Mit seinem heutigen Urteil bestätigte der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Aktenzeichen 2 StR 281/14), dass der ehemalige Innenminister von Thüringen und spätere Stellvertretende Oberbürgermeister von Eisenach, Christian Köckert, 57, CDU, vom Gründer und Vorstandsvorsitzenden des rheinhessischen Energieunternehmens juwi AG aus Wörrstadt, Matthias Willenbacher (45) aus Mainz, in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 80.000 Euro Bestechungsgelder angenommen hat.
Als Gegenleistung für die Zuwendungen der juwi AG soll der Eisenacher Stadtverordnete seinen Einfluss auf Genehmigungen von Windvorranggebieten rund um Eisenach geltend gemacht haben.
Damit bekommt die Jubelmeldung der juwi AG vom 12. Januar 2015 über den “Baustart für juwis ersten Windpark in Thüringen” in der Gemeinde Mihla am Stadtrand von Eisenach-Neukirchen sowie das gleichzeitig vermeldete Genehmigungsverfahren für vier weitere Windparks aus jeweils fünf Windrädern einen bitteren Beigeschmack. Nämlich den der Bestechung und Korruption.
Im Februar 2013 hatten Polizeibeamte die Büroräume der juwi-Gruppe und von Christian Köckert durchsucht und diverse Festplatten und Aktenordner kopiert.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte im Juli 2013 am Landgericht Meiningen in Thüringen gegen Matthias Willenbacher als mutmaßlichen Vorteilsgewährer und gegen den Eisenacher Stadtrat und Mitglied der regionalen thüringischen Planungsversammlung Christian Köckert als mutmaßlichen Vorteilsnehmer eine gemeinsame Anklage eingereicht.
Köckert und der ebenfalls angeklagte juwi-Vorstand Matthias Willenbacher halten sich für unschuldig.
Das Landgericht Meiningen trennte das Verfahren gegen Matthias Willenbacher vom Verfahren gegen Christian Köckert ab und eröffnete am 9. Dezember 2013 den Prozess gegen Köckert.
Am 8. Januar 2014 war die Erste Strafkammer des Landgerichts Meiningen von der Schuld Köckerts überzeugt. Wegen seiner finanziellen Probleme (Köckert war an vielen Firmen beteiligt, die geschäftliche Verluste hatten, und lebte von 2.600 Euro Pension aus langjähriger Landtagsabgeordnetentätigkeit) von einer Geldstrafe ab und verurteilte Köckert zu einer 15monatigen Bewährungsstrafe von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit (Aktenzeichen 620 Js 27798/11 1 KLs).
Köckert war jedoch die Strafe zu hoch, legte Revision beim Bundesgerichtshof ein.
Im abgetrennten Verfahren gegen juwi AG-Vorstand Willenbacher erging danach folgender Beschluss.
Der Pressesprecher des Landgerichts Meiningen, Richter am Landgericht Bernhard Landwehr, teilte dazu dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net telefonisch mit:
Es gibt einen Beschluss des Landgerichts Meiningen vom 28. Juli 2014, wonach die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens bis zur Entscheidung des BGHs in dem Revisionsverfahren gegen Christian Köckert zurückgestellt ist.
Nun droht Matthias Willenbacher ebenfalls der Strafprozess. Denn der BGH urteilte laut BGH-Pressemitteilung heute wie folgt: