Das Urteil des BGH (Aktenzeichen: XI ZR 480/13) sorgte für Furore. Erstmals hat der Bundesgerichtshof eine Bank zu Schadenersatz, wegen der Vermittlung von Garantiezertifikaten der insolventen Lehman Brothers verdonnert. Droht jetzt eine neue Klagewelle?
2008 leitete die Insolvenz der Investmentbank die weltweite Finanzkrise ein. Auch sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschäftigt der Fall die Gerichte.
Im Auftrag von einem Mandanten, der Garantiezertifikate des US-Bankhauses erworben hatten, machte der Karlsruher Rechtsanwalt Richard Lindner Ansprüche auf Schadenersatzansprüche gegen die vermittelnde Privatbank Bethmann aus Frankfurt am Main geltend. Als erster Anwalt in Deutschland konnte Lindner am 25. November 2014 ein höchstrichterliches Urteil erstreiten.
Der Kläger hatte im November 2007 für 33.000 Euro Lehman-Zertifikate bei der Bethmann Bank erworben und erhielt vom Gericht 27.000 Schadenersatz zugesprochen. Später hatte derselbe Anleger weitere 140.000 Euro in Lehman-Zertifikate angelegt und erhielt hierfür Schadenersatz in Höhe von 98.000 Euro zugesprochen.
Theoretisch hätte der Kläger sogar sein gesamtes gezeichnetes Kapital zurückerstattet bekommen, allerdings hatte er versäumt seine Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Vom investierten Kapital zog das Gericht entsprechend das Auseinandersetzungsguthaben aus der Insolvenzmasse, welches der Bank durch die Rückabwicklung zusteht, vom Schadenersatz ab.
Rechtsanwalt Lindner konnte mit einer neuen Argumentation beim BGH punkten.
Beiden Klägern waren die Garantiezertifikate der Lehman Brothers mit dem Argument verkauft worden, dass die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals zu 100 Prozent garantiert sei. Sowohl im Prospekt, den Verkaufsunterlagen und auch im Vermittlungsgespräch wurde allerdings vergessen, auf ein Sonderkündigungsrecht der Emittentin hinzuweisen.
Im Falle einer Sonderkündigung war aber nicht mehr garantiert, dass der Anleger 100 Prozent seines Investments zurückerhalten würde, sondern eventuell Abschläge in Kauf nehmen müsste.
Der BGH schloss sich der Meinung der vorherigen Instanzen an und sah in der fehlenden Aufklärung über dieses Risiko den Tatbestand der Fehlberatung erfüllt. Die Bethmann Bank wurde zur Rückabwicklung der Verträge verurteilt. In der Begründung hieß es von Seiten des BGH: