Laut Goldato Imagefilm bieten sie Gold 15 Prozent günstiger an als andere Goldhändler.
Der Prospekt für die von ihnen vertriebenen Goldkaufpläne ist auf Ungarisch und ist mit dem Wort GoldMine überschrieben.
Doch weder der Wiener Magister Hollmann Richard (im Foto links), Gründer des Budapester Goldhandelshauses Goldato Invest Zrt. und dessen Tochterfirma Goldato Handels GmbH in Wien, noch sein Vertriebspartner Christian Röhrl (im Foto rechts), Inhaber der Invest Concept Management GmbH (ICM-Versicherungsagentur) aus Eugendorf bei Salzburg, besitzt eine echte Goldmine.
Beide, Richard und Röhrl, feiern sich auf Twitter als “beste Verkaufsleiter unterwegs”. Und zwar für das von Magister Richard initiierte Einkaufs-Geldzurück-System CashBackUnion (CBU) aus Wien.
Und als Goldmine versteht der IT-Mann Richard lediglich seine Plattform Goldato, über die er Kunden zum Kauf von Goldkaufplänen animiert.
Und diese IT-Goldmine tat sich seit etlichen Jahren mit sehr schmutzigen Tricks zum Nachteil der Goldkunden hervor.
Eine hohe Anzahl von Vertragsbedingungen des Edelmetallhändlers Goldato ist nicht gesetzeskonform. In einer rechtskräftigen Entscheidung hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) im Mai diesen Jahres 22 Klauseln für nicht zulässig erklärt (OGH 16. Mai 2021, 1 Ob 201/20w), für fünf weitere gab es bereits davor in erster Instanz ein Teilanerkenntnisurteil, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mitteilt, der Goldato im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums verklagt hat.
Zahlreiche der angewandten Bedingungen für Umrechnung, Rückzahlung oder Lieferung waren zum Vorteil des Unternehmens gestaltet und mit Risiken für die Klein-Anleger behaftet, wie aus dem OGH-Spruch hervorgeht.