Finanzvermittlern15. Oktober 2014 | 15:41 | Lesedauer ca. 2 min | Autor: GoMoPa-Redakteurin CR

Muss man das Volk vor Finanzvermittlern schützen?


Die Pressemitteilung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) trägt eine Schlagzeile, die aufhorchen lässt: “Fahrenschon: Anleger müssen vor Finanzvermittlern besser geschützt werden”, steht dort zu lesen.

 

Ein solcher Satz aus dem Mund eines Sparkassen-Mannes hat Tunnelblick-Qualität, denn diese Institute sitzen durchaus auch selbst im Glashaus. Doch nicht nur deshalb schießt Fahrenschon mit seiner Provokation über das Ziel hinaus – und das gleich aus mehreren Gründen.

Der DSGV-Chef fordert eine einheitliche Aufsicht aller Finanzvermittler durch die Bafin – in der Tat diskussionswürdig, denn es erschließt sich kaum, warum ein Anlageberater einer Bank mittelbar von der Bafin kontrolliert wird, während die gut 40.000 gewerblichen Finanzanlagenvermittlern der Gewerbeaufsicht unterliegen.

Viele der unqualifizierten “Blender”, die Fahrenschon vom Markt verdrängt wissen will, sind längst nicht mehr in der Branche tätig, zumindest nicht im Fondsvertrieb, schreibt fondsprofessionell. Eine Kontrolle durch die Bafin wäre zwar konsequent, würde aber auch hohe Begleitschmerzen auslösen.

Es wird behauptet, die Gewerbeaufsicht sei nicht in der Lage, die Finanzanlagenvermittler zu kontrollieren. Nicht vergessen sollte man, dass auch in der Bafin-kontrollierten KWG-Welt unzählige schlechte Investments vermittelt wurden – als Stichworte seien Infinus, Lehman und zahlreiche kollabierte Beteiligungsmodelle genannt.

Fahrenschon fordert außerdem, den grauen Kapitalmarkt endlich besser zu regulieren. Es wird weiterhin Nischen geben, in denen sich unseriöse Geschäftemacher tummeln. Völlig verfehlt ist Fahrenschons Hinweis auf den Fall Prokon. Denn ausgerechnet mit diesem Fall hatten Finanzvermittler nur am Rande etwas zu tun. Schon vor vielen Jahren hatte der Windkraftbetreiber begonnen, Geld hauptsächlich direkt bei Privatanlegern einzusammeln, ohne Vermittler dazwischen zu schalten. Die Anleger sind in diesem Fall also nicht von einem provisionsgeilen Finanzberater zu diesem Investment überredet worden, sondern wurden Opfer der eigenen Fehleinschätzung.

Manchmal müssen Anleger eben nicht vor Finanzvermittlern geschützt werden, wie der Sparkassenverband schreibt, sondern vor sich selbst.

Nun denn…




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