Kommanditisten müssen die Zeichnungssumme nicht mit einem Schlag auf den Tisch legen, sondern können das Geld in Monatsraten einzahlen. Die Laufzeiten variieren bei der DSS Vermögensverwaltung AG zwischen 5 und 30 Jahren. Angst bräuchten die Anleger um ihr Kapital nicht zu haben, wird dabei den Anlegern suggeriert.

 

Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwalt Robert Nebel, M.A. Licenciado en Derecho aus Bergen in Oberbayern beobachtet das Emissionshaus schon seit längerem.

Convent Rechtsanwalt Robert Nebel, M.A. Licenciado en Derecho aus Bergen in Bayern © Robert Nebel

Ihm fiel dabei auf, dass die DSS Vermögensverwaltung AG beim Vertrieb ihrer Fonds immer wieder mit dem Versprechen einer Kapitalgarantie arbeitet, wie er heute dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net sagte.

Dieses Versprechen mag, so Anwalt Nebel, gegenüber Banken eingehalten werden, die das Geschäft der Kommanditgesellschaften mit Krediten hebeln, aber für Anleger hält der Anwalt die Kapitalgarantie für ausgeschlossen. Rechtsanwalt Nebel führt dazu aus:

Die DSS Vermögensverwaltung AG hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Kommanditgesellschaften gegründet und Anleger mit einer angeblichen “Kapitalgarantie” geködert.

Die hier vorliegenden Vertriebsunterlagen belegen, dass auch bei der VentaPlan-Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft & Co. KG mit einer “100 % Kapitalgarantie” geworben wurde.

Der Anleger wird jedoch bei Beendigung seines Beteiligungsvertrages lediglich auf sein Auseinandersetzungsguthaben verwiesen.

Knackpunkt ist hier der hohe Kostenanteil (Provisionen, Marketing, Management). Aus diesem Grunde nutzt die sogenannte Kapitalgarantie dem Anleger letztlich nichts. Aufgrund des hohen Kostenanteils müsste die Anlagegesellschaft extrem hohe Renditen erwirtschaften, um in die Gewinnzone zu gelangen.

Dies ist ein Umstand, über den regelmäßig nicht aufgeklärt wird.

GoMoPa.net: Wie hoch ist denn das Auseinandersetzungsguthaben nach ihren Erfahrungen in Wirklichkeit?

Rechtsanwalt Nebel: “Bei der DSS Vermögensverwaltung AG betragen die Auseinandersetzungsguthaben maximal 30 Prozent der eingezahlten Gelder. Wir haben es auch schon erlebt, dass wir im negativen Bereich sind. Da ist die Nachschusspflicht ausgeschlossen. Das heißt, man landet dann eben bei null, hat aber trotzdem den Totalverlust zu verzeichnen. Das ist im Prinzip, was den Anlegern bei der DSS Vermögensverwaltung AG blüht. Wenn Sie also 10.000 Euro einzahlen, sehen Sie im best case, also im besten Fall, 30 Prozent davon wieder.”

GoMoPa.net: Gilt das für alle Fonds der DSS Vermögensverwaltung AG?

Rechtsanwalt Nebel: “Ja, im Prinzip folgen die sechs Fonds alle demselben Strickmuster. Man hat sich im Gesellschaftervertrag orientiert an den Gesamtzeichnungssummen erhebliche Bezüge fürs Management und Provisionen ausbedungen. Dadurch fließt viel Kapital in den Anfangsjahren ab. Das sind meistens Ratensparverträge bis zu 30 Jahren Laufzeit.”

GoMoPa.net: Dann sind die ja nicht besser als Lebensversicherungen, die 30 Prozent in den ersten drei Jahren kassieren.

Rechtsanwalt Nebel: “Schlimmer. Es gibt Beteiligungsverträge, die 5, aber auch 30 Jahre laufen, wo das erste Mal ein Kündigungsrecht besteht. Wenn Sie also 2005 abgeschlossen haben, dann kriegen Sie 2036 das Auseinandersetzungsguthaben, wenn es die Gesellschaft dann überhaupt noch gibt. Aus einem Lebensversicherungsvertrag kommen Sie ja zumindest noch raus, wenn Sie wollen, wenn auch mit Verlust in den ersten drei Jahren.”

GoMoPa.net: Aber Weichkosten von 20 Prozent sind doch eine übliche Fondsgeschichte.

Rechtsanwalt Nebel: “Ja, das stimmt. Das Problem ist hier aber, dass diese Fonds-Kosten an der Gesamtzeichnungssumme orientiert sind und nicht an dem, was die Anleger in Raten tatsächlich einzahlen. Da gibt es zwar einen pro forma Liquiditätsvorbehalt, wie er vom Management so schön genannt wird, aber der bringt dem Anleger nur theoretisch was. Das sieht man an den Geschäftsberichten.

Dazu kommt bei den meisten KGs noch ein Leverage, also ein Hebel mit Fremdkapital. Das Geld, was tatsächlich zu Investitionszwecken verwendet wird, da gibt es zwar vom Investmentdokument abhängige Lebensversicherungspolicen, die mit entsprechender Kapitalgarantie ausgestattet sind, aber es gibt natürlich, wenn Sie eine Fremdfinanzierung haben, den Sofortfälligkeitsfall für die Banken, wenn das Eigenkapital im Verhältnis zum Kredit unter ein bestimmtes Level fällt. Und auch die Gründungsgesellschafter haben sich durch den Gesellschaftervertrag abgesichert. Aber das der Anleger von der Kapitalgarantie profitieren kann, halte ich für ausgeschlossen.”

Dass die DSS Vermögensverwaltung AG möglicherweise Probleme mit der “100 % Kapitalgarantie” hat, zeigt sich an einem Vorgängerfonds der VentaPlan-Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft & Co. KG.

Rechtsanwalt Nebel teilt dazu mit:

Seit August 2013 versendet die DSS Vermögensverwaltung AG & Co. Premium KG Mitteilungen an Anleger mit monatlichen Entnahmen.

Im Schreiben heißt es:

“Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung zum 31. Dezember 2012 haben wir zu Ihrem Vertrag einen negativen Kapitalanteil in Höhe von … EUR festgestellt.

[…]

Die Geschäftsleitung hat daher beschlossen, Ihre Entnahmen als Gesellschafter gemäß des Gesellschaftsvertrages auszusetzen.”

Aber auch bei den neuen Produkten ab 2009 kann von einer Sicherheit des Kapitals keine Rede sein.

Rechtsanwalt Nebel führt dazu aus:

Nachdem ich bereits über Beteiligungen der DSS Vermögensverwaltung AG berichtet habe, möchte ich nun Ihre Aufmerksamkeit auf ein neues Produkt aus diesem Umfeld lenken:

Es handelt sich dabei um Beteiligungen der Premium Group Vermögensverwaltung AG.

Diese wurde im Jahr 2009 gegründet. Geschäftsadresse ist auch hier die Ottobrunner Str. 55 in München. Auch die beteiligten Personen kommen mir sehr bekannt vor: Vorstandsmitglieder sind Frau Ida Klinger und Herr Wilhelm Retzer.

Nachdem die DSS Vermögensverwaltung einen sehr zweifelhaften Ruf genießt, ist man offensichtlich dazu übergangen gegangen, dem Kind einen neuen Namen zu geben und einen Neustart zu versuchen.

Ähnlich wie bei der DSS Vermögensverwaltung AG wurden verschiedene Kommanditgesellschaften gegründet. Die Premium Group Vermögensverwaltung AG ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:

– Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 1

– Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 2

– Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 3

Hiervon ist laut Handelsregister nur noch die Premium Group Vermögensverwaltung AG & Co. KG 1 aktiv.

Diese bietet laut Emissionsprospekt so genannte Nachrangdarlehen an. Dies sind Darlehen des Anlegers an die Anlagegesellschaft, die mit einem festen Zinssatz vergütet werden. Die Laufzeit der Darlehen ist bis 31. Dezember 2018 begrenzt.

Problem dieser Kapitalanlage ist die so genannte Nachrangigkeit. Der Anleger erhält keine Unternehmensbeteiligung, sondern nur eine Forderung gegen die Anlagegesellschaft. Diese Forderung (gerichtet auf Tilgung der Darlehenssumme) fällt in die Insolvenzmasse und wird nach den Bedingungen des Darlehensvertrages nachrangig bedient.

Dies bedeutet, dass die übrigen Gläubiger der Anlagegesellschaft vorrangig bedient werden.

Im Prinzip droht hier dem Anleger dasselbe Schicksal wie den PROKON-Anlegern: Er kann nur hoffen, dass im Falle einer Insolvenz genügend Masse übrig bleibt, um auch seine nachrangige Forderung zu bedienen. Hierauf besteht im Falle von PROKON noch Aussicht, da insoweit Vermögenswerte (Windkraftanlagen) vorhanden sind.

Bei der Premium Group AG & Co. KG 1 dürfte dies eher nicht der Fall sein. Anlegern droht daher der Totalverlust.

GoMoPa.net: Gibt es die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs aus der Anlage?

Rechtsanwalt Nebel: “Ja, man kann mit einem Widerruf arbeiten. Es gibt ein außerordentliches Kündigungsrechts wegen überlanger Vertragslaufzeit. Das Problem ist allerdings, dass ich auch nur das Auseinandersetzungsguthaben bekomme. Das ist meistens, nachdem, was ich bisher weiß, keine attraktive Option. Eine andere Option wäre, die Gründungsgesellschafter wegen ihrer Haftung in Regress zu nehmen und Schadensersatz zu fordern.”

GoMoPa.net: Herr Nebel, wir danken für das Interview. Nun denn…