Rödl & Partner4. Mai 2021 | 11:15 | Lesedauer ca. 3 min | Autor: GoMoPa-Redakteur GS

Lizenzentzug für Wirtschaftsprüfgesellschaft Rödl & Partner: Professor Christian Rödl dankte ab


Die bayerische Kanzlei Rödl & Partner wurde noch im Juni 2020 als Nr. 5 im Ranking deutscher Player aufgeführt und vom Finance Magazin (einem Unternehmen der Frankfurter F.A.Z.-Gruppe) dafür gefeiert, dass man die Hamburger BDO AG Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft (WPG) überholt habe.

 

Als neue Wirtschaftsprüf-Klienten wurden damals Gateway Real Estate und der Kommunikationsdienste-Anbieter Teles bekannt gegeben. Zwei weitere PIE-Unternehmen (public interest entities) Norcom und Einhell Germany wollten Rödl & Partners auf ihren Hauptversammlungen als neuen Prüfer vorschlagen. Elf neue Klienten waren in der Pipeline.

Doch nun hat die zuständige Wirtschaftsprüferkammer (WBK) in Berlin Tiergarten der Nürnberger “Drei-Bänder-Gesellschaft” (Rechtsanwalts-, Steuer- und Wirtschaftsprüfkanzlei aus einer Hand) Rödl & Partner vor wenigen Wochen die Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entzogen.

Dies wurde am 20. April 2021 im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg (HRB 22282) amtlich bekannt gemacht.

Bereits am 14. September 2020 dankte Ehrenprofessor Rödl als Geschäftsführer der Rödl & Partner GmbH (HRB 9289), der operativen Kerngesellschaft für das Prüfungsgeschäft, ab. Seither ist er dort nicht mehr zeichnungs- und vertretungsberechtigt.

Für den Kanzleierben und Kanzleihauptgesellschafter Honorarprofessor an der Uni Erlangen Prof. h.c. Dr. Christian Rödl (51) scheinen die Schuhe des Gründervaters Bernd Rödl, der 2015 verstarb, zu groß gewesen zu sein. Rödl Junior schaffte es zwar zum Rechtsanwalt und auch zum Steuerberater, aber eben nicht zum Wirtschaftsprüfer.

Die Mandanten – meist deutsche Familienunternehmen, die international tätig sind – kommen zu Rödl wegen der Dreieinigkeit von Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus einer Hand.

Rödl Junior hätte sich in den 5 Jahren Übergangszeit als Mehrheitsgesellschafter seiner Sozietät zu einem Wirtschaftsprüfer qualifizieren können.

Stattdessen, als die Zeit nun um war, soll er die Wirtschaftsprüferkammer in Berlin mit einem Vorzeige-Wirtschaftsprüfer getäuscht haben, den Rödl aber nur für eine kurze Zeit zum Hauptgesellschafter aus dem Hut zauberte, wie GoMoPa berichtete.

Der als Gesellschafter eingesprungene Strohmann ist der bisherige Münchner Niederlassungsleiter und waschechte Wirtschaftsprüfer Ronald Hager (50).

Der musste seine Gesellschafterteile kurze Zeit später mehrheitlich wieder an Boss Rödl Junior zurückgeben.

Der Kölner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Fachdozent Diplomkaufmann Dirk Hildebrandt (66), der wie die Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Sachen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von der Wirtschaftsprüferkammer Berlin lizenziert und überwacht wird, nennt das auf seinem Portal WPwatch.de einen “Rödl-Skandal” mit “Trojanischem Pferd”.

Sein Kommentar zum Lizenzentzug für die Kanzlei Rödl & Partner als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft:

Die auf Lügen und Täuschungen aufgebaute “Zukunftsvision” im Hause Rödl dauerte somit nur 15 Monate und endete mit einer fulminanten Bruchlandung.

Der Verlust bei Rödl & Partner an Reputation und Honoraren ist enorm

Weltweit beschäftigte Rödl & Partner zum Jahresende 2019 über 5.100 Mitarbeitende. In Deutschland hatte die Beratungsgesellschaft im letzten Jahr 2.050 Beschäftigte, das sind rund sechs Prozent mehr als 2019.

Schon seit vielen Jahren sieht die Liste der zehn größten Wirtschaftsprüfungs- und Beratungshäuser gleich aus: An der Spitze stehen die Big Four PwC, EY, KPMG und Deloitte, ihnen folgten die Häuser Rödl & Partner (auf Platz 5) und BDO.

Die jährlichen Honorare summierten sich bei Rödl & Partner 2020 auf 489,9 Millionen Euro (vor 11 Jahren waren es 218 Millionen Euro).

Es liegt nunmehr an der Berliner WPK, die Mitwirkung der beteiligten Kollegen an den mutmasslichen Täuschungen und vermuteten gesetzwidrigen Vorgängen aufzudecken und durch Einleitung berufsaufsichtsrechtlicher Verfahren demonstrativ zu sanktionieren.

Ansonsten werde die WPK ihren Ruf verspielen und deutlich an Glaubwürdigkeit und Ansehen im Berufsstand und in der Politik verlieren, meint Wirtschaftsprüfer Hildebrandt.

Der WPK sei als Fachaufsicht über prüfende Berufe dringend angeraten, sich auf weitere Taschenspielertricks und Spielen auf Zeit (erbschaftsteuerliche Haltefristen et cetera) in keinster Weise einzulassen.

Hildebrandt:

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht!

Die deutschlandweite Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS (Fachaufsicht über Handelsgesetzbuch-Mandate) beim Wirtschaftsbundesamt in Eschborn müsste wohl dringend die Eignung von Rödl als Prüfer kapitalmarktorientierter Unternehmen (§ 264d des Handelsgesetzbuches) überprüfen und eine anlassbezogene “inspection” durchführen. Nun denn…




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