Matthias Gröpper24. November 2014 | 16:20 | Lesedauer ca. 10 min | Autor: GoMoPa-Redakteur JS

Rechtsanwalt Matthias Gröpper: “Ich bin kein Fachanwalt! Ich bin kein Chef!”


Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Rechtsanwälte der Kanzlei Gröpper Köpke aus Hamburg nur wenige Hemmungen haben, wenn es darum geht auszuteilen. “Mangelnde Sicherheit”, “sittenwidrige Geschäftsmodelle” und “Ermittlungen wegen schweren Betrugs” sind die Schlagzeilen, die aktuell das Bild der Kanzlei-Webseite prägen. Die betroffenen Emittenten leiden unter der Verdachtsberichtserstattung der selbsternannten Verbraucherschutzkanzlei und müssen schwere Umsatzeinbußen hinnehmen. Wenn es um die eigenen Geschäfte geht, werden die selbsternannten Anlegerschützer hingegen erstaunlich dünnhäutig.

 

Wenn Emittenten einmal ins Visier der Kanzlei Gröpper Köpke geraten, gibt es kaum noch Entrinnen. Mit aggressiver Pressearbeit und unterstützt von eigens gegründeten Verbraucherschutz- und Anlegervereinen treten die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte eine regelrechte Medienkampagne los. Das erklärte Ziel: möglichst viele Mandanten für die eigenen Kanzlei gewinnen und Sammelklagen vor Gericht einreichen.

 

Klagt auf Richtigstellung, Matthias Gröpper: Ich bin kein Chef! Ich bin kein Fachanwalt!Klagt auf Richtigstellung, Matthias Gröpper: Ich bin kein Chef! Ich bin kein Fachanwalt!

 

Gnade kennt Rechtsanwalt Matthias Gröpper hierbei keine und schießt mit seiner Medienaffinität beizeiten über das Ziel hinaus. Kollegen und Betroffene sind entsetzt über den rabiaten Stil der Gröpper-Köpke-Anwälte und setzen sich juristisch zur Wehr.

Mit Erfolg, wie ein aktueller Beschluss des Landgerichts Köln vom 9. Oktober 2014 beweist.

 

Die Richter erließen ohne vorherige mündliche Verhandlung eine Einstweilige Verfügung gegen die Kanzlei Gröpper Köpke und untersagten die Verbreitung ehrabschneidender Behauptungen auf der Kanzlei-Webseite. Des Weiteren untersagten die Richter den Kanzleichefs Matthias Gröpper und Andreas Köpke die Bewerbung der entsprechenden Negativartikel über das Werbenetzwerk Google Adwords. Bei Verstößen gegen die gerichtlich angeordnete Unterlassung droht der Kanzlei Gröpper Köpke ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft.

Doch Matthias Gröpper schien sich nicht um die gerichtlichen Vorgaben zu scheren. In regelmäßigen Abständen verbreitete seine Kanzlei neue Negativmeldungen über das betroffene Emissionshaus und bewarb diese auch über das Google-Werbenetzwerk. Der neueste Beitrag ist vom heutigen Tag, den 24. November 2014.

Das aggressive Marketing auf Kosten der betroffenen Emittentin war offensichtlich erfolgreich – die Kanzlei Gröpper Köpke konnte mehrere, durch die eigenen Berichte verunsicherte Anleger für sich als Mandanten gewinnen.

In einem Schreiben, das GoMoPa.net vorliegt, kritisiert der gegnerische Anwalt, Stephan R. Schulenberg, den Kollegen Gröpper scharf:

Offenbar trägt Ihr Vorgehen, durch die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen auf unlautere Weise und auf Kosten unserer Mandantschaft eigene Mandate zu akquirieren, nun erste Früchte! So schrecken Sie nicht einmal davor zurück, durch unzulässige Verdachtsberichterstattung das Gerücht in die Welt zu setzen, unsere Mandanten hätten sich bereits des Kapitalanlagebetrugs strafbar gemacht, indem sie zum Beispiel bei Google Anzeigen mit verleumderischem Inhalt schalten und sowohl auf Ihrer eigenen Website als auch auf diversen Rechts- und Anlegerschutzportalen falsche Behauptungen über unsere Mandanten und deren Geschäftsbetrieb aufstellen.

Der Vorwurf von Schulenberg gegenüber der Kanzlei Gröpper Köpke wiegt schwer. Seiner Ansicht nach würde die Hamburger Kanzlei in standeswidriger Manier eigene Fälle schaffen:

Dabei wissen Sie ganz genau, dass der Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs völlig haltlos und der Verdacht allein darauf begründet ist, dass die Staatanwaltschaft von Amts wegen dazu verpflichtet ist, ein Ermittlungsverfahren einleiten, sobald eine Strafanzeige bei ihr eingeht. (…)

Im Zuge dieser Kampagne wurden auch diverse Anleger angeschrieben und aufgefordert, einen vorformulierten Vordruck für eine Strafanzeige gegen die Antragsteller auszufüllen und bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig einzureichen. Diese Praxis wurde den ehemaligen Mitarbeitern per einstweiliger Verfügung des LG München I inzwischen verboten. Allerdings hindert dies diverse selbsternannte Anlegerschutzanwälte offensichtlich nicht daran, aus dem Umstand, dass ein Ermittlungsverfahren gegen unsere Mandanten eingeleitet wurde, Kapital zu schlagen, indem sie zur Verunsicherung der Anleger beitragen und diese dazu motivieren, Ihre Verträge mit unserer Mandantschaft aufzukündigen und ohne entsprechendes rechtliches Fundament Schadensersatz zu fordern.

Wir dürfen darauf hinweisen, dass wir Ihre Art der Werbung für nicht standesgemäß und im Übrigen auch unzulässig im Sinne der Bundesrechtsanwaltsordnung halten. Darüber hinaus stellt diese Art von Werbung auch einen eklatanten Verstoß gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot dar. Unsere Mandantschaft hat uns daher damit beauftragt, wegen Ihrer aggressiven Werbemethoden einen Antrag auf Einleitung eines Beschwerdeverfahrens bei der zuständigen Hanseatischen Rechtsanwaltskammer gegen Sie und Ihre Partner zu stellen. Ein entsprechender Vorgang ist dort bereits als Akte angelegt.

Wenn es um die eigene Reputation geht, zeigen sich die Anwälte von Gröpper Köpke extrem dünnhäutig.

 




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