Schwarzgeld22. August 2007 | 9:38 | Lesedauer ca. 3 min | Autor: GoMoPa-Redakteurin CR

Vertraulich: Jagd auf Schwarzgeld


Ab 15.06.2007 gelten an den Außengrenzen der EU neue Spielregeln. Viele Kapitalanleger haben dieses zwar registriert, aber die Tücken liegen im Detail, wie so oft, zumal die neuen Richtlinien bis zum Schluss unklar gewesen sind. Nach aktuellem Stand ergibt sich folgendes:

 

Beim Grenzübertritt aus/nach Deutschland mussten Beträge ab 15’000 Euro bei Nachfrage des Zöllners angegeben werden – das war vereinfacht die alte Rechtslage. Dieser kritische Betrag ist nun auf 10’000 Euro (10’000 Euro oder mehr) herabgesetzt worden. Was jedoch viel gravierender ist:

Beträge von 10.000 Euro und mehr sind nunmehr unaufgefordert anzumelden, wobei ein zweiseitiges Formular auszufüllen ist, mit welchem – die genaue Umsetzung scheint noch nicht ganz klar zu sein – auch genaue Angaben zur Herkunft des Geldes zu machen sind. Anzumelden sind „Barmittel“ (also Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel wie Wertpapiere, Schecks, Wechsel etc.). Ein Steuerberater: „Kann man also vergessen, wenn man nicht gleich Selbstanzeigemachen will!“

Vorsicht bei Tipps aus Finanzkreisen, wie sich diese Regelungen angeblich umgehen lassen: So wurde im deutschen Politmagazin DER SPIEGEL (19/2007) kolportiert, „in Finanzkreisen“ werde geraten, Ein- und Auszahlungen von Bargeld z.B. über österreichische Banken mit Schweizer Töchtern abzuwickeln; andere setzten angeblich auf Edelmetalle und Edelsteine, weil sie nicht unter den Begriff “Barmittel” fallen. Es ist schon immer wieder erstaunlich, was “in Finanzkreisen” – oft aus handfesten Eigeninteressen – an falschen Tipps in Umlauf gegeben wird:

Unsinn ist, die Probleme des Geldtransfers mit Edelmetallen und Edelsteinen zu lösen: Zum einen, weil diese Alternative aus Kostengründen („Wechselkosten“) auf vorsätzliche Geldvernichtung hinausläuft. Zum anderen, weil seit jeher Edelmetalle und auch -steine dem Bargeld “gleichgestellte Zahlungsmittel” sind.

Ein bisschen komplizierter wird es bei der „Auszahlungsvariante“ über z. B. österreichische Banken (mit Schweizer Töchtern): Diese Umgehungsmöglichkeit wurde von der EU in letzter Minute erkannt und gestoppt. Die strengen EU-Regeln gelten gemäß der uns bekannten letzten Fassung nicht nur für die Grenzen zu Drittländern (Schweiz, Liechtenstein etc.), sondern auch für die Binnengrenzen – also auch für die Grenzen zu Luxemburg und Österreich. Also auch hier gilt ab 15.06.2007 der herabgesetzte Betrag von 10’000 Euro oder mehr. Allerdings: Anders als an den EU-Außengrenzen ist beim Geldtransfer über die EU-Binnengrenzen (noch) keine automatische Anmeldepflicht vorgesehen. Wohlgemerkt noch nicht. Hier kann also noch jeder mit Euro 9’999 über die Grenze fahren, ohne von sich aus etwas angeben zu müssen. Mit dieser Einschränkung gibt diese “Auszahlungsvariante” also einen gewissen Sinn – für größere Summen muss man also schon oft unterwegs sein.

Last not least: Erstaunlicherweise wird eine relativ sichere und unkomplizierte Auszahlungsvariante überhaupt nicht gehandelt. Die Auszahlung per EC-Card an jedem Bargeldautomaten der Welt. Der damit verbundene Datentransfer ist – allen Unkenrufen zum Trotz – anonym. Einziges (psychologisches) Hindernis: Das Konto z. B. in der Schweiz muss von einem “Nummernkonto” auf ein ganz normales Konto umgestellt werden. Warum nicht? Bekanntlich sind die persönlichen Daten auch beim „Nummernkonto“ der Bank bekannt. Natürlich sollte die betreffende EC-Card nie in falsche Hände geraten. Besser noch eine möglichst anonyme Prepaid-Card, mit keinen oder wenigen „Herkunftsangaben“ – auch das, grundsätzlich, kein Problem. Schließlich gibt es eine interessante Variante, z. B. in Österreich ein offizielles (neues) Konto mit EC-Card zu eröffnen. Das dortige Konto wäre dann durch ausschließliche Auslandsüberweisungen immer wieder „aufzufüllen“ bei gleichzeitigen „Entnahmen“ per EC-Card. Die „Details“ gilt es natürlich immer sorgfältig abzustimmen.




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