Anwälte sind bekanntlich teuer. Und weil die Schweizer Bundesanwaltschaft 12 Jahre brauchte, um den bekannten Börsenguru Dieter Behring im letzten Jahr wegen gewerbsmäßigen Betruges (2.000 Betroffene, 690 Millionen Euro Schaden) vor Gericht zu stellen, wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net berichtete, haben alle Geschädigten nach dem ergangenen Strafurteil im Herbst 2016 und einem Schadensersatzurteil im Frühjahr diesen Jahres die Mandate ihrer Anwälte gekündigt.
Womit sie dabei nicht gerechnet hatten, war, dass das Schweizer Bundesstrafgericht in Bellinzona diese Mandatsaufkündigungen als Rückzieher ihrer bereits beim Gericht angemeldeten Zivilforderungen ansah und alle Forderungsunterlagen aus der Strafgerichtsakte entfernte.
Nachdem Behring am 30. September 2016 vom Bundesstrafgericht eine Strafe von fünfeinhalb Jahren kassiert hatte, was Behring nicht akzeptierte (die Revision gegen das Urteil läuft noch), erging im März 2017 vom selben Gericht gegen Behring ein Schadensersatzurteil zugunsten vieler Anleger in das vermeintlich von Behring erfundene Handelssystem, mit dem sich Behring von 1998 bis zu seiner Verhaftung im Oktober 2004 als Codeknacker des Börsensystems ausgab und zweistellige Jahresrenditen versprach, die es aber nicht gab.
Die Richter hätten zwar am 30. März 2017 auf den zivilen Klageweg verweisen können, doch sie entschieden sich, den Anlegern, von denen etliche vor Gericht auch als Zeugen gehört wurden, schnellstmöglich zu helfen und verurteilten Behring in erster Instanz zu einem Schadensersatz an 1.189 Anlegern in Höhe von 207 Millionen Franken (178 Millionen Euro).
Angemeldet hatten allerings 1.300 Anleger insgesamt 420 Millionen Franken (362 Millionen Euro). Doch mehr als die Hälfte der Schäden davon entstanden vor dem Jahr 2001 und galten inzwischen als verjährt.
Die Freude über die verbliebenen Entschädigungssumme währte jedoch nur kurz. Kaum hatten die Anleger nach dem Urteil die Anwaltsmandate gekündigt, verlor das Schadensersatzurteil durch die Interpretation des Gerichts und die Entfernung der Forderungsaufstellungen aus der Gerichtsakte seine Gültigkeit. Damit wurden die betroffenen Anleger ein zweites Mal geprellt.