Der Technische Überwachungsverein TÜV NORD aus Hannover hat dem Garantiehebelplan 08 der CIS Deutschland AG aus Seligenstadt bei Offenbach, also keinem technischen Produkt, sondern einer Finanzanlage, ein Plausibilitäts-Zertifikat erteilt, was bei Kapitalanlegern zunächst für Vertrauen sorgte, sich aber nun als völlig falsch erwies.
Daher will der Berliner Anlegerschutzanwalt Christian Röhlke den TÜV NORD für seine Mandanten mit in Haftung nehmen, die auf das TÜV-Siegel “hereingefallen sind”, wie Röhlke dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net mitteilte.
Das Landgericht Frankfurt am Main hatte letztes Jahr in zwei Urteilen, wovon eines vom Oberlandesgericht Frankfurt am 11. Juni 2014 bestätigt wurde, bemängelt, “dass die Beteiligungspläne nicht plausibel sind.”
Die beiden Urteile ergingen gegen die Treuhandkommanditistin FH Treuhand GmbH (vormals Grützmacher Gravert GmbH) aus der Berliner Friedrichstraße, die laut Röhlke aber wohl tatsächlich auf Zypern sitzt.
Die Treuhandkommanditistin wurde in den beiden Verfahren zu Schadensersatz gegenüber Anlegern verurteilt, weil der Prospekt schwere Fehler enthält, weshalb der Garantie Hebelplan 08 eben nicht plausibel war.
Die beiden Hauptfehler lauteten: