Aurimentum Gold. Der bayerische Goldhändler aus Kulmbach bringt seine Vermittler ganz schön in die Bredouille.

Die eifrig angeworbenen Vermittler sollen das Aurimentum Gold nicht nur 30 Prozent über dem Marktpreis und die Goldsparpläne mit einer Einrichtungsgebühr von bis zu 18 Monatsraten an die Kunden bringen, sondern auch noch illegal. Nämlich ohne Verkaufsprospekt und damit unter Umgehung eines BaFin-Handelsverbots, welches die BaFin bereits am 20. Juli 2021 ausgesprochen hatte, wie GoMoPa berichtete. Und das noch immer gilt.

Reinhard Fuchs (65, links) aus Kulmbach und Reinhard Scherm (51) aus Stadtsteinach auf Aurimentum TV © Pressefoto Aurimentum

Hinter der Goldhandelsmarke Aurimentum stehen Reinhard Fuchs (65, im Aurimentum-Pressefoto links) aus Kulmbach und Reinhard Scherm (51, rechts) aus Stadtsteinach. Ihnen gehören jeweils zur Hälfte die 2014 gegründet R & R Consulting GmbH in Kulmbach und die 2021 gegründete einfachGold Edelmetallhandels- und Vertriebsgesellschaft mbH in der Hamburger Hafencity. Beide Firmen werden von ihnen geleitet.

Am 25. September 2022 beschrieb uns ein Informant, wie Fuchs und Scherm das Handelsverbot zu umgehen versuchen:

„Trotz des Verbotes der BaFin vertreiben die Herren Fuchs und Scherm mit ihren Verkäufern weiterhin ein Produkt namens Goldkauf als Vermögensanlage ohne einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt.

Die Anleger erhalten hier die Möglichkeit das stark überteuert bei R & R Consulting GmbH gekaufte Gold nach zwei Jahren Haltedauer an die R & R Consulting GmbH zurück zugeben und erhalten dafür im Gegenzug ihre Anlagesumme zuzüglich eines Bonus in Höhe von 8% der Anlagesumme  ausgezahlt.

Die Herren Fuchs und Scherm haben aufgrund des Verbotes der BaFin die AGB und den Zeichnungsschein so geändert, dass dort keinerlei Hinweise mehr auf eine prospektpflichtige Vermögensanlage zu finden sind. Die Zusagen eines Rückkaufangebots über die gezeichnete Anlagesumme plus 8% Bonus nach zwei Jahren erhalten die Anleger seitdem als Nebenabreden.

Damit umgeht die R & R Consulting GmbH das bestehende Verbot der BaFin und verstößt seit Juli 2021 permanent gegen § 1 (2) 8. VermAnlG usw.

Auch die Verkäufer der R&R Consulting GmbH verstoßen laufend gegen § 1 (2) 8. VermAnlG, die FinVermV und die GewO indem sie eine prospektpflichtige Vermögensanlage ohne zugehörigen gebilligten Verkaufsprospekt und ohne die erforderliche Zulassung gemäß § 34 f GewO öffentlich anbieten und an Anleger vermitteln.

Die R & R Consulting GmbH verschafft sich damit einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber allen anderen Markteilnehmern, die das VermAnlG usw. korrekt befolgen.

Das Gold ist bei R & R Consulting GmbH im Goldkauf circa 21% teurer als bei deren Goldsparplan.

Der Kunde kauft also bei R & R Consulting GmbH heute das Kilogramm Gold für 71.000 EUR, obwohl es heute bei seriösen Anbietern nur 55.000 EUR kostet.

Diesen Mehrpreis von circa 30% gegenüber dem üblichen Marktpreis begründet R & R Consulting GmbH damit, dass mit dieser hohen Marge entsprechende Absicherungen gegen fallende Goldpreise kauft, um dem Kunden nach zwei Jahren unabhängig vom aktuellen Goldpreis auch sicher seine Anlagesumme und die 8% Bonus auszahlen kann.

Die Vertriebsleiter von R & R Consulting GmbH rekrutieren mit diesem am Markt einmaligen Produkt auch ständig neue Verkäufer, denn in der jetzigen verkauft sich eine Vermögensanlage mit 4% Verzinsung pro Jahr fast “von alleine”.

Es ist ein riesiger Skandal, dass die BaFin hier nicht eingreift und die R & R Consulting GmbH seit fast zwei Jahren gewähren lässt!!!

Wenn die BaFin schon nicht auf derartige Gesetzesbrüche reagiert, sollten wenigstens Sie als neutrale Journalisten darauf aufmerksam machen.“ Nun denn… (Peter Stracke)

 

Artikel zum Thema Aurimentum Gold

 

» AURIMENTUM.de: Gebühr von bis zu 18 Monatsraten auf Goldsparpläne
» Aurimentum.de R & R Consulting GmH: Handelsverbot für Goldkauf mit Treuerabatt