Daniel Welkert12. März 2015 | 13:22 | Lesedauer ca. 5 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

Betreibt Daniel Welkert ein unerlaubtes Einlagengeschäft?


Daniel Welkert (26) aus Eppelborn präsentiert sich als erfolgreicher Unternehmer im Bereich Immobilien und Gold. Auf seiner Webseite clingle.de verspricht er, Lebensversicherungen für das Doppelte ihres Wertes aufzukaufen. Dahinter verbirgt sich mutmaßlich ein unerlaubtes Einlagengeschäft. Welkert habe “halbseidene Geschäftsideen”, sagt dessen angeblicher Geschäftspartner Dominik Scherer.

 

Die Webseite clingle.de bietet den Ankauf von Lebensversicherungen, Bausparverträgen, Rentenversicherungen und Aktien-Depots. Dabei wird dem Kunden garantiert, dass sein Kapital verdoppelt wird: “Wir kaufen ihre Lebensversicherung und geben Ihnen das DOPPELTE!”

 

Daniel Welkert präsentiert sich gern mit TigerDaniel Welkert präsentiert sich gern mit Tiger

 

Offenbar ist das Geschäftsmodell auf clingle.de, so wie es auf der Webseite präsentiert wird, ein Ding der Unmöglichkeit. Niemand kann für eine Lebensversicherung 20.000 Euro zahlen, die nur 10.000 Euro wert ist, und auf diese Weise Gewinne erwirtschaften. Was also steckt dahinter?

Mehrere Informanten haben uns berichtet, dass die Macher der Webseite den interessierten Kunden etwa folgendes Angebot unterbreiten: Sie kaufen die Lebensversicherung für den tatsächlichen Wert von zum Beispiel 10.000 Euro auf und der Kunde soll dafür im Gegenzug das Geld in ein Edelmetall-Depot anlegen.

Aufkauf von Versicherungen ist offenbar nur ein Lockvogel

 

Dieses Edelmetall-Depot, von dem auf der Webseite im Übrigen keine Rede ist, erwirtschaftet dann nach Aussagen der Macher noch einmal 10.000 Euro, und der Kunde kommt auf diese Weise angeblich auf insgesamt 20.000 Euro. Der Ankauf der Lebensversicherung ist also ganz offensichtlich nur ein Lockvogel.

Doch selbst wenn die Hintermänner dazu in der Lage wären, das Geld der Kunden zu verdoppeln. Legal ist das wohl nicht. Denn es handelt sich offenbar um ein Einlagengeschäft ohne die dafür notwendige Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).




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