berhaupt nicht zu begrüßen sei, dass die Beratungsgespräche am Telefon oder über sonstige elektronische Kommunikation aufgenommen(Taping) und über viele Jahre gespeichert werden müssen.

 

Wir halten das für einen bürokratischen, datenschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Irrsinn.

In einer Stellungnahme führt der AfW aus:

Wir kritisieren, dass sich die in § 18a des Entwurfs vorgesehenen Aufzeichnungspflichten auch auf Telefongespräche erstrecken sollen.

Die Implementierung eines rechtskonformen Aufzeichnungssystems würde für Gewerbetreibende mit erheblichen Kosten und administrativem Mehraufwand verbunden sein, denen kein nennenswerter Vorteil für die Kunden gegenübersteht.

Die bisherigen Erfahrungen im Bankenbereich zeigen vielmehr, dass die meisten Kunden die Aufzeichnungen als störend bzw. bevormundend empfinden.

Außerdem sehen wir die Gefahr, dass viele Gewerbetreibende zukünftig telefonische Dienstleistungen überhaupt nicht mehr anbieten, weil sie die Kosten scheuen oder schlicht nicht tragen können. Wir bitten daher, nochmals kritisch zu überprüfen, ob eine rechtliche Notwendigkeit für die Taping-Pflichten tatsächlich besteht.

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft mittelständischer Investmentpartner (BMI) aus Düsseldorf (Grafenberger Allee 30) unter Leitung von k-mi-Geschäftsführer Diplomkaufmann Uwe Kremer ist gegen die Aufzeichnungspflicht:

FinVermV: Die bittere Pille heißt Taping…

Nachdem die Banken nachteilige Erfahrungen mit der Einführung des Tapings machen (vergleiche ‘k-mi’-Special 43/18), dürften die Aufzeichnungspflichten für mittelständische Finanzanlagenvermittler wie Betonschuhe wirken.

Selbst die MiFID II-Richtlinie sieht Aufzeichnungspflichten nur für die Ausführung von Kundenaufträgen bei Wertpapieren vor. Im Rahmen von § 34f ist diese Form der Abschlussvermittlung aber gar nicht möglich…

Wir empfehlen daher die Streichung von § 18a FinVermV-E.

Der gelernte Banker, studierte Verbraucherschutzanwalt und Fachbuchautor (Schufaeintrag löschen) Dr. Thomas Schulte aus Berlin begrüßt dagegen die Pflicht zum Taping.

Dr. Schulte sagte heute gegenüber GoMoPa:

Verbraucher- und Anlegerschutz hängt in der Regel immer am Beweis.

Vielfach gibt es Beweissschwierigkeiten seitens des Anlegers und Verbrauchers.

Daher ist es zu begrüßen, dass derjenige, der etwas vermitteln will, kraft Gesetzes gezwungen wird, das aufzuzeichnen.

GoMoPa.net: Und die vielfach kritisierten höheren Kosten für die Aufzeichnung?

Dr. Schulte:

Das Argument der höheren Kosten für die Aufzeichnung teile ich nicht. Weil das heutzutage mit jedem Handy und jedem Computer unproblematisch geht.

GoMoPa.net: Aber können sich denn Vermittler überhaupt noch trauen, eine unabhängige Beratung durchzuführen, oder werden sie nur noch zu Tippgebern?

Dr. Schulte:

Es ist ja so, dass der Vertragsabschluss aufgezeichnet werden soll und nicht das gesamte Gespräch.

GoMoPa: Also nicht jedes Gespräch muss aufgezeichnet werden?

Dr. Schulte:

Genau, der Vertragsabschluss muss dokumentiert werden.

GoMoPa: Wäre die Aufzeichnung eine Erleichterung gegenüber der schriftlichen Dokumentation?

Dr. Schulte:

Nein, man ist ja trotzdem verpflichtet, das schriftlich zu bestätigen.

Wenn der Bundesrat am 26. September 2019 den Taping-Paragraphen 18a der Finanzanlagenvermittlerverordnung beschließt, prognostiziert Dr. Grabmaier eine neue mögliche Tendenz:

Taping fördert im Ergebnis die Tendenz zur Vermittlung (meist als reiner Tippgeber) von Vermögensverwaltungslösungen bzw. Online-Beratungsangeboten wie unserem Robo Advisor easyROBI.

Der Anlegerschutzanwalt Dr. Schulte findet das aber gar nicht so schlimm.

Dr. Schulte sagte heute am GoMoPa-Telefon:

Ich weiß jetzt gar nicht, ob das so schlimm ist. Weil, es kommt schließlich auf die Qualität des Produkts an und nicht auf das Vertrauensverhältnis, das man zu dem Vermittler hat.

Mir als Käufer, ich vergleiche das mal mit LIDL, mir ist egal, wer da an der Kasse sitzt, hauptsache die Qualität der Ware stimmt. Um das mal auf eine andere Ebene zu bringen.

Denn dieses Vertrauensargument ist eigentlich Blödsinn. Es kommt nur auf die Qualität der Dienstleistung an.

GoMoPa: Aber sehen sie nicht eine Benachteiligung der freien Vermittler gegenüber Banken?

Dr. Schulte:

Eher würde ich denken, dass natürlich strukturell freie Vertriebe und sagen wir mal diejenigen, die nicht in große Institutionen eingebunden sind mit eigenen Rechtsabteilungen, immer benachteiligt sind.

Und je komplexer das wird, desto schwieriger wird das.

GoMoPa: Und welche Rolle spielt hier die Bankenlobby?

Dr. Schulte:

Selbstverständlich hat die Bankenlobby großes Interesse daran, Mitbewerber loszuwerden oder es dem Mitbewerber schwerer zu machen.

GoMoPa: Was würden Sie Vermittlern raten, sich im Markt zu behaupten?

Anlegerschutzanwalt Dr. Schulte:

Das ist für mich eine ganz schwere Frage. Sie müssen sich an Recht und Gesetz halten. Und ansonsten droht ja Gewerbeuntersagung.

GoMoPa: Es wird ja diskutiert, die Finanzanlagenvermittler von der Gewerbeaufsicht zur Finanzaufsicht durch die BaFin zu überführen. Finden Sie das richtig?

Dr. Schulte:

Ja, das ist der konsequente Schritt. Gewerbeaufsicht bedeutet ja örtliche Nähe vor Qualität.

Gewerbeaufsicht ist ja meist bei Landkreisen oder Städten angeordnet. Es hat sich aber als nötig herausgestellt, dass trotz der Größe unseres schönen deutschen Landes, Qualität vor Nähe kommt. Das ist ja bei Krankenhäusern genauso.

Man hat ja das Gefühl, dass Gewerbeaufsichten vielfach überfordert waren. In Fragen rund um Finanzen.

GoMoPa: Herr Dr. Schulte, wir danken für das Gespräch.

Das letzte Wort hat nun der Bundesrat. Nun denn…