Das Produkt gibt es nicht mehr, versicherte heute Steuerberater Diplom-Finanzwirt Wolf-Joachim Werth (43) aus Euskirchen bei Köln in NRW, als der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net von ihm wissen wollte, wie er die Vermögensschutz-Garantie für Bauträger, Bauherren und Käufer von Immobilien kalkuliert hat.
Seit sechs Jahren hat seine Firma immo private conception-save and rescue GmbH aus Euskirchen (IPC GmbH, Am Kahlenturm 20) eine Vermögensschutzgarantie angeboten. Sie gilt allerdings nur für den Fall einer Scheidung und bei Wegzug. Im Fall von unverschuldeter Arbeitslosigkeit würde eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit greifen.
Doch um so eine Vermögensgarantie an Kunden verkaufen zu dürfen, muss man eine Zulassung als Versicherer haben. Diese Zulassung erteilt die Bonner Finanzmarktaufsicht BaFin.
Zugelassene Versicherer unterliegen der laufenden Aufsicht der Bafin. Sie wacht zum Beispiel darüber, ob angemessene Rücklagen für etwaig geltend gemachte Vermögensschutz-Garantieleistungen gebildet wurden.
Die immo private conception-save and rescue GmbH des Steuerberaters Werth hatte weder eine Versicherungs-Lizenz noch unterlag sie der BaFin-Aufsicht und der Verpflichtung, eine angemessene Rücklage zu bilden.
Lange Zeit blieb das Versicherungs-Geschäft der IPC GmbH im nahen Bonn unbemerkt.
Am 18. September 2014 untersagte die BaFin jedoch der immo private conception-save and rescue GmbH (Wolf-Joachim Werth), für die Vermögensschutz-Garantie Neukunden einzuwerben, wie die BaFin am 19. November 2014 mitteilte.
Für die alten Kunden der IPC GmbH ändere sich nichts. Allerdings, so schreibt die BaFin in ihrem Bescheid:
Die zivilrechtlichen Ansprüche der Begünstigten aus den bereits abgeschlossenen Verträgen über die “Vermögensschutz-Garantie” bleiben von dem Einschreiten der BaFin gegen das unerlaubte Betreiben des Versicherungsgeschäfts unberührt.
Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.
Doch kann denn die IPC GmbH (Wolf-Joachim Werth) die Garantieversprechen für die Bestandskunden erfüllen?