Peter Fitzek28. November 2014 | 10:33 | Lesedauer ca. 6 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

BaFin hat genug vom “König von NeuDeutschland” Peter Fitzek


Für seine rund 3.500 Anhänger ist Peter Fitzek der “König von NeuDeutschland”, für seine Kritiker nur ein armer Irrer. Sein “Königreich NeuDeutschland” lenkt Fitzek aus dem südlich von Berlin gelegenen Wittenberg. Seit Jahren hält der ehemalige Koch und Kampfsporttrainer Justiz und Aufsichtsbehörden zum Narren. Jetzt haben seine Kritiker zurückgeschlagen.

 

Am Donnerstag, den 28. November 2014, marschierte ein Großaufgebot bestehend aus Steuerfahndern, Mitarbeitern der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) und Polizei zu Hausdurchsuchungen in Wittenberg auf. Die Einsatzkräfte durchsuchten zum wiederholten Male Objekte des Vereins NeuDeutschland sowie des selbsternannten Herrschers des “Königreichs” Peter Fitzek.

Für die 25 Bewohner seines in Eigenregie ausgerufenen “Staates” sowie alle Vereinsmitglieder gründete Fitzek eigene Banken, Krankenversicherungen und sogar eine eigene Währung, das Engelgeld, wobei er sich nicht um die notwendigen Zulassungen der von ihm abgelehnten deutschen Behörden scherte.

 
Fitzek mit Polizei, Razzia in WittenbergFitzek mit Polizei, Razzia in Wittenberg
 

Die schreiende Ignoranz und das überhebliche Gebaren Peter Fitzeks sorgten dafür, dass die BaFin auf den sächsischen Troubadour aufmerksam wurde. 2010, ein Jahr nachdem Fitzek seine “NeuDeutsche Gesundheitskasse” gegründet hatte, bekam er es erstmals mit der Finanzaufsicht zu tun. Am 1. Dezember 2010 ordnete die BaFin die “unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts” an.

Die BaFin bemängelte, dass Fitzek seinen Kassenmitgliedern einen Rechtsanspruch auf Ersatz für Krankheitskosten (Arztrechnungen, Rezepte) versprochen habe, indem er den Leistungskatalog der anderen Krankenkassen auch für seine Kasse übernommen habe. Und das sei, so die BaFin, ein erlaubnispflichtiges Versicherungsgeschäft, für das Fitzek und dessen Kasse nicht die Voraussetzungen erfüllen würde. GoMoPa.net berichtete.

Doch Peter Fitzek sah keinen Grund von seinem Geschäftsmodell abzuweichen und ignorierte die Anordnung der Aufsichtsbehörde.

 

Die Argumentation des Möchtegern-Herrschers lautete, dass er im Gegensatz zu anderen Krankenversicherungen niemanden “versichern” würde und es bei seiner Kasse auch keinen Anspruch auf Arztleistungen gebe. Dennoch würde die “NeuDeutsche Gesundheitskasse” die nötigen Anforderungen an eine “Absicherung im Krankheitsfalle” erfüllen. Allerdings sei diese Absicherung “anderweitig” organisiert als im klassischen Gesundheitssystem – es handele sich um “gemeinnützige Genussrechte”.

Nach längerem Querelen und endlosem Schriftverkehr zog die BaFin einen Schlussstrich. Am 2. Februar 2012 teilte die Aufsichtsbehörde in einer Verbrauchermitteilung mit, dass Rechtsanwalt Stefan Oppermann mit der Durchsetzung der Abwicklungsanordnung sowie der bereits bestandskräftigen Verfügung aus dem Jahr 2010 beauftragt wurde. Der Abwickler sollte unverzüglich alle Mitgliedsverträge der “NeuDeutschen Gesundheitskasse” mit einer vierwöchigen Frist kündigen.

Doch Fitzek wollte nicht klein beigeben und änderte kurzentschlossen den Namen der “NeuDeutschen Gesundheitskasse” in “NDGK” – und meinte den Bescheid der BaFin damit umgehen zu können. Der Plan ging ein gutes Jahr lang auf, bis die BaFin auch diesem Winkelzug des “Königs von Neudeutschland” ein Ende setzte. Mit Bescheid vom 16. Juli 2013 wurde auch der “NDGK” das ohne Erlaubnis betriebene Versicherungsgeschäft verboten.

Und die BaFin war noch nicht fertig mit Peter Fitzek, der sich selbst als Mitglied der Reichsbürger bezeichnet, einer Gruppe, deren Mitglieder die Gesetze Deutschlands nicht anerkennen und deshalb ins Visier des Verfassungsschutzes geraten sind.

 

Am 18. Juli 2013 verboten die Finanzmarktwächter Peter Fitzek das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft des nicht eingetragenen Vereins “Königliche Reichsbank”. Fitzek wurde aufgetragen, sämtliche angenommene Gelder, die auf den “Sparbüchern” der “Königlichen Reichsbank” lagen, unverzüglich zurückzuzahlen.




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