgeänderter Form. Der Geschäftsführer Stefan Kessler informierte daraufhin alle Vertriebspartner, dass die BaFin im Produkt “Queensgold Pro” ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft nach Kreditwesengesetz sieht. Da keine solche Erlaubnis vorliegt, ordnete die Finanzaufsichtsbehörde die sofortige Rückabwicklung an, wie Kessler gegenüber seinen Partnern kleinlaut zugeben musste:
Sehr geehrte Partnerinnen und Partner,
wie Sie bereits in den vergangenen Tagen informiert wurden, hat die BaFin auf Grund ihrer aktuellen Rechtsauffassung das Produkt “Queensgold Pro” als genehmigungspflichtiges Einlagengeschäft nach dem KWG eingestuft und dessen Vermarktung untersagt. Der Vermarktungsstop war eine der Auflagen, welche uns die BaFin erteilt hat. Eine weitere Auflage der BaFin ist die Rückabwicklung der Kunden, welche durch uns und unsere Partner für dieses Produkt gewonnen wurden. Diese Auflage werden wir in den nächsten Tagen erfüllen. Ihren erfolgreichen Einsatz im Zusammenhang mit der Rückabwicklung Ihrer Kunden sowie der gleichzeitigen Vermarktung unseres Neuproduktes werden wir mit einer angemessenen Aufwandsentschädigung vergüten.
Eine entsprechende Veröffentlichung auf der Webseite der BaFin gibt es bisher nicht. Dazu erklärt Oliver Struck, BaFin-Pressesprecher für Bankenaufsicht:
Eine Veröffentlichung darf nur erfolgen, wenn auch eine förmliche Maßnahme erlassen wurde. Das heißt, wenn ein Unternehmen kooperiert und freiwillig die Rückabwicklung durchführt, wird auch keine Veröffentlichung dazu auf der Webseite der BaFin stattfinden.
Für Anleger der “Queensgold-Sparbücher” dürfte das vorzeitige Ende der Produkte ein Schock sein. Erfahren werden sie die schlechte Nachricht aber weder von der Webseite der BaFin, noch von der Webseite der Expert Plus GmbH. Stattdessen werden vermutlich die Vertriebspartner als die Überbringer der schlechten Nachricht eingespannt. Immerhin versucht “Queensgold-Macher” Kessler sie dahingehend zu besänftigen, dass er schon ein Ausweich-Produkt in der Schublade hat:
Des Weiteren haben wir Sie in den letzten Tagen darüber informiert, daß wir mit “Hochdruck” an einem optimierten und vor allen Dingen nach derzeitiger Rechtsauffassung konformen Produkt arbeiten. Dieser Prozess steht nun kurz vor dem erfolgreichen Abschluss. Ich möchte mich bereits jetzt für Ihren Einsatz bei der Einführung und Vermarktung unseres neuen Produktes bedanken!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Stefan Kessler