Das heiß ersehnte Abstimmungsergebnis der letzten elbfonds-Polen-Gesellschafterversammlung wurde mit mehreren Wochen Verspätung an die Investoren der geschlossenen Immobilienfonds DIREKT INVEST POLEN 2. Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG und DIREKT INVEST POLEN 3. Immobilien Portfolio Fonds GmbH & Co. KG versandt. Für die elbfonds-Geschäftsführer Stephan Groth (51) und Alexander Brüning (40) sowie den Fondsverwalter und ehemaligen elbfonds-Geschäftsführer Frank Waschwill (52) ist das Abstimmungsergebnis ein Schlag ins Gesicht. Die Gesellschafter haben ihrem Misstrauen Luft gemacht und sich gegen die Vorschläge des erfolglosen Managements entschieden.
Es war nicht gerade das, was man einen gemütlichen Nachmittag nennen würde. Das Drama begann auf der elbfonds-Gesellschafterversammlung am 16. September 2014 im Hamburger Mercur Hotel eskalierte die Stimmung bei beiden Veranstaltungen – sowohl für elbfonds 2 als auch für elbfonds 3. Das Fondsmanagement hatte den enttäuschten Anlegern bereits im Vorfeld mitgeteilt, dass beide Fondsgesellschaften in Schieflage geraten seien und die prognostizierten Auszahlungen um mehr als 90 Prozent verfehlt wurden.
Der Widerstand war ungewöhnlich hoch. Sowohl der Treuhänder Elbtrauhand Maritus GmbH als auch die anwesenden Anleger zeigten sich unzufrieden mit der Leistung von Groth und Waschwill, die als Verantwortliche Rede und Antwort stehen mussten. Wie tief das Misstrauen zu den elbfonds-Managern mittlweile ist, zeigt das Abstimmungsergebnis über die Entlastung der Geschäftsführung.
Mit 6.749 Stimmen gegen die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin, der elbfonds Verwaltungs GmbH, entzogen 83,51 Prozent der Gesellschafter der Geschäftsführung ihr Vertrauen beim Polen 2 Fonds. Kaum besser war das Ergebnis beim elbfonds Polen 3. 4.685 Gesellschafter (74,46 Prozent) stimmten gegen die Entlastung der elbfonds Verwaltungs GmbH und deren Geschäftsführer.
Noch deutlicher zeigt sich die Unzufriedenheit der elbfonds-Anleger beim Thema Sonderprüfung.
Es war ein Vorschlag des Treuhänders, mit dem er sein verlorenes Vertrauen in die Urteilskraft des elbfonds-Managements unterstrich: die Elbtrauhand Maritus GmbH ließ über eine Sonderprüfung der elbfonds-Geschäftstätigkeit in Polen abstimmen. Insbesondere sollten die Geschäfte der diversen Projektgesellschaften durchleuchtet werden, die teilweise zu immensen Preissteigerungen in der Realisierung geführt hatten.
Gegen den Widerstand der Fondsgeschäftsführung, die trotz ihres chronischen und drastischen Misserfolgs keinen Grund sah nähere Prüfungen vorzunehmen, entschied sich eine überwältigende Mehrheit der Gesellschafter dazu, noch einmal Geld in die Hand zu nehmen, um die Machenschaften der elbfonds-Gruppe in Polen genauer zu analysieren.
Die Gesellschafter entschieden sich zu 91,36 Prozent (elbfonds 3) beziehungsweise 91,95 Prozent (elbfonds 2) dazu, bis zu 50.000 Euro für eine Sonderprüfung der polnischen Projektgesellschaften zur Verfügung zu stellen. Die Auswahl der Wirtschaftsprüfer obliegt der Treuhandgesellschaft.
Der Prüfauftrag soll nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung zwei Fragen beantworten: