Immer sicher und flexibel wohnen mit Vermögensbildung. Das verspricht die GENO Wohnbaugenossenschaft eG künftigen Mitgliedern. Statt einen Kredit bei einer Bank aufzunehmen, sollen diese den Hausbau über einen Mietkauf finanzieren. Mit nur 10 Prozent Eigenkapital und ohne Schufa-Auskunft käme jeder so schuldenfrei zu seiner Traumimmobilie. Doch die Genossenschaft verschleppt seit Jahren die Hauptversammlungen und die Zuteilung der Mittel. Versucht Vorstandsvorsitzender Jens Meier (46) den Zusammenbruch eines mutmaßlichen Schneeballsystems hinauszuzögern?
Wohnen im eigenen Traumhaus, mit geringem Eigenkapital und ohne Schulden. Nichts Geringeres verspricht die GENO Wohnbaugenossenschaft (ehemals Genotec eG). Dafür müssen Interessierte Genossenschaftsanteile zwischen 10.000 und 400.000 Euro zeichnen und können dies auf einen Schlag oder in Raten tun. Nach einigen Jahren Wartezeit, erwirbt die Genossenschaft die gewünschte Immobilie. Anschließend werden die Genossen zu Mietern für eine Dauer von 25 Jahren, in denen sie das nötige Kapital ansparen können, um die Immobilie optional von der Genossenschaft zu kaufen. Die Kaltmiete soll über den gesamten Zeitraum bei 5 Prozent der Brutto-Investitionssumme liegen.
Jeder Genosse erhält einen Zuteilungstermin, an dem die Mittel für seinen Immobilienbau- oder kauf bereitgestellt werden. Die Wartezeit beträgt zwischen einem und sieben Jahren und hängt von verschiedenen Faktoren ab: Sofort- oder Ratenzahlung, Verhältnis der Einzahlungssumme zum geplanten Preis der Immobilie und Verfügbarkeit der Mittel bei der Genossenschaft. Doch der Zuteilungstermin ist keinesfalls verbindlich und kann sich auch nach sieben Jahren Wartezeit weiter nach hinten verschieben.
Die GENO Wohnbaugenossenschaft finanziert die Wunschimmobilien durch die Einlagen neuer Genossen und die Mietzahlungen derjenigen, die bereits eingezogen sind. Schließlich sollen noch Mittel durch die Immobilienverkäufe an ihre Mietkäufer generiert werden. Das Motto lautet: Kein Fremdkapital, nur Eigenkapital. Der Haken an der Sache ist, dass die GENO dadurch auf immer neue Zeichner von Genossenschaftsanteilen angewiesen ist und darauf, dass die Mietkäufer immer pünktlich ihre Miete bedienen.
Mietkauf: Wenig Rechte, viele Pflichten, hohe Risiken
Der Optionskauf, den die GENO Wohnbaugenossenschaft eG anbietet, ist eine Weiterentwicklung des Mietkaufs. Dieser erlebt trotz der damit verbundenen Risiken und Kosten zurzeit ein Comeback. Der Focus zieht eine negative Bilanz zum Thema Mietkauf:
Wer 20 oder 30 Prozent Eigenkapital mitbringt, sollte sich niemals auf Mietkauf einlassen. Ein klassisches Annuitätendarlehen ist billiger und im Regelfall weniger riskant. Außerdem wird der Käufer gleich Eigentümer im Grundbuch, die Besitzverhältnisse sind klar. Wer kein Erspartes mitbringt, sollte wenigstens sein Arbeitseinkommen auf Dauer gut einschätzen können, Sparwillen und eiserne Ausgabendisziplin mitbringen. Sonst dürfte der Traum vom Eigenheim ohnehin bald platzen.
Auch Stiftung Warentest sieht das GENO-Konzept kritisch:
Die Wartezeit kann sich über die sieben Jahre hinaus verlängern, wenn das Geschäft der Genotec nicht so läuft wie geplant. Muss der Genosse länger warten, kann er auch erst später in seine Wunschimmobile einziehen – vielleicht sogar nie. (…) Ob die Genotec ihre Genossen in die Wunschimmobilie bringt, gleicht derzeit einer Wette. Der Einsatz ist dabei überschaubar. Eine Nachschusspflicht gibt es nicht. Der Kunde riskiert aber, dass er seine Genossenschaftseinlage nicht oder nicht in voller Höhe zurückerhält. Geht die Wette schief, platzt außerdem sein Traum von den eigenen vier Wänden.
Auch Verbraucherschützer warnen vor den Tücken des GENO-Konzepts. Die Mitglieder der Genossenschaft seien sich häufig nicht darüber im Klaren, dass sie hochriskante Unternehmensbeteiligungen erworben und damit am grauen Kapitalmarkt investiert haben. All diese Risiken hindern die GENO Wohnbaugenossenschaft jedoch nicht daran, weiterhin mit der vermeintlichen Sicherheit des Konzepts zu werben:
Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts. Bei finanziellen Engpässen kann der Optionär auf sein Ansparkapital zurückgreifen und die schwierige Zeit überbrücken. Sollte es dennoch zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisse kommen, entsteht keine Restschuld. Im Gegenteil, das vorhandene Guthaben bleibt beim Genossenschaftsmitglied.
Wie passt diese Aussage mit der Tatsache zusammen, dass ehemalige Mitglieder nach ihrer Kündigung jahrelang auf die Auszahlung ihrer Einlagen warten müssen und ihnen dann auch noch rund 18 Prozent davon abgezogen werden?