Die Berliner Fachanwältin für Steuerrecht Anne Wenzelewski, Partnerin der der Kanzlei Schirp Neusel & Partner mbB, sandte heute dem Finanznachrichtedienst GoMoPa.net folgenden geldwerten Tipp. Lebensversicherung widerrufen nicht kündigen!
108 Millionen (!) Lebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, können noch heute widerrufen werden, vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer wurde nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt.
Dabei ist der Widerruf eines Lebensversicherungsvertrages oft der finanziell sinnvollste Weg, da viele Verträge lediglich eine Verzinsung von unter 2 Prozent aufweisen. Kündigt man dagegen die Versicherung, wird das Ergebnis noch viel schlechter. Ganz anders das Ergebnis im Falle eines Widerrufs: