OPHIRA Strategie Plus9. Dezember 2022 | 10:03 | Lesedauer ca. 4 min | Autor: Daniel Heestermann

OPHIRA Handelshaus GmbH – Widersprüche: Gold Strategie Plus verboten


Die BaFin verbot der OPHIRA Handelshaus GmbH die Strategie Plus (Goldzinsen aus Handel). Alexander Filkorn verwickelt sich in Widersprüche.

Nach zehn Jahren kam nun das Aus für die Gold Strategie Plus, mit der sich die baden-württembergische Ophira Handelsaus GmbH von Konkurrenten wie Degussa oder den Sparkassen abheben wollte, weil sie beim Goldkauf und einer Lieferung frühestens nach einem halben Jahr Goldzinsen in Form von Zusatzgold zahlt und somit ihre Handelsgewinne mit den Kunden teilen würde.

Alexander Filkorn aus Walldürn in Baden-Württemberg, Inhaber und Geschäftsführer der OPHIRA Handelshaus GmbH Gold © Pressefoto Ophira Handelshaus GmbH

Die BaFin stufte diese Art Goldanlage als Vermögensanlage ein. Und weil Inhaber und Geschäftsführer Alexander Filkorn aus Walldürn dafür keinen Wertpapierprospekt eingereicht hat, verbot die BaFin am 2. Dezember 2022 das öffentliche Angebot der Strategie Plus.

Der Gold- und Diamantenhändler sowie Luxuskosmetik-Vertreiber Filkorn fällt durch viele Widersprüche auf, die an der Seriosität des einstigen Versicherungsmaklers als Gold-Strategie-Plus-Anbieter zweifeln lassen.

Widerspruch 1: Kein BaFin-Ärger mit der OPHIRA Strategie Plus?

 

Am 15. Januar 2020 erklärte Alexander Filkorn in einem Interview, dass er mit sich selbst geführt hat und als Pressemitteilung aussandte: „Transparenz ist uns wichtig.“ Im anschließenden Absatz heißt es: „Die OPHIRA-Produkte sind ausnahmslos von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft.“

Falsch: Die BaFin konnte gar nicht die Transparenz und Plausibilität, also die Schlüssigkeit und Widerspruchslosigkeit, der Produktbedingungen prüfen, weil Filkorn für sein Goldzinsen-Produkt Strategie Plus gar keinen Prospekt eingereicht hat. Daher nun das Handelsverbot für die Strategie Plus am 2. Dezember 2022.

Gold © Pressefoto Ophira Handelshaus GmbH

 

Widerspruch 2: Keine Goldüberlassung wie bei PIM Gold?

 




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