Die deutschen Anleger sind bei dieser Sun Contracting Anleihe, die der Österreicher Magister Andreas Pachinger aus Linz eigens für den deutschen Markt konzipiert hat, so richtig in den Hintern gekniffen.
Als einzige Anleger in Europa ist ihr Kapital mit einem Nachrang versehen.
Das heißt:
Beim Rückzahlungstermin der am 2. September 2020 von der BaFin gebilligten Anleihe “Sun Contracting Registered Junior Bond 2020” mit einer Emissionshöhe von 48 Millionen Euro im Jahr 2045 müssen sich die Deutschen nach allen anderen europäischen Anlegern und Gläubigern ganz hinten anstellen und bekommen überhaupt nur etwas zurück, wenn durch die Auszahlung das Eigenkapital der Emittentin nicht negativ ist oder durch die verlangten Zahlungen negativ werden könnte.
Mal abgesehen davon, dass es die Zinsen von 5 bis 7 Prozent pro Jahr für alle Anleger erst nach Ablauf der Laufzeit geben soll.
Warum ist das so wichtig?
Weil die Anleihe-Emittentin Sun Contracting AG, die Pachinger vor drei Jahren im Fürstentum Liechtenstein gegründet hat, bereits insgesamt vier Anleihen europaweit am Laufen hat und andere Anleger, die Vorrang haben, bis Ende 2019 schon 102 Millionen Euro gezeichnet haben, wovon sie bis dahin 17 Millionen Euro bereits eingezahlt hatten.
Hinzu kommen 48 Millionen Euro Schulden, die die Sun Contracting AG laut Prospekt vom 2. September 2020 gegenüber Errichtern von Photovoltaikanlagen hat.
Pachingers Geschäftsmodell
Pachinger stellt vor allem über seine im Jahr 2016 gegründete deutsche Tochterfirme Sun Contracting Germany GmbH aus Windorf im Bayerischen Wald deutschen Hausbesitzern Photovoltaikanlagen auf die Dächer, die er komplett vorfinanziert, deren gewonnene Energie er dann verkauft oder ins Netz einspeist und die nach 20 Jahren in den Besitz der Kunden übergehen.
Mit einem ähnlichen Geschäftsfmodell hat zuvor der bayerische Ingenieur Stefan Keller aus Aschheim mit den Firmen MEP und UDI Schiffbruch erlitten, wie GoMoPa berichtete.
Die jetzige Nachrang-Benachteiligung für deutsche Anleihe-Anleger begründet der Österreicher Pachinger mit der strengen deutschen Gesetzgebung. Eine ratierliche Einzahlung, wie sie Pachinger ermöglicht, war in Deutschland nur mit einem Nachrang erlaubt.
Sonst hätte die Sun Contracting AG nämlich die Sicherheit einer Bank aufweisen müssen.
Davon ist sie weit entfernt: