Die Robinia 24 GmbH aus Berlin machte Dr.-Ing. Andreas Nobis (77, links) und Sohn Peter Nobis (46) zu Robinien-Handels-Königen. Ihnen wird mit ihrem einstigen Holz-Investment-Vermittler Andreas Rühl (60) aus Reutlingen in Baden-Württemberg Betrug vorgeworfen.
Die Robinia 24 GmbH aus Berlin Tiergarten bezeichnet sich selbst als „Familienunternehmen – gegründet auf Robinie“.
Aber leider wohl auch auf krimineller Energie ihrer beiden Berliner Geschäftsführer Vater Dr.-Ing. Andreas Nobis (Foto © Download Informationspaket NobilisRent vom 21. Mai 2012) und Sohn und Alleininhaber Peter Nobis.
Die selbst produzierten Zaunpfosten, Pflanztröge und Terrassenbohlen aus edler Schiffsmast-Robinie, die Vater und Sohn seit 2017 in ihrem Online-Shop und über ihr Auslieferungslager in Zerbst (Foto oben © Robinia24.de) bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt als Massenware an Großhändler und Privatabnehmer verkaufen, gründen sich auf familieneigene Robinien-Plantagen im fruchtbaren Donaudelta in Bulgarien (Foto unten © Nobilis-Sachwert.de vom 26. September 2013)
Doch für diese bulgarische Aufforstung von Edel-Robinien auf ehemaligen Äckern und Weiden haben Andreas und Peter Nobis von 2009 bis 2016 über ihre Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin Lichterfelde gemeinsam mit ihrem damaligen Vertriebschef Andreas Rühl (heute Geschäftsführer des Reutlinger Hajoona-Darmkur-Vetriebes Anika und Dominik Rühl GmbH, kurz AD Rühl GmbH) aus Reutlingen in großem Stil von 3.500 Anlegern mit 5.000 Holzinvestment-Verträgen in bulgarische Holzplantagen etwa 67 Millionen Euro Anlegergelder eingesammelt.
Das Erbe der Robinia 24 GmbH: Anlegerschaden 28,5 Millionen Euro
2016 sollen sie im Zuge von 44 Insolvenzen der Lignum-Gruppe einen Anlegerschaden von 28,5 Millionen Euro verursacht haben.
Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin: „Am 8. September 2015 bestätigte die Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht der Firmengruppe, dass für sie eine sogenannte ‚Prospektpflicht‘ gelte. Da die erforderlichen Angaben nach dem Vermögensanlagegesetz bis zum 1. März 2016 nicht nachgereicht wurden, wurde im März 2016 das öffentliche Angebot der Vermögensanlage untersagt. Denjenigen, die bis zum 31. Dezember 2015 bereits ihr Geld angelegt hatten, soll so ein Schaden von etwa 28,3 Millionen Euro entstanden sein. Noch im ersten Quartal 2016 wurden durch Anleger in Unkenntnis der wirtschaftlichen Situation noch etwa weitere 314.000 Euro investiert.“
Den Anlegerschaden von 28,5 Millionen Euro will die Berliner Staatsanwaltschaft jetzt über ein Strafverfahren am Landgericht Berlin zurückholen.
Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner (Foto © Generalstaatsanwaltschaft Berlin) teilte am 9. Dezember 2022 mit: „Neben der Verurteilung der Angeschuldigten strebt die Staatsanwaltschaft in dem nun beim Landgericht Berlin anhängigen Verfahren auch die Einziehung unrechtmäßigen Gewinns bei zwei der Tochterfirmen in Höhe von insgesamt etwa 28,5 Millionen Euro an.“
Am 9. Dezember 2022 hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen die drei Käufmänner Dr.-Ing. Andreas Nobis (im Foto links © Download Informationspaket NobilisRent vom 21. Mai 2012), Peter Nobis und Andreas Rühl (im Foto rechts © AD Rühl GmbH ) am Landgericht Berlin Anklage wegen eines „Millionenschadens durch mutmaßlichen Anlagebetrug mit Edelholz“ erhoben.
Die falsche Sicherheit von Dr.-Ing. Andreas Nobis, Andreas Rühl und Peter Nobis: