2015 feierte das Münchner Auktions- und Münzhandelshaus Gorny & Mosch Giessener Münzhandlung GmbH sein 40-jähriges Jubiläum. Senior-Chef Dieter Gorny (78) und sein Junior Dr. Hans-Christoph von Mosch (65) zelebrierten sich während des Ereignisses als etablierte Münz- und Kunstexperten.
Doch auf dem Weg zum führenden Münchner Münzhändler arbeitete das Familienunternehmen mit schmutzigen Methoden. Immer wieder erschien das Unternehmen im Zusammenhang mit Raubkunst und dem Handel mit gefälschten Kunstwerken. Die Staatsanwaltschaft ermittelte auch wegen Geldwäscheverdacht.
Ein Schlitzohr mit gutem Geschäftssinn war Dieter Gorny schon in früher Jugend. Bereits als zehnjähriger Pimpf hatte er seine Leidenschaft für Münzen entdeckt. Während seines Studiums der Mathematik, Physik und Geschichte begann Gorny sein Hobby zum Beruf zu machen. Als Münzkenner fiel es ihm in der boomenden Branche leicht, schnelle Profite zu erwirtschaften. Ein Nebenjob der deutlich profitabler war, als Schloßführungen auf der Weilburg mit denen er bisher seinen Lebensunterhalt bestritt.
Die Geschäfte florierten so sehr, dass Gorny gemeinsam mit seinem Kommilitonen Hans Joachim Schramm sein Studium hinschmiss und die Giessener Münzhandlung gründete. Schnell entdeckten die beiden Münzhändler den US-Markt als lukrativen Ankaufsplatz. Ein Problem mit dem Export gab es damals noch nicht, denn an solchem bürokratischen Dingen hatten die USA in den 70ern keinerlei Interesse. Doch die Ankaufspraxis von Dieter Gorny sollte ihm in den folgenden Jahrzehnten auch Ermittlungen im Zusammenhang mit Geldwäscheverdacht und dem Verkauf von Raubkunst einbringen.
Seinen Fabel für eine intransparente Einkaufspraxis sowie lukrative Geschäfte begleitet Gorny ebenfalls bis heute: Quittungen beim Ankauf von Goldmünzen und Antiquitäten werden grundsätzlich pauschal ausgestellt. GoMoPa liegen mehrere Kaufbelege vor, in denen Gorny pauschal 5.000 Euro für 100 Gramm Gold quittiert. Dieser Kaufpreis, der bei Anlagegold historisch nie erreicht wurde, spricht für den Ankauf wertvoller Goldmünzen, die dem Kunden nicht transparent dargestellt wurden. Gleiches gilt für Quittungen über den Ankauf antiker Güter, beispielsweise dem Kauf eines “antiken Marmorkopfs” für 8.000 Euro.