Rudolf Elmer19. Januar 2015 | 10:36 | Lesedauer ca. 2 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

Rudolf Elmer: Milde Strafe für prominenten Whistleblower


Es ist nicht einmal einen Monat her, seit der Prozess gegen den bekanntesten Schweizer Whistleblower, Rudolf Elmer, ein Ex-Manager der Privatbank Julius Bär, eröffnet wurde. Nach nur drei Verhandlungstagen steht das Ergebnis fest: der 59-Jährige Finanzexperte bleibt auf freiem Fuß.

 

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Ex-Banker Rudolf Elmer zu einer Strafe von 300 Tagessätzen zu je 150 Franken und einer Bewährungsstrafe von drei Jahren. Da 188 Tage Haft angerechnet werden, muss Elmer die 45.000 Franken nicht bezahlen. Allerdings muss der 59-Jährige die Kosten des Verfahrens in Höhe von 25.000 Franken tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Ex-Julius-Bär-Manager Rudolf Elmer (r.) übergibt Steuer-CDs an Wikileaks-Chef Julian Assange (l.)Ex-Julius-Bär-Manager Rudolf Elmer (r.) übergibt Steuer-CDs an Wikileaks-Chef Julian Assange (l.)

 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine deutlich drastischere Strafe von dreieinhalb Jahren ohne Bewährung sowie ein Berufsverbot gefordert, doch der Richter am Bezirksgericht Zürich wollten der Argumentation der klagenden Staatsanwaltschaft nicht vollständig folgen und sprach den Ex-Banker Rudolf Elmer von mehreren Tatvorwürfen frei.

Während die Staatsanwälte eine Verurteilung wegen Verletzung des Bankgeheimnisses und Urkundenfälschung forderten, sah es das Gericht nur als erwiesen an, dass Elmer sich der Veröffentlichung sensibler Daten auf der Webplattform wikileaks schuldig gemacht habe.

In anderen Punkten sah das Gericht es hingegen nicht als erwiesen an, dass sich Elmer strafbar gemacht habe.




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