Der Graumarkt-Wettbewerb zwischen Vertrieben und Emittenten im Grauen Kapitalmarkt ist enorm. Einige Akteure nutzen aggressive Methoden um ihren Konkurrenten zu schaden. Inszenierte Strafanzeigen und Negativkampagnen sind das Mittel der Wahl. Betroffen sind etablierte Anbieter wie die EEV AG.
Den meisten Bürgern in Deutschland sind die juristischen Abläufe, die zwischen Strafanzeige und einem Urteil standarmäßig durchlaufen werden, nicht bekannt. Und genau diesen Umstand machen sich einige Graumarktakteure zu nutzen, um ihren Wettbewerbern zu schaden. Unterstützung erhalten sie von Journalisten, die sich für ihre Zwecke einspannen lassen.
Vor jedem Strafprozess und jedem Ermittlungsverfahren steht eine Strafanzeige. Jeder Person und jedem Unternehmen steht es frei, formlos Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Diese leitet die Fälle an die Staatsanwaltschaft weiter.
Im zweiten Schritt wird von der Staatsanwaltschaft der Anfangsverdacht geprüft. Die Schwelle hierfür ist sehr niedrig. Ausschlaggebend sind die Schwere des Delikts, die Anzahl der eingegangenen Strafanzeigen sowie die vorliegenden Materialien.
Nach Eröffnung des Ermittlungsverfahrens ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nach deutschem Gesetz müssen sowohl belastende, als auch entlastende Fakten recherchiert werden, da die Staatsanwaltschaft als neutrale Instanz gilt. Am Ende des Ermittlungsverfahrens wird entschieden, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren ans zuständige Gericht weiterleitet oder das Verfahren mangels Beweisen einstellt.
Das Gericht entscheidet nach Prüfung der staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnisse, ob ein Strafverfahren eröffnet wird oder das Gericht die Eröffnung eines Verfahrens ablehnt. Im Strafverfahren selber werden dann alle Zeugen gehört und die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft geprüft. Der zuständige Richter beendet das Strafverfahren mit einem Urteilsspruch.
Das Urteil ist nach Abschluss des Verfahren in der Regel noch nicht rechtskräftig, da der Beklagte häufig die Möglichkeit der Berufung hat. Erst wenn ein Urteil rechtskräftig ist, weil eine Berufung nicht möglich oder alle Instanzen ausgeschöpft sind, gilt der Beklagte als verurteilt im juristischen Sinne.