Cengiz Ehliz22. Mai 2018 | 13:23 | Lesedauer ca. 5 min | Autor: GoMoPa-Redakteur SS

weeCONOMY AG des Bayern Cengiz Ehliz: In Tschechien illegal


Der gelernte Elektrotechniker Cengiz Ehliz (47) aus Starnberg erfüllt sich gerade in seiner Geburtsstadt Bad Tölz in Bayern den Traum vom bargeldlosen Eintritt in ein Stadion mit Rabatten, die sich die Besucher zuvor beim Einkaufen beim Metzger, Bäcker, Frisör und 67 weiteren Akzeptanzstellen in der Gegend verdienen können.

 

Es soll das globale Pilotprojekt seiner weeCONOMY AG aus der Burgstraße 8 in Kreuzlingen im Schweizer Kanton Thurgau werden. In den nächsten 5 Jahren sollen weitere 25 Stadien in Europa zu solchen weeArenen werden.

Die weeArena Bad Tölz soll das erste bargeldlose Stadion der Welt werden. Die Rabatte an die Kunden werden nicht in Waren beglichen, sondern werden auf weeCards und weeApps in der Währung wee gutgeschrieben.

 

FlexCom-Macher und wee-president Cengiz Ehliz (47) aus Starnberg in Bayern war schon am gescheiterten Vertriebssystem von IQ-Concept beteiligt.FlexCom-Macher und wee-president Cengiz Ehliz (47) aus Starnberg in Bayern war schon am gescheiterte ... mehrFlexCom-Macher und wee-president Cengiz Ehliz (47) aus Starnberg in Bayern war schon am gescheiterten Vertriebssystem von IQ-Concept beteiligt.

 

Ehliz ist Gründer, President und Mehrheitsaktionär der weeCONOMY AG. Die nötigen 1 Million Euro Kosten für das Projekt in Bad Tölz sollen über Händlergebühren hereinkommen.

Den Vertrieb besorgt der Leipziger Mirko Scheffler (47) mit einer in Luxemburg angesiedelten MPM-Group, die nach eigenen Angaben 8.000 Mitarbeiter und Partner hat.

Ob man schon beim groß angekündigten Boxkampf-Event am 2. Juni 2018 mit der weeCard und der weeApp in der weeArena Bad Tölz bezahlen kann, ist gleich aus mehreren Gründen fraglich.

 

Bayerische Händler, denen das wee-Konzept vor kurzem vorgestellt wurde, beklagen, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net von dem bayerischen Reporter Thomas Kletschke erfuhr, der bei der Veranstaltung der IHK mit 80 geladenen Händlern dabei war, dass das wee-Modell für die Händler doppelt so teuer sei als bei anderen Geld-Zurück-Anbietern.

Sorgen bereitet den Händlern auch, dass sie ihre CRM-Daten (vertrauliche und sortierte Kundenbeziehunen) in eine Blackbox geben sollen. Auch die Endkunden bezahlen mit ihren Daten.

An der Entwicklung seines Cashback-Systems arbeitet der gebürtige Oberbayer mit türkischen Wurzeln schon seit etlichen Jahren. Doch was haben deutsche Händler davon, wenn die weeCard oder die weeApp in Volkswirtschaften wie Trinidad und Tobago akzeptiert werden, aber kaum in Deutschland?

Tobago ist ein Staat, der, wie der Journalist Thomas Kletschke vor kurzem für das Münchener Magazin Signage Sunday zusammenfasste, “weniger Einwohner als München hat, hübsche Briefmarken exportiert und sich laut OECD durch ‘nicht-konforme’ Steuer-Transparenz auszeichnet, also eine der besonders undurchsichtigen Steueroasen ist (vergleiche diese OECD-Liste vom September 2017).” Ebenso wie Trinidad.

Und in Tschechien ist das wee Cashback System illegal.

Die tschechische Nationalbank hat darauf hingewiesen, dass die in der Schweiz angesiedelte weeCONOMY AG keine Genehmigung für ihre Tätigkeit in Tschechien besitzt, wie das Verbraucherschutzforum.Berlin im September 2017 meldete.

Die weeCONOMY AG ist nahtlos aus ihrem im Jahr 2010 gegründeten Schweizer Vorgänger FlexCom International AG hervorgegangen. Im Mai 2017 wurde die weeCONOMY AG nach eigenen Angaben durch ein Management Buy-Out der Manager-Troika Peter Grünewald (52, IT-Profi) aus Waldenburg, Mirko Scheffler und Ex-Immobilienunternehmer Michael Scheibe (56) eigenständig.

Auch die Cashback-Währung FlexMoney der FlexCom International AG konnte sich nicht durchsetzen. Die sogenannte Flexbank hat nie eine Banklizenz erhalten. Investoren sollten sich an einer Genossenschaftskasse in Ungarn beteiligen.

Aufgrund einer Sammelklage wegen möglichen Betruges hat die Justizbehörde im belgischen Antwerpen Strafermittlungen gegen die Flexkom (so hieß sie zuerst) beziehungsweise die Flexcom International AG aufgenommen (Untersuchungsrichter Thys, Aktenzeichen 227/14
Fall Nr. 10.99.948 / 14), wie GoMoPa.net berichtete.




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