Die rund 9.000 Anleger des Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 mit der berühmten Londoner Büroimmobilie “The Gherkin” (“Die Gurke”) können nur noch mit einer Restauszahlung von ca. 0,5 % rechnen.
Das ergibt die vorläufige “Schlussabrechnung”, welche die Fondsmanagerin PFM Private Funds Management GmbH aus der Hallerstraße 6 in Berlin Charlottenburg nun – rund drei Jahre nach dem Zwangsverkauf der Immobilie – vorlegte.
Die Anleger hatten mit dem Vertriebsstart der IVG EuroSelect Fonds XIV GmbH & Co. KG des Bonner Emissionshauses Deutsche IVG Immobilien AG durch die Deutsche Bank Gruppe und Commerzbank am 3. September 2007 ein Eigenkapital von 206,26 Millionen Euro (inklusive Agio) beigesteuert. 2008 wurde die jährliche Zinsausschüttung von 5,5 Prozent eingestellt.
Was bisher kaum bekannt war: Die Zwangsauflösung des Fonds infolge von Frankenkredit-Fallen (der Frankenkurs galloppierte dem Immobilienwert in britschem Pfund davon) und Swap-Geschäften (die dem Frankenkurs entgegenwirken sollten, aber für die Anleger selber ein Millionengrab wurden) dürfte zunehmend zu einem Skandal der Bayerischen Landesbank (BayernLB) werden.
“Die BayernLB hat zusammen mit der Fondsinitiatorin IVG Immobilien AG nach unserer Überzeugung von Anfang an zu Lasten der Anleger gehandelt und ist für die Verluste der Anleger mitverantwortlich”, wirft der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kälberer, der zahlreiche Fondsanleger im laufenden Kapitalanleger-Musterverfahren vertritt, der Bank vor.
Wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net von Anwalt Kälberer erfuhr, sei die Loan-to-value-Klausel (Schuld im Verhältnis zum Immobilienpfand) im Verhältnis zu dem Joint-Venture-Partner schon von Anfang an verletzt worden und nicht erst durch den Frankenkurs.
Die BayernLB habe verschleiert über ihr Tochterunternehmen Real I.G.-Gruppe aus München und weiter über deren Tochter-Gesellschaft Centurio Lux in Luxemburg mit dem Fondsinitator IVG Immobilien AG eine Konstruktion geschaffen, bei der Anleger mit ihrem Kapital für Bankenkredite und für Swap-Geschäfte haften müssen und die BayernLG sich dabei so stellte, dass sie am Ende der Nutznießer noch vor den anderen Mitfinanzierern war, obwohl sie als Finanzierer und Gegenpart für Swap-Absicherungsgeschäfte im Prospekt gar nicht auftauchte.
Rechtsanwalt Kälberer meint hierzu:
Wir haben uns immer gewundert, wie der Initiator eine derart ungleiche und nachteilhafte Partnerschaft zu Lasten der Anleger eingehen konnte. Aus unserer Sicht wurden die Anleger zu Gunsten des Joint-Venture-Partners übervorteilt. Wenn hingegen der Initiator und die finanzierende Bank bei dem Joint-Venture-Partner mittelbar engagiert sind, ist es kein Wunder, dass die Anlegergelder auf der Strecke bleiben.
Die vorgehaltene miese Rolle der BayernLB im Einzelnen: