Seit Jahren weist das Solvium Capital Portfolio Verluste auf, die nicht durch Kapital gedeckt sind: rund minus 9,7 Millionen Euro in der letzten veröffentlichten Bilanz für Ende 2018. Im Jahr davor rund minus 11 und davor rund minus 13 Millionen Euro. Das Ausfallrisiko wird als sehr hoch eingeschätzt. Von der Geschäftsverbindung wird abgeraten.

 

Warnung von Wirtschaftsprüfern in Bilanzen:

Schumann und Wreth kamen 2019 in Deutschland auf den neuen Dreh statt Direktinvestments nun auch nicht unbedingt rückzuzahlende Nachrangdarlehen bei ihrem 25-Millionen-Produkt Logistik Opportunitäten Nr. 1 einzuwerben.

Hintergrund: Wirtschaftsprüfer haben an anderer Stelle der Solvium Gruppe ernste Warnungen in die testierten Zustandsberichte der Firmen geschrieben. Dort könnte es an Geld zum Überleben der Gesellschaften fehlen.

Die Hamburger EBS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat bei der Solvium Capital Vermögensanlagen GmbH & Co. KG in dem Testat zum Jahresabschluss 2018 vermerkt:

Wie in der Angabe zur Fortbestehensprognose im Anhang und in Abschnitt ‘6. Prognosebericht’ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Absatz 2 Satz 3 HGB darstellt.

Ein solcher Hinweis findet sich beispielsweise auch im Testat zum Jahresabschluss 2018 der Solvium Intermodale Vermögensanlagen GmbH & Co. KG.

Die GenTwo AG-Zertifikate für Direktinvestments in Conatiner und Wechselkoffer richten sich an professionelle Schweizer Investoren.

Die Investoren sollten aber wissen:

 

Die Solvium Capital GmbH führt die Anleger mit ihren Containerkaufverträgen gern aufs Glatteis.

Mit Lügen über eine Versicherung gegen Mietausfälle und mit verschwiegene Risiken in der Werbung beschäftigte Solvium bereits Gerichte und die Verbraucherzentrale Hessen, wie GoMoPa.net berichtete.

Doch das ist noch gar nichts im Vergleich zu den Vertragsklauseln, mit denen Solvium die Anleger aufs Glatteis führt, wie der Hamburger Check-Analyst Stephan Appel herausfand.

Die Crux am Kauf eines Schiffscontainers besteht darin, dass Solvium den Kaufpreis für den Container vom Anleger kassiert, den Container also tatsächlich verkauft, aber dennoch das Recht behält, den verkauften Container an Dritte weiterzugeben. Fallen nun Mieten aus, wird der Container beschädigt oder geht er gänzlich verloren, muss Solvium dem Anleger nur in der Höhe eine Entschädigung zahlen, wie der fremde Nutzer an Solvium zahlt. Zahlt der fremde Nutzer nichts, muss Solvium laut Vertrag auch nichts an die Anleger zahlen. Die Anleger können nicht gegen die Fremdnutzer vorgehen, weil sie gar nicht deren Vertragspartner sind.

Sie meinen, so ein Freibrief für Solvium, mit dem Container machen zu können, was man wolle, ohne selbst für einen Schaden einzustehen, könne es doch nicht wirklich geben?

Dann folgen Sie mal der Spur von Check-Analyst Stephan Appel durch die Solvium-Containerkauf-Verträge. Das können Sie ausführlich hier nachlesen. Nun denn…