Nach einem Beschluss des OLG Karlsruhe muss die frühere KSG AG an einen Anleger der aufgelösten Albis Capital AG & Co. KG Schadenersatz zahlen. Die Kapitalanlage sei nicht zur Altersvorsorge geeignet gewesen, und die Anlegerberatung durch die KSG AG somit fehlerhaft. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Finanz- und Wirtschaftsdienst Oedheim, der Rechtsnachfolger der KSG AG, hat seine Berufung gegen ein anlegerfreundliches Urteil des Landgerichts Heilbronn vom Mai 2014 zurückgenommen. Das Landgericht hatte geurteilt, dass die Beratung der KSG AG in dem konkreten Fall nicht anlegergerecht auf die Ziele des Anlegers zugeschnitten war.
Die fehlerhafte Beratung durch die KSG AG führte in der Folge zu einer Beteiligung an der Albis Capital AG & Co. KG, welche ein Totalverlustrisiko beinhaltete. Der Anleger suchte jedoch eine Altersvorsorge und wollte kein Totalverlustrisiko eingehen. Daher betrachtete das LG Heilbronn die Beratung als fehlerhaft.
Das Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart schloss sich nun im Januar in einem Hinweisbeschluss dem Urteil des LG Heilbronn an und regte eine Rücknahme der Berufung an. Daraufhin nahm der Finanz- und Wirtschaftsdienst Oedheim seine Berufung gegen das Heilbronner Urteil zurück.
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Röhlke vertrat den geschädigten Anleger erst in Heilbronn und hat aufgrund der zurückgenommen Berufung nun in Karlsruhe rechtskräftig gewonnen. Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke sagt: