Seit zwei Wochen versucht das Landgericht München zu klären, ob es sich bei der ProAktiva-Investment AG aus der Schweiz mit Niederlassung in Iffeldorf und der Caracta Finanzstrategien GmbH aus der Ottostraße 19 in München nur um Schneeballsysteme handelt.
Gegen die beiden Inhaber Hermann Leutenbauer (73) aus Gilching im Landgreis Starnberg bei München und Hans-Rainer Hirschböck (59) aus Benediktbeuern (ebenfalls Bayern) und den Firmen hatte das Amtsgericht München bereits am 29. Januar 2013 im Rahmen einer Rückgewinnungshilfe für Geschädigte einen dinglichen Arrest über rund 2,3 Millionen Euro ausgestellt.
Leutenbauer und Hirschböck stehen nun wegen Betrugsvorwürfen vor Gericht. Sie zogen es beim Prozessauftakt am 28. Oktober 2015 vor zu schweigen.

Ihnen wird vorgeworfen, Geldgeber mit einer Verzinsung von drei bis fünf Prozent pro Monat geködert zu haben. Laut Anklage haben sie von September 2009 bis Januar 2013 einen Gesamtschaden von gut 2,7 Millionen Euro angerichtet.
Der 59 Jahre alte Hauptangeklagte Hans-Rainer Hirschböck war eingetragener Verwaltungsrat der Schweizer Firma ProAktiva-Investments AG, sein 73 Jahre alter Mitbeschuldigter Angestellter in der Niederlassung Iffeldorf (Landkreis Weilheim/Schongau).
Der Ältere war gleichzeitig Geschäftsführer der Caracta Finanzstrategien GmbH mit Sitz in München.
Als solcher bekam er für jedes vermittelte Anlagegeschäft fünf Prozent der angelegten Summe als Provision sowie eine Prämie von einem Prozent der jeweiligen Geldanlage für jeden Monat der Laufzeit.
Vor diesem Hintergrund sollen die Angeklagten Kapitalgeber geworben haben. Dabei spiegelten sie den Kunden der Staatsanwaltschaft zufolge vor, die Einlagen seien durch Grundschulden in zweistelliger Millionenhöhe und eine Bankbürgschaft der Credit Suisse Bank in der Schweiz abgesichert.
Tatsächlich aber sei das Geld nicht angelegt worden, schildert die Anklage – gelegentlich ausgezahlte Zinsen seien aus neu eingehendem Kapital geleistet worden. Der Prozess ist zunächst auf zwölf Verhandlungstage angesetzt.
Der Münchener Rechtsanwalt Oliver Busch verwies für die Anleger der ProAktiv-Investment AG auf folgendes:
Auch wenn von der Staatsanwaltschaft Vermögenswerte der Verantwortlichen beschlagnahmt worden sind, erhalten betroffene Geschädigte von den Ermittlungsbehörden keine Entschädigungszahlungen oder eine Rückzahlung ihres Kapitals. Vielmehr muss jeder Geschädigte, worauf auch die Staatsanwaltschaft hinweist, selbst aktiv werden und Schadensersatzansprüche gerichtlich durchsetzen.
Anleger, die bei der ProAktiva-Investments AG Geld angelegt haben, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten
Auf Grundlage der strafrechtlichen Ermittlungen besteht für Anleger ggf. die Möglichkeit Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen Verantwortliche durchzusetzen.
Aber auch wenn Anlegern die Anlage bei der ProAktiva-Investments AG von Beratern oder Vermittlern empfohlen worden ist, besteht die Möglichkeit das gegen den Berater bzw. Vermittler Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden könnene, wenn die Anleger fehlerhaft und unzureichend über die Risiken und Hintergründe einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.