Der jahrelange Streit zwischen dem umstrittenen Energieunternehmen Care Energy und der Bundesnetzagentur um millionenschwere Nachzahlungen der Erneuerbare Energien Abgabe schien beigelegt. Care Energy Chef Martin Richard Kristek teilte am 3. Dezember 2014 mit, dass er dem Druck der Behörde nachgibt und in Zukunft als Stromversorger für Privatkunden die gesetzlichen Abgaben abführen wird. Nur, um 40 Minuten später die Kehrtwende einzuleiten.
Martin Richard Kristek ist gemeinhin als streitsüchtig und unnachgiebig bekannt. Seit Jahren weigert sich der Energieunternehmer für sein Unternehmen Care Energy die gesetzlichen Abgaben nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) abzuführen. Kristeks Weigerung basierte auf der Schutzbehauptung, dass Care Energy kein Stromversorger sei, sondern Nutzenergie an die Kunden ausliefere.
Die konsequente Weigerung Kristeks sich an Recht und Gesetz zu halten, brachte dem umtriebigen Unternehmer regelmäßig Ärger mit der Justiz ein. GoMoPa.net berichtete bereits 2013 darüber, dass Care Energy zur Zahlung von sieben Millionen Euro EEG-Umlage verdonnert wurde.
Und auch persönlich ist Kristek der Justiz bekannt. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung gegen Martin Kristek im Zusammenhang mit der Insolvenz der Care-Energy-Tochter mk power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG. Das Verfahren wurde am am 23. Oktober 2013 eingestellt.
Es sollte allerdings nicht das einzige Verfahren gegen Kristek wegen Insolvenzverschleppung bleiben. Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen Martin Kristek im Zusammenhang mit der Insolvenz der Euroenergie AG, wegen des Verdachts auf Insolvenzstraftaten (Aktenzeichen: 545 JS 68826/07).
Strafrechtlich relevant war auch ein Verfahren wegen Titelmissbrauch gegen Martin Richard Kristek. Das Amtsgericht Hamburg sah es als erwiesen an, dass Kristek sich unrechtsmäßig als “Senator h.c., Assoz. Prof” im Geschäftsverkehr ausgegeben hatte. Das Verfahren wurde gegen Zahlung von 200 Euro sowie der Auflage den Titelmissbrauch in Zukunft zu unterlassen, eingestellt.
Kristek simuliert, dass er keine Lust mehr auf juristische Grabenkämpfe hat und der Bundesnetzagentur nachgibt.
Im Juni 2013 hatte die Bundesnetzagentur die Daumenschrauben angezogen und Care Energy, wegen der permanenten Weigerung zur Abführung der EEG-Umlage, einen Bußgeldbescheid über 42.007 Euro zukommen lassen. Die Stromwächter kamen zu dem Ergebnis, dass es sich beim Care Energy Strom um klassische Stromlieferungen handelt und nicht – wie von Kristek permanent behauptet – um Nutzenergie, die von der EEG-Umlage befreit ist. Die Kampfpreise der Care Energy können aber nur unter der Voraussetzung gehalten werden, dass die Stromlieferungen als Nutzstrom deklariert werden.
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur erklärte den Bescheid in einer Pressemitteilung:
Im Rahmen unserer Prüfungen hat sich herausgestellt, dass die sogenannte Nutzenergieversorgung faktisch und rechtlich nichts anderes ist als klassischer Stromvertrieb. (…)
Wie bei jedem anderen Stromlieferanten rechnet Care Energy den Verbrauch über den Stromzähler des Endkunden ab. Mit Energiecontracting hat das nichts zu tun.
Nachdem sich Care Energy über Monate gegen den Bescheid juristisch zur Wehr setzte, vollzog Kristek am 17. Oktober diesen Jahres eine überraschende Volte und teilte dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit, dass er seinen Einspruch zurückzuziehen gedenke.
Als Begründung nannte der Energieunternehmer, dass er sich nicht in einem Schauprozess vorführen lassen wolle: