Die Berner Zeitung nennt den in der Schweiz lebenden Deutschen Udo Rössig (Swiss Estates) “Der Zwielichtige an der Berner Börse”.
Im russischen Social Media Kanal VK.com präsentiert sich der 60-Jährige selbst als Gewinnertyp mit einem Bentley.
2018 trat Rössig zumindest als Präsident des Verwaltungsrates der Schweizer Wohnimmobilienfirma Swiss Estats AG zurück. Das hat handfeste Gründe.
Zur Aufstockung ihrer städtischen Wohnimmobilien hat die ihm mehrheitlich gehördende, börsennotierte Swiss Estates AG aus Freienbach am Zürichsee im Jahr 2015 ihre Wandelanleihe von 10 auf bis zu 25 Millionen Euro aufgestockt.
Laufzeit bis 30. Juli 2029. Die Verzinsung beträgt 1,95 Prozent pro Jahr, zahlbar jeweils per 1. Juli. Die Rückzahlung erfolgt ausschließlich in Titeln der Swiss Estates AG zum Nominalwert.
Doch die schönen Immobilienwertsteigerungen brachten den meisten Aktionären und Anleihezeichnern keine Freude. Im Gegenteil.
Aus 2 Gründen: Mutmassliches kriminelles Handeln und vorgeworfenes Geschäftsversagen
Schon zur Aufstockung der Anleihe lief gegen den CEO, Verwaltungsrat und Mehrheitsaktionär der Immobilienfirma, den deutschen Unternehmensberater Udo Rössig (60) mit Wohnsitzen in der Schweiz (Zollikon) und Italien (Campione), ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft III wegen des Verdachts auf Betrugsversuch, qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Ukundenfälschung, wie Staatsanwältin Zvonimira Bezmalinovic-Boban GoMoPa bestätigte.
Der Haupt-Vorwurf der Anzeigenden: Der ehemalige Polzeischüler Rössig soll mit Bilanztricks seine Mitgesellschafter in Höhe von 2,5 Millionen Euro zu seinem persönlichen Vorteil geschadet haben.
Das Bezirksgericht Zürich, Abteilung Wirtschaftsstrafrecht, habe Rössig am 26. Juni 2019 zu einer schweren unbedingten Haftstrafe von 4,5 Jahren verurteilt, wovon er 17 Tage abgesessen habe, Aktenzeichen: DG 180227 – L/UD. Dagegen legte Rössig Berufung ein.
Udo Rössig wird in gut 14 Tagen vor dem Obergericht Zürich, II. Strafkammer, zur Hauptverhandlung erscheinen müssen, Aktenzeichen: SB190476-0. Es gilt die Unschuldsvermutung, bis das Bundesgericht die Sache zirka Ende 2022 entscheiden wird.
Ein Informant schrieb dieser Tage an GoMoPa:
Ich würde mir aber auch wünschen, dass keine ungesicherten Tatsachen ins Netz gestellt werden, die bewiesenen Sachen sind genügend, zum Beispiel die desaströsen wirtschaftlichen Resultate bei gleichzeitig dauerndem Bonibezug “für gute Leistungen” – alles solches spricht ja schon sehr für sich. Es braucht keine Spekulationen im Netz.
Udo Rössig ist nach Auffassung des Informanten eine Grenzgang-Person, die zwar mehrfach verurteilt worden ist, aber immer weiter machen kann mit seltsamen Dingen.
Rössig habe es auch sehr gut verstanden, alle Spuren der Vergangenheit zu tilgen, auch Internetspuren.
Er ist fast zum Phantom geworden als CEO einer kotierten Gesellschaft, die dem Schweizer Aktienrecht und Börsenrecht untersteht.
GoMoPa konnte Wirtschaftliche Analysen und Berichte über Firmenverflechtungen für Mongolei-Goldschürfrechte einsehen.
Eine dieser Analysen, die sich mit den Geschäftskennzahlen und -Ergebnissen der letzten 8 Jahre der Swiss Estates AG unter Leitung von Udo Rössig befasste, kommt aus Sicht der Mitaktionäre im Mai 2021 zu einem vernichtenden Urteil: