Die Konkurrenz unter Rechtsanwälten mit dem Spezialgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht ist enorm. Um sich vom Markt abzuheben, nutzen die Finanzmarktjuristen alle ihnen offenstehenden Werbekanäle: vom eigenen Blog über aggressive Onlinewerbung bis hin zur Gründung von Anlegerschutzvereinen. Meist bleiben die Juristen im Rahmen des rechtlich zulässigen, doch einige schwarze Schafe schmeißen nicht nur die guten Sitten über Bord, sondern agieren in einer straf- und wettbewerbsrechtlichen Grenzzone – allen voran die Kanzlei Gröpper & Köpke aus Hamburg.
Rechtsanwalt Matthias Gröpper, Chef der Kanzlei Gröpper & Köpke (Große Elbstraße 59-63, 22767 Hamburg), hat unter Kollegen einen schlechten Ruf. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gilt zwar nicht als sonderlich guter Jurist, dafür aber als omnipräsent, wenn es um das Werben von Mandanten geht.
Täglich publiziert die Kanzlei eigens verfasste Beiträge auf einschlägigen Webseiten wie anwalt.de und auf eigenen Blogs- und Newsseiten, die von der Kanzlei gepflegt werden. Das Ziel von Gröpper & Köpke: möglichst viele Mandanten zu werben.
Mit der Wahrheit nimmt es Matthias Gröpper bei seiner Medienarbeit nicht so genau. Sowohl Fehlinformationen, als auch das Unterschlagen wesentlicher Fakten sind dabei noch die harmloseren Vorwürfe, die sich die Kanzlei gefallen lassen muss.
Anfang 2013 entbrannte ein Juristenstreit zwischen der renommierten Kanlei KAP Rechtsanwälte, die erfolgreich für geschädigte Accessio-Anleger Schadenersatz bei der DAB Bank eingeklagt hatten, und der Kanzlei Gröpper & Köpke.
Matthias Gröpper war im Stile eines Trittbrettfahrers auf den Zug aufgesprungen und hatte massiv Mandanten gelockt.
Über alle ihm zur Verfügung stehenden Kanäle ließ die Kanzlei Gröpper & Köpke Pressemitteilungen veröffentlichen, die suggerierten, dass die eigene Kanzlei das Urteil erstritten habe. Einen Verweis auf KAP Anwälte suchte man in der Gröpper’schen Berichterstattung vergebens.
Rechtsanwalt Thorsten Krause klagte im Gespräch mit GoMoPa.net:
Abgesehen davon, dass nach unserer Einschätzung diese Art der Mandantenwerbung weder mit der Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter von Anleihegläubigern noch mit dem Standesrecht vereinbar ist, sollten sich angesprochene Anleger auch der Tatsache bewusst sein, dass eine Rücksendung des harmlos scheinenden Fragebogens und der entsprechenden Unterlagen an die Rechtsanwälte Gröpper Köpke rasch als Prüfungsauftrag oder Mandatierung der Anwälte angesehen werden kann.
Wurden die Kosten für eine Erstberatung vorab nicht festgelegt, kann diese bis zu 190 Euro plus Umsatzsteuer kosten, geht man von einer Mandatierung aus, sind die Gebühren abhängig vom geltend zu machenden Schaden und daher kaum im Vorab abzuschätzen. Diese Gebühren können leicht in die Tausende gehen.
Täglich beweisen die Rechtsanwälte Gröpper & Köpke, dass sie sich um Wettbewerbsrecht nicht scheren.