Gegen den angeblichen Londoner Wechselkurs-, Aktien- und Rohstofftrading-Anbieter SwissChains.com (Ausriss vom 18. Juli 2022, Mindestanlage 250 US-Dollar, das entspricht rund 244 Euro) hat die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin Betrugsermittlungen aufgenommen, wie die BaFin am 14. Juli 2022 bekanntgab.

© Ausriss aus SwissChains.com vom 18. Juli 2022

Die BaFin begründet ihre Ermittlungen wie folgt:  „Der Inhalt der Webseite sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass der Anbieter unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.

Der Anbieter tritt auf der Seite lediglich unter der Bezeichnung ‚SwissChains‘ auf. Dem Internetauftritt können weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf die Rechtsform des Unternehmens entnommen werden. Als Geschäftsadresse wird ein ‘City Business Center’ in London, Großbritannien, angegeben.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.“

Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover kennt bereits erste Opfer von SwissChains.com

 

Rechtsanwalt Thomas Feil aus Hannover © Recht-freundlich.de

Rechtsanwalt Feil (Foto von seiner Webseite Recht-freundlich.de) berichtet: „Investoren erzählen uns, dass der Finanzdienstleister Swisschains.com trotz mehrfacher Aufforderung Auszahlungen nicht vornimmt.“

Feil warnt: Kontoinhaber ist nicht der Broker Swisschains

 

Der Rechtsanwalt erläutert: „In Betrugsfällen ist auffällig, dass Zahlungen wiederholt nicht direkt an den unseriösen Finanzdienstleister geleistet werden, sondern die Kontoinhaber andere Firmennamen tragen und nicht mit dem Online-Broker identisch sind.

Sind Kontoinhaber und SwissChains nicht identisch, besteht aus juristischer Sicht zu dem Kontoinhaber keine Vertragsbeziehung oder sonstige Geschäftsbeziehung. Allein mit dem Broker SwissChains.com wurde (wenn überhaupt) ein Vertrag abgeschlossen.

Zahlungen werden daher ohne rechtlichen Grund geleistet. Solche Widersprüche zwischen dem Namen des Online-Brokers und dem Kontoinhaber deuten auf einen Betrug hin.

Vor einer Zahlung klären Sie am besten aktiv mit SwissChains.com, warum das Geld an den für sie unbekannten Dritten geleistet werden soll

Aus Sicht der Betrüger werden solche Unternehmen für die Geldwäsche genutzt. Zwar gibt es nach dem deutschen Recht gemäß § 812 BGB die Möglichkeit, Zahlungen ohne Rechtsgrund zurückzuverlangen. Eine Durchsetzung dieser Ansprüche kann aber schwierig sein, insbesondere wenn der Kontoinhaber das Konto aufgelöst hat oder das Unternehmen geschlossen wurde.“

Feil fragt: Welche Personen sitzen in der Geschäftsführung von SwissChains.com?

Feils Antwort: „Wenn Ansprüche gegen Online-Broker rechtlich und ggf. auch gerichtlich durchgesetzt werden sollen, muss zum einen eine ladungsfähige Postanschrift bekannt sein, zum anderen müssen die Personen genannt werden, die die Geschäftsleitung innehaben.

Bei vielen betrügerischen Online-Anbietern ist zu beobachten, dass diese Angaben nur unvollständig sind. Teilweise wird keine Adresse angegeben, einige Internetanbieter haben zwar eine Adresse, aber keine weiteren Angaben zu den Personen in der Geschäftsleitung.

Dies ist ein durchgängiges Phänomen, das wir in allen Betrugsfällen beobachten. Unseriöse Finanzdienstleister geben keine Personennamen bekannt, die ggf. in Anspruch genommen werden könnten und die Verantwortung übernehmen. Der Schutz der Anonymität ist den Tätern wichtig.

Wenn Sie also keine Namen der Geschäftsführer oder eines Vorstandes finden, empfehlen wir, keine Zahlungen zu leisten und auch von einer Geschäftsbeziehung abzusehen. Die Hintermänner solcher Internetseiten lassen sich dann nur schwer finden.“ Nun denn … (Peter Stracke)

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