Wir schaffen für Mitglieder Eigentum nach den Wünschen der Menschen, sagte Jens Meier (48), Vorstand der im Jahr 2002 gegründeten Geno Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg in Schwaben, noch im Februar diesen Jahres in einem Firmen-Video auf Youtube.
Drei Monate später nun packt ein ehemaliger Geno-Vertriebsmitarbeiter in der ARD aus und führt die vollmundigen Versprechungen des Geno-Chefs Meier ad absurdum. Auch ein Ex-Vorstand der Geno AG, vormals Genotec Vertriebs AG, aus Ludwigsburg (Andreas Salvadore Burgo, 45, aus Garstedt in Niedersachsen) packt aus, doch dazu später mehr.
Den Reportern Daniel Krull und Alexandra Ringling vom Magazin Plusminus sagte der Ex-Vertriebsmitarbeiter, der um Informantenschutz bat:
Es hört sich gut an. Ist es aber nicht. Weil es in den seltensten Fällen realisiert wird. Weil den Kunden was versprochen wird, es aber nicht umgesetzt wird, weil das Geld nicht da ist.
Und weiter:
Ich bin der Meinung, dass da wirklich Absicht hinter steckt. Wirklich den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. Es werden hin und wieder mal Projekte realisiert. Was dann werbetechnisch richtig ausgeschlachtet wird.
Wo dann immer glückliche und zufriedene Kunden gezeigt werden. Was in der Realität leider ja nur auf Einzelfälle zutrifft. Aber nicht auf die breite Masse, die sich eigentlich den Wunsch erfüllen möchte von einer tollen Immobilie.
Doch mit einer Satzungsänderung ab dem Jahr 2014, die auf der Gesellschafterversammlung am 22. Juni 2015 genehmigt wurde, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net berichtete,
werden die Einlagen der Mitglieder an den Verlusten beteiligt.
Macht die Gesellschaft Miese, müssen die Mitglieder bis zur Höhe ihrer gezeichneten Summe persönlich geradestehen. Im schlimmsten Fall müssen sie die gezeichnete Summe noch einmal aus dem persönlichen Vermögen nachschießen.
Plusminus führt dazu aus:
Doch wer seine Mitgliedschaft kündigt, erlebt eine böse Überraschung: Die GENO will die eingezahlten Genossenschaftseinlagen nicht in voller Höhe zurückzahlen, wie es in den Verträgen vor 2013 vereinbart war.
Der Vorstand beruft sich auf eine Satzungsänderung im Jahr 2014. Demnach haften Genossen mit ihren Einlagen, wenn die Genossenschaft finanziell in Schieflage gerät. Die Genossenschaft wendet die Satzungsänderung auch auf Altverträge an.
Doch nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart ist das nicht rechtens. Jeder einzelne Betroffene muss nun selbst klagen, weil Sammelklagen in Deutschland nicht zulässig sind. Sollte die GENO tatsächlich Insolvenz anmelden, droht allen Genossen der Totalverlust der Einlage.
Wie nah die Gefahr ist, sieht man in den letzten Jahresabschlüssen der Geno Wohnbaugenossenschaft eG: