Christoph Gröner23. September 2025 | 18:23 | Lesedauer ca. 7 min | Autor: Info-Redaktion

Christoph Gröner privat im dreistelligen Millionen-Bürgschafts-Sumpf – Vermögensauskunft verweigert


Der Berliner Bau-Unternehmer Christoph Gröner (57) aus Westend sitzt offenbar in einem privaten Bürgschafts-Schuldensumpf in dreistelliger Millionenhöhe, den er sich selbst eingebrockt hat, weil er Privatvermögen und Firmenschulden eng verzahnt haben soll.

Das Wichtigste in Kürze

 

Wie GoMoPa.io von einer Wirtschaftsauskunftei erfuhr, hat Christoph Friedhelm Gröner am 28. November 2024 gegenüber dem Gerichtsvollzieher die Vermögenauskunft verweigert und wurde gemäß Paragraph 882c Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung ins Schuldnerverzeichnis eingetragen. 

Gerichtliches Urteil: Bürgschaften in dreistelliger Millionensumme

Im April 2025 folgte ein Urteil des Landgerichts Leipzig, das Gröner zur Zahlung von 6,25 Millionen Euro an die Oldenburgische Landesbank (OLB) zwang, wie das Handelsblatt am  19. September 2025 berichtete.

Christoph Gröner hatte eine private Bürgschaft für ein Firmendarlehen an die Plagwitzer Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG aus Leipzig Eutritzsch, einer mittelbaren Tochter der börsennotierten CGRE AG aus Leipzig Plagwitz, übernommen. Brisanter als der Betrag ist die Dimension: Im Verfahren sprach Gröner selbst von möglichen Bürgschaften im Umfang von 300 Millionen Euro.

Christoph Gröner bei der Grundsteinlegung am 6. Februar 2020
Christoph Gröner (rechts) am 6. Februar 2020 als damaliger Vorstandsvorsitzender der CG Gruppe AG (heute Consus Real Estate GmbH, Berlin) mit Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau (Mitte) und Architekt Gerhard Wittfeld (links) bei der Grundsteinlegung für das Wohnprojekt Südtribüne mit 65 Wohnungen und eigenem Blockheizkraftwerk in Dortmund.
© Pressefoto Stadt Dortmund

Als die OLB die Bürgschaft in Anspruch nehmen wollte, argumentierte Gröner vor Gericht plötzlich mit einer „krassen finanziellen Überforderung“, weshalb die  die Bürgerschaft keine Gültigkeit habe.

 Das Gericht folgte seiner Argumentation nicht und verurteilte Gröner zur Zahlung. Laut Urteil habe Gröner der OLB vor der Bürgerschaft erklärt, über „ein Privatvermögen von EUR 404.044.310,00, ein freies Vermögen im neunstelligen EUR-Bereich und siebenstellige Einkünfte im Jahr“ zu verfügen.

Die Richterin notierte:




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