Volker Tabaczek2. Juni 2017 | 14:01 | Lesedauer ca. 6 min | Autor: GoMoPa-Redakteur SS

Mount Whitney: LG Berlin verurteilt Volker Tabaczek wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung


Am Ende einer langen Schadensersatz-Verhandlung vor dem Berliner Landgericht (Tegeler Weg 17 in Charlottenburg) löste sich das dicke Gestrüpp aus Firmen, Verträgen, anwaltlichen Treuhandkonten und Verleumdungslegenden, das Volker Tabaczek (56) aus Gräbendorf bei Berlin zwischen sich und einem Anleger aus Hessen gelegt hatte, um ja nicht dessen Gelder zurückzahlen zu müssen, in Luft auf.

 

Volker Tabaczek (56) aus Gräbendorf bei Berlin wurde am 22. Mai 2017 zur Rückzahlung von rund 27.300 Euro an einen Anleger des Private Placements der Mount Whitney Group aus Las Vegas verurteilt, da er laut Urteil, "in sittenwidriger Weise dem Kläger vorsätzlich Schaden zufügte, indem er durch Missbrauch seiner wirtschaftlichen Macht das Anlagegeld des Klägers vorenthält." Nun folgte am 5. Juli 2017 das nächste Schadensersatzurteil am Langericht Berlin wegen "vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" zugunsten eines Berliner Anlegers in Höhe von rund 32.000 EuroVolker Tabaczek (56) aus Gräbendorf bei Berlin wurde am 22. Mai 2017 zur Rückzahlung von rund 27.3 ... mehrVolker Tabaczek (56) aus Gräbendorf bei Berlin wurde am 22. Mai 2017 zur Rückzahlung von rund 27.300 Euro an einen Anleger des Private Placements der Mount Whitney Group aus Las Vegas verurteilt, da er laut Urteil, “in sittenwidriger Weise dem Kläger vorsätzlich Schaden zufügte, indem er durch Missbrauch seiner wirtschaftlichen Macht das Anlagegeld des Klägers vorenthält.” Nun folgte am 5. Juli 2017 das nächste Schadensersatzurteil am Langericht Berlin wegen “vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung” zugunsten eines Berliner Anlegers in Höhe von rund 32.000 Euro

Tabaczek muss nun trotz seiner permanenten Weigerung dem Anleger rund 27.300 Euro nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basissatz seit dem 7. Februar 2016 zurückzahlen, die der Anleger im Jahr 2013 im Vertrauen auf eine in Aussicht gestellte monatliche Verdoppelung seines Kapitals bei der US-amerikanischen Stiftung Mount Whitney Group mit Sitz in Las Vegas investiert hatte (Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Mai 2017, Geschäftsnummer: 11 O 30/15).

Tabaczek wurde laut Urteil deshalb zur Rückzahlung verurteilt:

da er in sittenwidriger Weise dem Kläger vorsätzlich Schaden zufügte, indem er durch Missbrauch seiner wirtschaftlichen Macht das Anlagegeld des Klägers vorenthält.

Volker Tabaczek wollte das Geld einfach nicht zurückzahlen. Aber er könne laut Einzelrichterin Claudia Bach (47) von der Zivilkammer 11 des Landgerichts Berlin bei den an ihn gerichteteten Schadensansprüchen nicht einfach auf eine Vertragskette verweisen, die er doch selbst geschaffen habe.

Einzelrichterin Bach:

Denn nach Ansicht des Gerichts benutzt der Beklagte die Konstruktion gerade, um den Kläger zu schädigen, indem er auf diese Weise einen Grund zum Behalten des Geldes konstruierte, so dass der Kläger den Beklagten auch direkt in Anspruch nehmen kann.

So kam es, dass vor dem Berliner Landgericht am Ende nicht die Mitangeklagten in der Regresspflicht standen,

wie der zwischengeschaltete Finanzchef Michael Rudolf (66) aus Berlin Rudow (Geschäftsführer COO der TI Technologie und Investment Consulting Corp. und laut eigenem Xing-Profil Direktor der Finanzabteilung der Mount Whitney Corp.)

und Tabaczeks Ehefrau Sofie Schützeichel, die sich in E-Mails als “Finance Department” und “Board member oft the group” bezeichnete,

und Patrycja Ryfa aus Berlin Wilmersdorf (Dolmetscherin und Assistentin der Geschäftsleitung der Mount Whitney Consulting Corporation), die geplant habe, mit Tabaczek und Sofie Schützeichel in die USA umzusiedeln.

Sondern im Rampenlicht der Schuld stand am Ende Volker Tabaczek ganz allein.

Denn Tabaczek konnte sich nicht hinter einer Konstruktion mit einer fremden Firma verstecken, bei der er angeblich mit den Anlegern gar nichts zu tun habe.

Für Richterin Bach spielte es gar keine Rolle, ob das Geld auf einem anwaltlichen Treuhandkonto einer TI Corp. oder auf einem Konto der Mount Whitney Group liegt:

Fakt bleibt, dass das Geld sich allein im Zugriffsbereich des Beklagten zu 2) (gemeint ist Tabaczek – Anmerkung der Redaktion) befindet, der als Trustee der Gesellschaft hierüber entscheiden kann.

Im Gericht stolperte Tabaczek über sein eigenes Rollenspiel

Mit den Anlegern habe er nach seiner Darstellung ja deshalb nichts zu tun, da er als Treuhänder (Trustee) des Mount Whitney Trusts lediglich das Vermögen der TI Corp. verwaltet habe. Wegen fehlender Nachweise über die Herkunft des Geldes und wegen angeblich nicht mit ihm abgestimmter Renditeversprechen habe er am 31. Oktober 2014 den Vertrag mit der TI Corp. gekündigt.

In dem Kündigungsschreiben kündigte die Mount Whitney LLC gegenüber der TI Corp. die Rückzahlung der eingezahlten Gelder in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro an, abzüglich 5 Prozent Kostenerstattung und abzüglich bereits geleisteter Gewinnausschüttungen.

Insbesondere in seiner selbst in den Verträgen eingeräumten Rolle als Treuhänder hätte Tabaczek die Pflicht gehabt, die lediglich doch nur verwalteten Gelder nach der Kündigung sofort auszuzahlen.

“Verleumdungskampagne”

Aber laut Tabaczeks Anwalt sei der Mount-Whitney-Firmengruppe durch eine “groß angelegte Verleumdungskampagne ein massiver Schaden entstanden”. Auch gegenüber der TI stehe ihr Schadensersatz zu. Bis zur Klärung stehe “der Mount Whitney Firmengruppe nach US-amerikanischem Recht an den Geldern des Vertragspartners ein Zurückbehaltungsrecht zu”. Deshalb zahle sie keine Gelder aus.

Dieser Auffassung entgegnete Richterin Bach in ihrer Urteilsbegründung: Tabaczek habe doch das Verhalten der Anleger und ihres Anwalts erst veranlasst. Die Richterin führte aus:

Nachdem er die Auszahlung der Gelder im Kündigungsschreiben vom 31. Oktober 2014 angekündigt hatte und in der Folge nicht umsetzte, schlossen die Anleger daraus, dass er sie um ihr Geld “bringen” wollte.

Ihm beziehungsweise der Mount Whitney LLC stand zu diesem Zeitpunkt kein Recht zu, das Geld weiter zu blockieren.

Dass die Anleger dann die Auszahlung mit Nachdruck und auch unter Androhung rechtlicher Mittel forderten, ist ihr gutes Recht.

Insbesondere ist gerade die Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden im Verdachtsfall ein legitimes Mittel. Diesen Verdacht hat der Beklagte gerade selbst begründet, da er nach Kündigung des SAMA (Subscription & Asset Management Agreements – Treuhandvertrag mit der TI Corp. – Anmerkung der Redaktion) und damit dem Wegfall seiner Treuhänderverpflichtung das Geld grundlos über mehr als 2 weitere Monate behielt.

Die Auszahlung nun davon abhängig zu machen, dass die Anleger keine Strafanzeige gegen ihn erstatten, könnte schon den Verdacht einer Nötigung begründen, ist aber zumindest sittenwidrig.

Der Beklagte zu 2) möge sich vor Augen führen, dass die Anleger erst tätig wurden, als er durch sein Verhalten die Rückzahlung der Anlagegelder ohne Rechtsgrund (da SAMA gekündigt war) verweigerte.

Sollte der Mount Whitney LLC tatsächlich Schaden aus dem Verhalten der Anleger entstanden sein, so ist dies die Folge aus dem vertragswidrigen Verhalten der Mount Whitney und des Beklagten zu 2) als Treuhänder.

Die Richterin fasste Tabaczeks wohl tatsächliche Rolle dann so zusammen:

Er verwaltet lediglich fremdes Geld und enthält es den Berechtigen vor.

Nach Recherchen des MDR-Magazins Exakt sollen laut Berlin Journal rund 40 Privatleute noch auf ihr Geld von Tabaczek warten. Es geht um rund fünf Millionen Euro, bei denen eine versprochene Kapitalvermehrung ausblieb. Auch auf die Rückzahlung warten die Anleger vergeblich. Die meisten geprellten Anleger kommen aus Berlin, Brandenburg und Sachsen.

Tabaczek kann nach Ansicht des Gerichts nicht die Verantwortung auf die TI Corp. abwälzen, da er das ganze Konstrukt inklusive der TI Corp. und Büros in Berlin erschaffen habe und daher wusste, dass die Gelder gar nicht der TI Corp. gehören, sondern den Anlegern.

Richterin Bach führte dazu in der Urteilsbegründung aus:

Der Beklagte zu 2) hat selbst die Konstruktion entwickelt, indem er Vermittler schulte, die Geld der Anleger akquirieren und der TI Corp. mittels eines Subscription & Asset Management Agreements (SAMA) zuführen sollten.

Die TI Corp. sollte dann nach den vom Beklagten zu 2) im SAMA getroffenen Regelungen dieses auf Herkunft überprüfen und “gebündelt” der Mount Whitney LLC zur Verfügung stellen.

Der Beklagte zu 2) wusste demnach, dass das Geld, dessen Rückzahlung er der TI Corp. verweigerte, das Geld der Anleger war.

Im Rahmen des Schadensanspruchs sind diese nicht auf die Vertragskette, die der Beklagte zu 2) geschaffen hatte, zu verweisen.

Sondern allein auf ihn, Volker Tabaczek. Der Trustee der Mount Whitney Group hat noch bis zum 29. Juni 2017 Zeit, gegen das Urteil Revision beim Berliner Kammergericht einzulegen.

Unabhänging davon ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft seit zweieinhalb Jahren in dem Fall unter dem Aktenzeichen 244 Js 1768/14. Anfang vorigen Jahres kam es bei Tabaczek und Rudolf zu Hausdurchsuchungen.

Inzwischen hat auch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen Volker Tabaczek und dessen zweite Frau und Helferin Sofi Schützeichel aufgenommen, weil die beiden über die leere Vorratsgesellschaft Seascape LLC aus Las Vegas, die laut Handelsregistereinträgen und Firmenschildern der Mount Whitney Group zuzurechnen ist, in bar ein Doppelgrundstück direkt am Ostseestrand in Kühlungsborn anzahlten, um eine Villa Sofie zu errichten. Das Geschäft platzte, wie das Berlin Journal berichtete.


Im vorigen Jahr gab es ein 1. Zivilprozessurteil auf Schadensersatz gegen beide Verantwortliche: Tabaczek und Rudolf.

Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 31 O 101/15) hatte Tabaczek und Rudolf verurteilt, einer Anlegerin der in Berlin gegründeten Geschädigtengemeinschaft Tulpe 263 (25 Anleger, die in den letzten Jahren 9 Millionen Euro an die Mount Whitney Group eingezahlt haben) die Geldeinlage zurückzuzahlen. Das Geld sei auf das Konto der Mount Whitney Group eingezahlt worden und von dort auf ein Konto der Firma TI Incorporation von Michael Rudolf weitergeleitet worden. Beide konnten keinen Nachweis über die Verwendung des Geldes beim Landgericht Berlin vorlegen.

Tabaczek weigerte sich, einen Kontoauszug vorzulegen, so dass der Richter von einer Zweckentfremdung ausgehen musste und die Rückzahlung anordnete. Mount-Whitney-Finanzchef Rudolf vermietet eigentlich mit seiner Frau in Berlin-Rudow im Eigenheim Monteurszimmer.

Und der einstige Thüringer Radrennfahrer Tabaczek versucht sich seit letztem Jahr mit einem ebenfalls in US-Bundesstaat Nevada gegründeten On the Rockz Diamond Trust im Diamantenhandel. Nun denn…




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