Strafrechtlich sind die beiden Drahtzieher des Pleite-Sozial-Immobilienfonds der Volkssolidarität in Mecklenburg-Vorpommern, Lothar Viereck (79) und Dr. Amandus Krüger (67), mit einem blauen Auge davon gekommen.
Sie mussten sich vor dem Strafgericht wegen Betrugsverdachts und Insolvenzverschleppung verantworten, weil sie von 1999 bis 2009 rund 1.600 Mitglieder und Freunde der Volkssolidarität mit Beteiligungen an der Volkssolidarität Sozial-Immobilienfonds GmbH & Co. KG vom Pferdemarkt 13 + 14 in Güstrow um 9,5 Millionen Euro gebracht haben sollen und auch dann noch weiter mit einer sicheren Geldanlage, einer Rendite von bis zu 5,5 Prozent im Jahr und einem “bevorzugten Mietanspruch in einem unserer Seniorenresidenzen” warben, obwohl sie 2001 in einer Aufsichtsratssitzung von einer Fondsanalystin gewarnt worden sein sollen, dass der Fonds nur von neuen Einzahlern lebt und gar keine Gewinne machte, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net berichtete.
Die Kredite der HSH Nordbank für den Kauf der Immobilien sollen höher als deren späterer Verkehrswert gewesen sein.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Herbert Hülsbergen aus Rostock stellte dann auch fest, dass die vorhandenen Immobilien “keinen greifbaren Marktwert” hätten.
Der ehemalige Fondsgeschäftsführer Lothar Viereck aus Güstrow entging einem Urteil. Er wurde im Februar 2012 vom Landgericht Rostock für handlungsfähig erklärt.
Dr. Amandus Krüger, der ehemalige Geschäftsführer der Hauptgesellschafterin des Fonds, Volkssolidarität Kreisverband Bad Doberan-Rostock-Land e.V. aus dem Maxim Gorki Platz 5 in Bad Doberan, wurde zwar im September 2014 vom Landgericht Rostock zu 8 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt, aber der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen Dr. Krüger im Frühjahr 2017 wieder auf.
Angeklagt waren nur 144 Fälle zwischen Juli 2004 bis Oktober 2005 mit einem Schaden von 1,1 Millionen Euro. Alle anderen Fälle waren verjährt. Der Angeklagte hatte in seinem Schlusswort 2014 den Verlust der Anleger bedauert, die Verantwortung dafür lehnte er aber ab. Die obersten Richter gaben ihm Recht.
Doch im Zivilstreit um Schadensersatz ließ der Berliner Anlegerschutzanwalt Jochen Resch und zugleich Vorsitzender der Verbraucherzentrale Brandenburg nicht locker.
Er holte nach sieben Jahren Kampf für den 63jährigen Anleger Bernd Walter aus Kühlungsborn vor dem BGH in Karlsruhe nun in letzter Instanz dessen 100.000 Euro Fondseinlage zurück, die dieser vor fast neun Jahren investierte.
Anleger Walter gehörte zu den Kommanditisten, die vom Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofes profitieren, wonach die Volkssolidarität als Gründungsgesellschafter des Fonds grundsätzlich haften müsse (Aktenzeichen II ZR 358/16).
Der Gesellschafter “haftet für deren unrichtige oder unzureichende Angaben”, heißt es im Beschluss.
Resch vertritt noch eine Handvoll weiterer Fälle zum Thema. Sein Vorwurf: