Seit zwei Jahren kam der öffentlich bestellte und vereidigte Wirtschaftsprüfer Diplomkaufmann Norbert W. aus Berlin Charlottenburg persönlich bei der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung BWF zur Inventur vorbei.
W. überprüfte den körperlich vorhandenen Goldbestand und verglich den Wert des vorhandenen Goldes mit den Einzahlungen der Käufer des Goldes, die ihm der Treuhänder der Stiftung, Diplomkaufmann Oliver Over von der Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, aus Köln übermittelt hatte.
Nie gab es vom Wirtschaftsprüfer einen Einwand. Rund 8.000 Kunden vertrauten schließlich der BWF Stiftung 48 Millionen Euro an und wähnten ihr Gold sicher in einem Berliner Tresor.
Aufgrund einer anonymen Anzeige rückte die Berliner Staatsanwalt am 24. Februar 2015 zu einer Razzia an und beschlagnahmte im Goldkeller der Stiftung 4 Tonnen Gold. Wie der Berliner Generalstaatsanwaltssprecher Martin Steltner dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net sagte, stellte sich heraus, dass es sich dabei allerdings zu 95 Prozent um Falschgold handelt.
Von den insgesamt 3,8 Tonnen Falschgold sollen laut GoMoPa.net vorliegenden Informationen 800 Kilogramm von dem Griechen Nikolaos Papakostas von der Schweizer Firma Yamamoto Industries geliefert worden sein.
Der Berliner Rechtsanwalt Manfred Resch will nun Wirtschaftsprüfer Norbert Wojciechowski für seine Falschtestate in Haftung nehmen. Resch teilte GoMoPa.net mit:
Als werbewirksame Maßnahme hat die Stiftung ihre vermeintlich eingelagerten Goldbestände von einem öffentlich bestellten und vereidigten Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen.
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Schadenersatzanspruch
Die Kanzlei Resch Rechtsanwälte prüft daher auch Schadenersatzansprüche wegen der Erstellung von unzutreffenden Bescheinigungen, die in zahlreichen Fällen den Kaufentschluss der Anleger begründet haben.
Keine Beanstandung von W. bei der Inventur am 17. Dezember 2013: