Irina Smirnova24. Mai 2016 | 8:58 | Lesedauer ca. 4 min | Autor: GoMoPa-Redakteur SS

Nötigte TUHH-Professorin Irina Smirnova einen Studenten zur Überlassung der Bachelor-Arbeit?


Die Hamburger Arzneiforscherin Professorin Dr.-Ing. Irina Smirnova (39) akzeptiert den Strafbefehl über 13.500 Euro nicht, die sie zahlen soll, weil sie einen Studenten genötigt haben soll, dessen Bachelor-Arbeit der Technischen Uni Hamburg-Haburg zur Verwertung zu überlassen, sonst stelle sie die Note 1 dafür unter Vorbehalt, was den nächst höheren Studiengang des Studenten verhindert hätte – heute findet darüber eine Gerichtsverhandlung statt.

Die in Sankt Petersburg geborene und heute in Hamburg lebende Arzneimittelforscherin Professorin Dr.-Ing. Irina Smirnova ist eine Karrierefrau und zumindestens in der Vergangenheit beliebt obendrein. Sie kam 1999 als Doktorandin aus Russland an die TU Berlin, wo sie drei Jahre später ihre Promotion mit dem Prädikat “summa cum laude” abschloss. 2008 wurde sie zur Professorin und Leiterin des Instituts für Thermische Verfahrenstechnik an der Technischen Universität Hamburg-Haburg berufen. Mit ihren 31 Jahren war Irina Smirnova die jüngste Professorin der Ingenieurwissenschaften Deutschlands. Bis dahin hatte sie bereits 3 Patente in der Tasche.

 

Die Hamburger Arzneiforscherin Professorin Dr.-Ing. Irina Smirnova (39) akzeptiert den Strafbefehl über 13.500 Euro nicht, die sie zahlen soll, weil sie einen Studenten genötigt haben soll, dessen Bachelor-Arbeit der Technischen Uni Hamburg-Haburg zur Verwertung zu überlassen, sonst stelle sie die Note 1 dafür unter Vorbehalt, was den nächst höheren Studiengang des Studenten verhindert hätte - heute findet darüber eine Gerichtsverhandlung statt. © Pressestelle TUHHDie Hamburger Arzneiforscherin Professorin Dr.-Ing. Irina Smirnova (39) akzeptiert den Strafbefehl � ... mehrDie Hamburger Arzneiforscherin Professorin Dr.-Ing. Irina Smirnova (39) akzeptiert den Strafbefehl über 13.500 Euro nicht, die sie zahlen soll, weil sie einen Studenten genötigt haben soll, dessen Bachelor-Arbeit der Technischen Uni Hamburg-Haburg zur Verwertung zu überlassen, sonst stelle sie die Note 1 dafür unter Vorbehalt, was den nächst höheren Studiengang des Studenten verhindert hätte – heute findet darüber eine Gerichtsverhandlung statt. © Pressestelle TUHH

2012 war Professorin Irina Smirnova die erste Frau an der Technischen Universität Hamburg-Haburg, die den Lehrpreis der Stadt Hamburg erhielt. An der 1978 gegründeten Uni arbeiten 100 Professorinnen und Professoren mit 6.000 Studierenden. Der mit 10.000 Euro dotierte Lehrpreis wurde ihr aus den Händen der damaligen Hamburger Wissenschaftssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt (SPD, heute Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen) in der Staatsbibliothek überreicht. Es waren die Studenten, die sie für den Preis auswählten, die saßen in der Jury. In der Laudatio wurde Professorin Smirnova gelobt, weil sie in den Übungen den Fokus auf aktuelle Anwendungen ihres Forschungsgebietes legte. Damals die Einführung des Biosprits E10.

Doch seit zwei Jahren überschattet ein schwerer Vorwurf den bis dato makellosen Ruf der Dozentin und Forscherin.

Ein Student zeigte sie an, weil sie ihn genötigt haben soll, seine Bachelor-Arbeit zur Verwertung der Uni zu überlassen. Wenn nicht, würde sie nachträglich die Benotung der Arbeit zu seinem Nachteil ändern.

Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg klagte die Professorin im vergangenen Jahr wegen des Verdachts auf Nötigung an. Die Professorin erhielt daraufhin einen Strafbefehl über 13.500 Euro. Den will Irina Smirnova nicht anerkennen und nicht bezahlen.

Daher kommt es nun zu einer öffentlichen mündlichen Gerichtsverhandlung.

Die Verhandlung gegen die TUHH-Professorin wegen mutmaßlicher Nötigung beginnt am heutigen Dienstag, dem 24. Mai 2016, um 11.00 Uhr im Amtsgericht Hamburg-Harburg, Abteilung 619, Saal A 3.06/Ebene 3 in der Buxtehuder Straße 9. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft: 5701 Js 43/15. Aktenzeichen des Gerichts: 619 Cs 336/15.

Oberstaatsanwältin Nana Frombach teilte gegenüber GoMoPa.net zum Inhalt der Verhandlung mit:




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