Keine guten Aussichten für Finanzberater! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Kunden sich grundsätzlich auf die Geldanlagenempfehlung eines Finanzberaters verlassen können. Anleger müssen demnach keine eigene Prüfung durchführen, um Anspruch auf Schadenersatz zu haben.
Während des Prozesses vor dem BGH (Az. III ZR 90/14) stritten sich ein geschädigter Anleger und sein Finanzberater über eine atypische Beteiligung von 150.000 Euro zuzüglich eines Agio von 9.000 Euro. Beim Verkaufsgespräch hatte der Kunde eine sichere Geldanlage gefordert, bekam aber eine riskante unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko vermittelt. Als die Beteiligung aus dem Jahr 2003 notleidend wurde, trat der Worst-Case, ein Totalverlust des Investments, ein. In den folgenden Prozessen verlangte der geschädigte Anleger Schadenersatz in Höhe von 101.256,91 Euro.
In der ersten Instanz wurde die Klage vom Landgericht Darmstadt abgelehnt – der Kläger reichte Berufung ein.