Als der einstige Sportmoderator des bayerischen Radiosenders Primanet, Patrick Storch (38), im September 2008 in Schweinfurt eine Rechtsanwaltskanzlei eröffnete, war das der Main-Post ein Fotoaufmacher wert.
“Mandanten brauchen Lösungen, keine Rechtsgebiete”, war die Unternehmensphilosophie der jungen Kanzlei in der Langen Zehntstraße 18 1/2 in der Nähe der Post. Er absolvierte gerade einen Fachanwalts-Lehrgang für Informationstechnologierecht, um Mandanten zusätzlich im Bereich Online-Handel, Telefonabzocke und Internetstrafrecht betreuen zu können.
Patrick Storch eröffnete dann eine Kanzlei zuerst in der Bauerngasse 6 in Schweinfurt und weiter im Grettstadter Weg 24 in Schwebheim.
Als Patrick Storch am 13. März 2014 in kämpferischer Pose dem Nachrichtenportal “InundUmSchweinfurt.de” Rechtstipps als frischbestandener IT-Fachanwaltsabsolvent gab, hatte Storch schon gar keine Zulassung mehr als Anwalt. Die war ihm im November 2013 entzogen worden.
Am 15. Januar 2014 verweigerte Storch in 29 Fällen gegenüber dem Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft. Am 17. Februar 2014 wurde über den Anwalt ein Insolvenzverfahren wegen Privatschulden in Höhe von 156.000 Euro eröffnet.
Am 25. Juni 2014 wurde Patrick Storch verhaftet, weil er Mandanten und die Postbank um 106.000 Euro berumpst haben soll – in nur einem Jahr von 2011 bis 2012 und zudem netto und steuerfrei.
Am 4. November 2014 begann gegen ihn und seine Frau Tamara (27), die er für 750 Euro Monatslohn bei sich in der Kanzlei als Büroleiterin angestellt hatte und die ihm bei seinen kriminellen Machenschaften geholfen haben soll, vor dem Landgericht Schweinfurt der Prozess.
Heute Mittag wurde der Ex-Anwalt Patrick Storch, der zuletzt vor der U-Haft als Kaufhausdetektiv gearbeitet hat und gegenüber seinen Freunden von einer zweiten Karriere als Flugkapitän erzählte, trotz seines Geständnisses zu 4 Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt.
Seine Büroleiterin Ehefrau Tamara kassierte von der Kammer zwei Jahre, für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu muss sie 500 Arbeitsstunden leisten und 500 Euro an die Stiftung der Polizeigewerkschaft zahlen.
Die Liste der Untaten ist lang (20 Aktenordner der Staatsanwaltschaft): Untreue und Betrug in 26 Fällen und versuchter Betrug in sechs Fällen sowie Vortäuschen einer Straftat.