Ehrbarer Kaufmann. Anspruch und Wirklichkeit klaffen manchmal stark auseinander. Und auch dessen Sohn und heutiger Aufsichtsratschef sowie Wirtschaftlich Hauptberechtigter (46,61 Prozent) der Otto (GmbH & Co. KG), Professor Dr. Michael Otto (76), wurde von Scholz in diesem Sinne geehrt.
Dieser Titel wurde dem verstorbenen Otto-Versand-Gründer Werner Otto (1909-2011) nachträglich im Jahr 2014 durch den heutigen Bundesfinanzminister Olaf Scholz (61, SPD) zugeschrieben.
Scholz, damals Bürgermeister von Hamburg, nannte Werner Otto aus Anlass der Umbenennung der Wandsbeker Straße am Sitz der Otto Group Konzern-Zentrale am 4. September 2014 in Werner-Otto-Straße:
einen im wahrsten Sinne des Wortes ehrbaren Kaufmann.
Im Juni 2013 überreichte Scholz ihm im Hamburger Rathaus die Urkunde zur Ehrenbürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, die seit 1813 bis heute erst an 36 Persönlichkeiten vergeben wurde.
Damit wurde der Aufsichtsratsvorsitzende des mit Versandhandel groß gewordenen Otto-Konzerns für sein gesellschaftliches und ökologisches Engagement ausgezeichnet.
Außerdem ist Professor Dr. Michael Otto Mitglied in der “Versammlung eines ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg”.
Die hat 1.100 Mitglieder (darunter 90 Frauen) und besteht in diesem Jahr 503 Jahre. Sie ist eine der ältesten Vereinigungen dieser Art weltweit.
Ihr Vorsitzender, Kaufmann Gunter Mengers (71), Gesellschafter und Sprecher der Geschäftsführung des unabhängigen Hamburger Versicherungsmaklers Gayen & Berns Homann GmbH an der Börsenbrücke (Altstadt) mit insgesamt 220 Mitarbeitern und 13 Niederlassungen, nannte gegenüber der Hamburger Morgenpost als Ziel der “Versammlung eines ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg”:
Alle Mitglieder haben ein gemeinsames Ziel:
Anstand und Ehrbarkeit im Geschäftsleben wieder mehr ins Bewusstsein der Allgemeinheit zu rücken.
Finanzschelle für Michael Otto wegen unseriöser Inkassomethoden
Doch die Bürgerbewegung Finanzwende e.V. mit Sitz in Berlin Schöneberg (Motzstraße 32) gab dem Kaufmann Michael Otto wegen dessen Inkassopraktiken vorige Woche eine Finanzschelle.
Der Grund:
Anstatt säumigen Zahlern einen normalen Mahnbrief für 3 Euro Kosten zu schicken, lässt Chefaufseher Michael Otto die Schuldner von einem Inkasso namens EOS-Solutions.com (EOS Holding GmbH mit Sitz Steindamm 71 in Hamburg) mit Kosten von 70 Euro mahnen.
Und das, obwohl EOS gar kein fremdes beauftragtes Inkassounternehmen ist, sondern zur Otto Group selbst gehört.
EOS kauft darüber hinaus Forderungen von anderen Firmen auf. Das nennt man Factoring. Damit ist EOS nun selbst in die Rolle des Gläubigers geschlüpft. Und dürfte, wenn der Gläubiger selbst aktiv wird, nur Mahnkosten von 3 Euro verlangen. Die Mahnkosten spielen aber kaum Geld ein.
EOS greift nun zu einem Trick: Aus diesem Grund beauftragt man dann, obwohl die Gesellschaft sogar selbst für Inkassodienstleistungen zugelassen und damit vom Fach ist, noch ein drittes Tochterunternehmen (oft EOS DID, ausgeschrieben EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH mit Sitz ebenfalls Steindamm 71 in Hamburg), um die viel höheren Inkassokosten geltend zu machen.
So ein Gebührenwildwuchs ist vom Gesetzgeber noch nicht verboten, das Bundesjustizministerium arbeitet seit Herbst 2019 an einem Gesetz zur Gebühreneindämmung, wie GoMoPa berichtete.
Und der promovierte Volkswirt Dr. Gerhard Schick (47), ehemaliger Bundestagsabgeordneter für Bündnis 90/Die Grünen und Mitinitiator sowie geschäftsführender Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. meint: