Wölbern Invest15. April 2015 | 15:25 | Lesedauer ca. 3 min | Autor: GoMoPa-Redakteur SS

Wölbern-Prozess: Anklage fordert 12 Jahre Haft, die Verteidigung Freispruch


Die Bilanz des Hamburger Medizinprofessors und Finanzinvestors Heinrich Maria Schulte, für die sich der ehemalige Chef des Emissionshauses Wölbern Invest derzeit vor Gericht verantworten muss, ist beeindruckend und besorgniserregend zugleich: 147 Millionen Euro Schaden, 6.500 betrogene Anleger und 327 Einzeltaten. Nach 50 Verhandlungstagen haben Anklage und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Während die Staatsanwaltschaft 12 Jahre Haft verlangt, fordert die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil wird voraussichtlich am 20. April 2015 gefällt.

 

“Der Angeklagte ist schuldig der Untreue in 327 besonders schweren Fällen”, begann der Staatsanwalt Meino Heyen sein Plädoyer am 25. März 2015. Heinrich Maria Schulte habe zwischen August 2011 und September 2013 rund 147 Millionen Euro, die Anleger in die geschlossenen Immobilienfonds des Emissionshauses Wölbern Invest gesteckt hatten, zweckentfremdet und veruntreut. Nach Abzug zurückgezahlter Mittel von 31 Millionen Euro, bliebe unterm Strich ein Schaden von 115,9 Millionen Euro bei den Anlegern hängen.

 

Ex-Wölbern-Chef Heinrich Maria Schulte sitzt seit September 2013 in U-Haft, doch der durch ihn verursachte Schaden ist in Hamburg noch immer Anlass für Streit.Ex-Wölbern-Chef Heinrich Maria Schulte sitzt seit September 2013 in U-Haft, doch der durch ihn veru ... mehrEx-Wölbern-Chef Heinrich Maria Schulte sitzt seit September 2013 in U-Haft, doch der durch ihn verursachte Schaden ist in Hamburg noch immer Anlass für Streit.

Der Medizinprofessor habe sowohl die Vermögensschäden der Anleger bewusst in Kauf genommen, als auch die Gelder vorsätzlich veruntreut, so Heyen weiter. Ein großer Teil der entnommenen Anlegergelder sei von Schulte für Privatzwecke missbraucht worden.

Mit Hilfe diverser Berater habe Schulte zudem versucht die prekäre Situation des Emissionshauses zu kaschieren und somit seine Anleger getäuscht. Des Weiteren seien die Anlegergelder nie so investiert worden, wie es vertraglich vereinbart war. Es handele sich somit um gewerbsmäßigen Betrug – ein Strafmaß von 12 Jahren sei absolut angemessen.




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