2015 porträtierte das Berliner Stadtmagazin Zitty den aus Hessen nach Berlin Charlottenburg verzogenen, einstigen Internet- und Ledermoden Jungunternehmer Ioannis Moraitis (37) in seinem neuen Job als Bauträger wegen angeblich skrupelloser Entmietungspraktiken als einen der “bissigsten Haie im Becken” und urteilte:
Ioannis Moraitis ist erst vor kurzem in die hiesige Immobilienbranche eingestiegen. Sein Ruf ist schon so umstritten, dass man meinen könnte, er sei seit Jahren im Gewerbe unterwegs.
Ioannis Moraitis stellte jedoch in einer Firmen-Anzeige auf Focus Online am 16. April 2018 klar:
Als Immobilienprofi und Bauträger sorgt Ioannis Moraitis für attraktive Konzeptionen und Realisationen.
Inzwischen mussten allerdings Handwerker, Statiker und Architekten ihren Rechnungen, die Moraitis’ Bauträger- und Projektentwicklungsfirma hedera bauwert GmbH aus der Leibnizstraße 80 in Berlin Charlottenburg und seine Projektgesellschaften, nicht anerkannten, mehr als nur hinterherlaufen.
Auch die Finanzzahlen der hedera bauwert GmbH sprechen gegen den geschäftsführenden Alleingesellschafter Ioannis Moraitis:
Das Eigenkapital der hedera bauwert GmbH befindet sich mit den letzten Finanzzahlen im Minus von rund 440.000 Euro im Jahr 2016 (im Jahr davor rund minus 127.000 Euro).
Die 2011 gegründete Firma wurde schon zwei Mal umbenannt. Sie hieß zuletzt Gekko Real Estate GmbH und saß in der Knesebeckstraße 33/34 in Charlottenburg. Davor trug sie den Namen IM Real Estate GmbH (IM für Ioannis Moraitis) und hatte einen Firmensitz in Offenbach (Wilhelmstraße 13) und Frankfurt am Main (Thielenstraße 13 – 15).
Ioannis Moraitis und die hedera bauwert GmbH scheinen dem Landgericht Berlin (Zivilkammer 22) als säumiger Zahler mittlerweile sehr gut bekannt zu sein.
Auf Facebook hatte die hedera bauwert GmbH für ihr Bauvorhaben Havelberger Straße 10 bis 11 am Stephanplatz in Berlin Moabit am 23. Mai 2017 versprochen:
Unsere Immobilie in der Havelberger Straße wird nach der Modernisierung in neuem Licht erstrahlen.
Die Instandsetzung, Modernisierung und Teilsanierung der künftigen 36 Eigentumswohnungen in der Havelberger Straße 10 bis 11 und in der Stendaler Straße 10 (unter anderem Fassadeninstandsetzung, Anbau von Balkontürmen und Aufzügen et cetera) sollten laut Expose zirka im Herbst Herbst 2017 beginnen und sollen bis zirka Mai 2019 andauern; die Fertigstellung der neuen Dachgeschosswohnungen ist zu Ende Mai
2019 geplant.
Der Berliner Makler Nikolaus Ziegert bietet in seinem PDF-Webexpose als Highlight eine 4-Zimmer-Eck-Dachgeschosswohnung in der Havelberger Straße mit 129,30 Quadratmetern Wohnfläche zu einem Quadratmeterpreis von 7.000 Euro an.
Der Nettokaufpreis von 905.100 Euro könne durch die Ziegert Immobilienfinanzierung zu 80 Prozent des Nettokaufpreises und zu einem Effektivzins von 1,34 Prozent im Jahr organisiert werden. Bei einer Tilgung von anfänglich 1 Prozent im Jahr läge die Rate bei der Dachgeschosswohnung bei 1.405,92 Euro. Ziegert erhält eine Maklercourtage von 5,95 Prozent des Nettokaufpreises.
Der Käufer muss also aus Eigenmitteln 20 Prozent des Nettokaufpreises plus 13,95 Prozent des Nettokaufpreises für Grundsteuer, Notar, Gerichtsgebühren und Courtage aufbringen.
Die preiswerteste Wohnung verkauft Ziegert im Erdgeschoss nach außen in der Havelberger Straße 11 für 3.450 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die 3-Zimmerwohnung mit 86,53 Quadratmetern soll 298.528,50 Euro Nettokaufpreis kosten. Die Finanzierungsrate für 80 Prozent des Nettokaufpreises würde 463,71 Euro betragen.
Doch die einstige Präsentation des Bauvorhabens Havelberger Straße 10, Projekt am Stephanplatz ist von der Webseite hedera-bauwert.de verschwunden.
Der Berliner Ingenieur Andreas Tesch von Tesch & Tesch VBI Beratende Ingenieure für das Bauwesen aus der Joseph-Hayden-Straße 1 in Berlin Tiergarten beklagte im Juni diesen Jahres:
Gerade für dieses Projekt, dass er so bewirbt, bleibt mir Herr Moraitis das Honorar für die Tragwerksplanung des Dachgeschoß-Ausbaus schuldig.
Zum Zitat des Bauingenieurs teilte Rechtsanwalt Roman Portack von der Höch Kadebach Rechtsanwälte PartG mbH aus Berlin Mitte für die hedera Bauwert GmbH und deren Geschäftsführer Ioannis Moraitis mit:
Die darin enthaltene Darstellung entspricht nicht den Tatsachen:
Tatsächlich wurden die bei dem Ingenieurbüro Tesch in Auftrag gegebenen Leistungen nicht wie vereinbart erfüllt.
Entsprechend war auch die Gegenleistung unserer Mandantin nicht in der zunächst vereinbarten Höhe geschuldet.
Sofern kann keine Rede davon sein, dass unsere Mandantin ihr Honorar “schuldig” geblieben sei.
Im Übrigen wurde der Vertrag, auf den sich das Zitat bezieht, zwischen dem Bauingenieurbüro und unserer Mandantin (hedera Bauwert GmbH – Anmerkung der Redaktion) geschlossen. Unzutreffend ist daher auch die Behauptung, dass unser Mandant (Ioannis Moraitis – Anmerkung der Redaktion) persönlich ein vereinbartes Honorar schuldig geblieben wäre.
Geschäftsführer Moraitis zahlte also nicht freiwillig, weil die Leistung angeblich nicht wie vereinbart erbracht worden sei. Der Ingenieur sah das anders. Er zog vor das Berliner Landgericht, Zivilkammer 22. Das sprach in einer mündlichen Verhandlung am 29. Juni 2018, zu der Moraitis nicht erschien, ein Veräumnisurteil zur Zahlung der ausstehenden Entlohnung in Höhe von 21.000 Euro. Aktenzeichen: 22 O 346/17.
Dazu erklärte Rechtsanwalt Roman Portack für die hedera Bauwert GmbH und Ioannis Moraitis:
Der Teiläußerung “Moraitis zahlte nicht freiwillig” entnimmt der objektive und verständige Leser, dass unser Mandant sich gegen eine berechtigte Forderung zur Wehr gesetzt habe, statt diese einfach zu erfüllen.
Tatsache ist aber:
Die Forderung war jedenfalls der Höhe nach nicht berechtigt. Denn der Ingenieur hat die von ihm versprochene Leistung im Bereich Tagwerksplanung nicht wie geschuldet erbracht.
Die Frage der ordnungsgemäßen Leistungserbringung war also zwischen den Vertragsparteien streitig.
Diese Umstände werden in der Äußerung aber verschwiegen. Für den objektiven und verständigen Leser stellte sich daher so dar, dass unser Mandant die Erfüllung einer berechtigten Forderung verweigert habe, was nicht den Tatsachen entspricht.
Falsch ist weiter auch hier die Darstellung, dass es sich um eine Forderung gegen unseren Mandanten persönlich gehandelt habe. Tatsächlich ging es hier um eine Rechnung, die an das Unternehmen unseres Mandanten gerichtet war.
Andreas Tesch hat jedoch dazu noch folgende unangenehme gegenteilige Erinnerung: