VW8. Oktober 2015 | 20:13 | Lesedauer ca. 3 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

Dieselskandal: Erste Aktionärs-Klage gegen VW


Vor zwei Wochen hat der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net gemeldet: VW-Abgasmanipulationen könnten Aktionärsklagen nach sich ziehen.
Nun ist es passiert.

 

Wie die Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin Mitte (Leipziger Platz 9) gestern GoMoPa.net mitteilte, hat der Berliner Rechtsanwalt
Alexander Temiz im VW-Dieselabgas-Skandal als erster eine Aktionärs-Klage gegen VW eingereicht.

 

Rechtsanwalt Alexander Temiz © Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbBRechtsanwalt Alexander Temiz © Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB

 

Die Kanzlei hat für den Kläger, der Ende 2014 Aktien des Unternehmens erworben hat, vor dem Landgericht Braunschweig Schadensersatzklage erhoben.

Der Vorwurf: Die Volkswagen AG hat gegen ihre Publikationspflicht verstoßen, indem sie als börsennotiertes Unternehmen die Aktionäre nicht unverzüglich über kursrelevante Tatsachen im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung informiert hat.

Spätestens nachdem die Volkswagen AG von der US-Umweltbehörde im Mai 2014 mit den Manipulationsvorwürfen konfrontiert wurde, hätte sie die Öffentlichkeit über dieses Insiderwissen informieren müssen. Darüber hinaus wird der Volkswagen AG vorgeworfen, dass sie die Öffentlichkeit schon zuvor, nämlich seit dem Einsatz der Manipulationssoftware Mitte 2008 in einem VW Jetta, hierüber hätte informieren müssen.

“Wir raten jedem Aktionär, der seit Juni 2008 Aktien des Konzerns gekauft hat, seine Ansprüche individuell von uns prüfen zu lassen”, so Rechtsanwalt Temiz.

Die Abgas-Manipulationen begründen Schadenersatzansprüche der Aktionäre. Auch die Vorstände sind persönlich in der Haftung. Die Verletzung der Ad-hoc-Mitteilungspflicht setzte spätestens ab Mai 2014 ein.

Was war geschehen?

 




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