Seit 2004 gibt der niedersächsische LV-Rückabwicklungs-Anwalt Jörn Diercks aus Seeburg auf seiner Kanzlei-Homepage vor, „seine umfangreich gewonnenen Erfahrungen und Kenntnisse in den Dienst seiner Mandanten“ zu stellen.
Leider schildern uns gegenüber aktuell etliche seiner Mandanten und auch Hinweisgeber aus LV-Rückabwicklungskreisen diesen Anwalt Jörn Diercks als mutmaßlichen Abzocker und Mandantenhändler.
Erster Vorwurf: Abkassiert, nichts gemacht?

Finanziell mit seinen eigenen Firmen am Boden (Vertriebs-Dienstleisterin SONO Service & Support GmbH aus Seeburg und Fonds-Anlegerbetreuerin BluezIT GmbH aus Würzburg) soll Jörn Diercks, nachdem er seine Kanzlei bereits aus Göttingen (135.460 Einwohner) aufs Land in die kleine Gemeinde Seeburg (1.594 Einwohner) verlegt hatte, Ende 2022 bei einer großen Kanzlei angeklopft haben und um Mandanten gebeten haben. Die Kanzlei soll ihn geschult und ihm schließlich 2.600 Lebensversicherungs-Rückabwicklungs-Fälle anvertraut haben.
Seine Haupt-Frage soll dabei gewesen sein: „Wieviel Geld bekomme ich dafür?“
Ihm soll dann ein Vorschuss von über 1 Million Euro überwiesen worden sein, den Dienstleister der Kanzlei zur Verfügung gestellt hatten. Der Vorschuss war natürlich nicht für ihn persönlich bestimmt, sondern für die Arbeit für die Mandanten.
Obendrein habe sich Jörn Diercks noch von Rechtsschutzversicherungen Zahlungen geholt, wie einige Mandanten bekundeten, die von den Rechtsschutzversicherungen darüber informiert wurden.
Doch nichts sei aus Sicht der Mandanten passiert.
Zweiter Vorwurf: Versuchter Mandantenhandel?
Im November 2024 muss Rechtsanwalt Jörn Diercks wohl innegehalten haben – frei nach dem Motto: Ich muss ja noch 2.600 Mandanten abarbeiten. Wahrscheinlich gehen 400 oder 500 in die Verjährung. Das schaffe ich gar nicht.
2025 sollen ihn schließlich alle Mitarbeitenden in der Kanzlei verlassen haben.
Zudem soll es im Hause Rechnungen von Gerichten gegeben haben, die angeblich nicht bezahlt worden waren, oder auch Mahnbescheide. Jörn Diercks: „Wer behauptet denn so etwas? Ich darf Sie um Benennung Ihrer Quelle bitten!“
Aus dieser Situation heraus muss wohl bei Jörn Diercks die Idee geboren sein – frei nach dem Motto: Hey, ich verkaufe das ganze Ding und kassiere neues Geld.
Auf Rückfragen der Dienstleister, was er denn die ganze Zeit mit den Vorschüssen gemacht habe, habe Jörn Diercks geantwortet, darüber sei er nur seinen Mandanten eine Antwort schuldig.
Die bekamen allerdings plötzlich „so komische Briefe“ (einer liegt GoMoPa.io vor), die den Eindruck erwecken, als ob in ihrer Angelegenheit nach zwei Jahren plötzlich nichts mehr ginge.
Jörn Diercks soll also einen Mandantenhandel versucht haben und Riesenstress angedroht haben, wenn er nicht noch mehr Geld bekäme.
Ein Mediator, der die Angelegenheit im Sinne der Mandanten klären wollte, soll von dem Anwalt die sinngemäße Antwort bekommen haben: Jemand muss mir das geforderte Geld bezahlen, egal wer.
Die Betroffenen empfinden das Verhalten als „volle Erpressung“ und versuchen nun, dagegen juristisch vorzugehen.
GoMoPa.io bat Rechtsanwalt Jörn Diercks um Stellungnahme.
Jörn Diercks antwortete prompt. Er gibt darin den Konzeptanten und Gutachtern die Schuld. Doch was haben die mit seinen außergerichtlichen Verfahren zu tun, deren Zahl und Ergebnisse er verheimlicht?
1. Jörn Diercks erstes Argument: Unsortierte oder verwirkte Verträge
Jörn Diercks schrieb GoMoPa.io: „Soweit Ihnen LV-Rückabwicklungs-Mandanten berichtet haben, dass seit Jahren nichts Hilfreiches passiert sei, muss ich dem bereits einleitend in aller Form widersprechen.
In den Jahren 2021 ff. hatten sich die Konzeptanten des vorliegenden ‚Konstrukts‘ ausschließlich auf eine Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen kapriziert, und zwar zum Teil mit hanebüchener und rechtsferner Begründung und ohne jedwede Berücksichtigung der zum Teil rechtlich und tatsächlich erheblichen Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Versicherungsprodukten.
Beispielsweise Riester-Verträge oder reine Fondspolicen mit Wiederanlage der Überschüsse in Fonds.
Berücksichtig wurde von den Konzeptanten ebenso wenig, dass es zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages eines Rückabwicklungsgrundes bedarf, wobei eine Vielzahl von Rechtsgründen in diesem Zusammenhang, beispielsweise die Anfechtung, der Verjährung anheimgefallen waren.
Maßgeblich verblieb als Rückabwicklungsgrund der Widerspruch/Widerruf der Verträge. Allerdings hatten die Konzeptanten hinsichtlich dieses Rückabwicklungsgrundes nicht in den Blick genommen, dass der Ausübung des Widerspruchs-/Widerrufsrechts im Einzelfall rechtserhebliche Hinderungsgründe entgegenstehen, beispielsweise das Rechtsinstitut der Verwirkung.“
Die Konzeptanten fragen sich nach dieser Antwort allerdings, warum der Anwalt für das viele Geld die Verträge nicht sortiert und die richtigen juristischen Argumente gegenüber den Versicherungsgesellschaften angeführt hat.
Was hat Jörn Diercks stattdessen getan?
Jörn Diercks teilte dazu GoMoPa.io mit: „Ich hatte die Konzeptanten hierauf mehrfach und ausdrücklich hingewiesen, eine Abänderung erfolgte nicht, und zwar bis heute nicht.“
GoMoPa.io fragte bei Fachanwälten nach, was sie von Diercks Argumentation hielten.
Die Fachanwälte sprachen unisono von Nebelkerzen des Jörn Diercks. Namentlich erwähnen dürfen wir sie in diesem Artikel nicht. Sie wollen nicht mal in den Hauch einer Nähe zu Jörn Diercks geraten, der als unseriös gilt.
Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht sandte uns zu den Argumenten von Anwalt Jörn Diercks folgende rechtliche Klarstellung:
„Rückabwicklungen basieren auf strukturellen Vertragsmängeln – nicht allein auf Widerrufen
Die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen ist nicht allein an fehlerhafte Widerrufs- oder Widerspruchsbelehrungen geknüpft, sondern ergibt sich in einer Vielzahl von Fällen aus systemischen Mängeln in der Vertragsgestaltung, der Kalkulation und der Gewinnverwendung durch die Versicherer.
Zu den wesentlichen festgestellten Schwächen zählen:
► Intransparente und überhöhte Prämienkalkulation, insbesondere durch
Sicherheitszuschläge, die dem Versicherungsnehmer nicht offenbart und bei
Vertragsbeendigung nicht erstattet werden,
► Unzureichende Beteiligung an Rückstellungen wie der Rückstellung für
Beitragsrückerstattung (RfB) oder dem sogenannten Überschussanteilsfonds,
► Verwendung überhöhter Sterbetafeln durch die Deutsche Aktuarvereinigung,
wodurch Prämien zu Lasten der Versicherungsnehmer steigen,
► Gewinnkürzungen durch bilanzielle Rückstellungen wie Zinszusatzreserven und
Nachreservierungen von Rentenverträgen,
► Fehlende Hinweise auf mit Sicherheit eintretende Nachteile, die sich durch die
Struktur des Versicherungsvertrages ergeben.
Diese Defizite führen nachweislich dazu, dass Versicherungsnehmer während der
Vertragslaufzeit wie auch bei Vertragsbeendigung wirtschaftlich benachteiligt werden – unabhängig davon, ob der Vertrag gekündigt oder widerrufen wurde.“
Der Fachanwalt lässt auch das von Jörn Diercks angeführte Argument der Verwirkung so nicht gelten.
Der Versicherungs-Anwalt schreibt: „Kein Vertrauensschutz für verschwiegene Nachteile – Verwirkung scheidet aus
Ein wiederholt erhobener Einwand lautet, dass Rückabwicklungen heute aufgrund von Verwirkung oder eines Verstoßes gegen Treu und Glauben nicht mehr möglich seien. Dies ist aus mehreren Gründen unzutreffend:
► Maßgeblich für die Geltendmachung eines Rückabwicklungsanspruchs ist nicht das Datum des Vertragsabschlusses, sondern der Zeitpunkt des Schadenseintritts –
regelmäßig also die fehlerhafte Abrechnung bei Vertragsbeendigung.
► Die Versicherer haben die strukturellen Nachteile weder transparent gemacht noch verständlich erklärt. Damit wurde dem Versicherungsnehmer die rechtzeitige
Erkenntnisnahme unmöglich gemacht.
► Eine Berufung auf Verwirkung oder Rechtsmissbrauch ist rechtlich unzulässig, wenn die benachteiligende Struktur gezielt verschleiert wurde.
Aus diesem Grund sind Rückabwicklungen in weiten Teilen nicht verjährt und auch nicht verwirkt, wie durch zahlreiche Urteile bestätigt wurde.“
2. Jörn Diercks zweites Argument: Brauchbare Gutachten erst ab 2024
Jörn Diercks schrieb GoMoPa.io: Er habe „darauf gedrängt, dass neben einer Rückabwicklung auch und insbesondere eine mögliche Differenz zwischen ausgezahltem Rückkaufswert und zu ermittelndem tatsächlichen Wert des Vertrages in den Blick genommen wird. Dies erfolgte erstmals Anfang/Mitte des Jahres 2024 durch gutachterliche Umsetzung.“
Diese Antwort ruft bei Mandanten wie bei den Konzeptanten Empörung hervor.
Konter: „Für ein außergerichtliches Verfahren braucht man keine Gutachten.“
Einer fasste die vorherrschende Meinung so zusammen: „Für ein außergerichtliches Verfahren mit einer Versicherungsgesellschaft braucht man doch gar kein Gutachten. Der Anwalt braucht es für einen Richter, wenn es vor Gericht geht. Vorher kann er von der Versicherung verlangen: das und das brauche ich aufgrund meiner Excel-Tabelle oder aufgrund meiner Erfahrungen von Ihnen, ansonsten klagen wir.“
Kernfrage an Jörn Diercks: „Wie viele außergerichtliche Einigungen haben Sie abgeschlossen?“
Ein Betroffener verlangt: „Dann soll er uns doch die Schreiben zeigen, dass er außergerichtliche Verfahren durchgeführt hat. Die Kernfrage in dem ganzen Salat drumherum ist: Sie sind zweieinhalb Jahre dabei, Sie haben eine Masse an Mandanten angenommen, Sie haben Gelder bekommen, Rechtsschutzversicherungen abkassiert, wie viele außergerichtliche Einigungen haben Sie zugunsten der Versicherten abgeschlossen?“
GoMoPa.io reichte die Frage an Rechtsanwalt Jörn Diercks weiter.
Jörn Diercks antwortete darauf nicht konkret, sondern berief sich auf seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht: Er müsse uns darauf hinweisen, „dass ich Anwalt bin, der in vielerlei Hinsicht und weitreichend zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.“
3. Jörn Diercks drittes Argument: Die Gutachter würden vertriebsorientiert berechnen
Zu den Gutachtern führte Jörn Diercks noch ins Feld: „Die Gutachten aus den Jahren 2022/2023 weisen erhebliche Rückabwicklungswerte aus, da der Gutachter eine ‘Rohüberschussrendite’ als -quasi- Zinshebel verwendete.
Ergebnis dieses Zinshebels waren offenkundig ebenso exorbitant hohe wie unrealistische Rückabwicklungsbeträge. Zudem sahen die Gutachten, wie oben ausgeführt, keine Berechnung des Differenzbetrages zwischen Rückkaufswert einerseits und gutachterlich zu ermittelndem Wert des Versicherungsvertrages zum Beendigungszeitpunkt vor.
Seit Anfang/Mitte des Jahres 2024 erstellte der Gutachter sodann Gutachten unter Aufgabe des ‘Zinshebens’ und nunmehr unter Einschluss des von mir geforderten Differenzbetrages. Zudem konnten die Konzeptanten zu meiner ungetrübten Freude einen weiteren Gutachter gewinnen, der, soweit ich mich recht erinnere, seit April 2024 mit der Begutachtung begann, und der von Anfang an sowohl den Rückabwicklungswert als auch den Differenzwert ermittelte.
Die unabhängig voneinander ermittelten Werte beider Gutachter waren moderat und betragsmäßig weit von den Rückabwicklungsbeträgen des einen Gutachter aus den Jahren 2022/2023 entfernt. Insofern wurde der Erstgutachter veranlasst, sämtliche Gutachten aus den Jahren 2022/2023 neu zu begutachten, ein Vorgang, der bislang nicht abgeschlossen ist.
Da ich sodann mehrfach gewahrte, dass die Konzeptanten auf die Gutachter Einfluss zu nehmen versuchten, weil deren Auffassung nach die Ergebnisse zu niedrig seien, um mutmaßlich weiteren vertrieblichen Erfolg zu generieren, habe ich mehrfach und vehement geäußert, dass die Gutachter unabhängig, unbeeinflusst und keinesfalls ergebnisorientiert zu begutachten haben. Ich benötige tragfähige und plausibilisierte Gutachten für meine Mandanten, keine Gefälligkeitsgutachten, die auf irgendwelche vertrieblichen Belange Rücksicht nehmen.“
Darauf antwortete einer mit dem Sachverhalt vertrauter Versicherungs-Fachanwalt gegenüber GoMoPa.io: „Die Gutachten folgen der Rechtsprechung – keine Gefälligkeitsgutachten
Kritisiert wurde auch, dass Gutachten zur Rückabwicklung angeblich auf ‚Zinshebeln‘ oder unrealistischen Annahmen basierten. Diese Darstellung ist sachlich und rechtlich falsch.
► Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 29.04.2020, Az. IV ZR 19/19) hat ausdrücklich
keine bestimmte Berechnungsmethode vorgeschrieben, sondern nur verlangt,
dass die Ertragslage des Versicherers berücksichtigt wird.
► Gutachten, die die sogenannte Rohüberschussrendite als Maßstab heranziehen,
orientieren sich an der von der BaFin selbst verwendeten Methodik in ihren
Jahresberichten zur Versicherungswirtschaft.
►Die Anwendung dieser Methode hat in der Praxis zu außergerichtlichen
Einigungen geführt, bei denen Versicherungsnehmer Rückzahlungen zwischen
30 % und 70 % über dem Rückkaufswert erhielten – ohne dass ein Gerichtsurteil erstritten werden musste.
Die Aussage, die Gutachten seien ergebnisorientiert erstellt worden, ist haltlos. Vielmehr wurden unterschiedliche Berechnungsmethoden auf Grundlage anerkannter aktuarieller Prinzipien getestet und kontinuierlich weiterentwickelt. Das ist Ausdruck wissenschaftlicher Sorgfalt – nicht Manipulation.“
Wer ist dieser Anwalt Jörn Diercks?
Wir kennen Jörn Diercks seit 2014 als Verteidiger des serbischen Fondsmanagers Slobodan Cvetkovic (59) aus dem hessischen Butzbach.
Jörn Diercks forderte uns doch tatsächlich noch am 28. Januar 2014 anwaltlich im Namen von Slobodan Cvetkovic auf, unseren Artikel vom 23. Januar 2014 „Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Prosperia-Chef Slobodan Cvetkovic“ zu löschen oder eine Gegendarstellung zu schreiben, obwohl die Staatsanwaltschaft Würzburg den Vorstand des damaligen Fonds-Emissionshauses Prosperia AG, welches im April 2013 von Würzburg in die Adresse Hausbriefkasten 27, Frankfurter Airport Center 1 umgezogen war, bereits kurz vor Weihnachten 2013 verhaftet hatte und der leitende Oberstaatsanwalt der WirtschaftsWoche am 22. Januar 2014 außerdem noch bestätigt hatte, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen Slobodan Cvetkovic wegen Untreue-Verdachts ermittelt.
Einen Löschgrund für unseren Artikel konnten wir daher nicht erkennen. Cvetkovic wurde am 27. April 2016 vom Würzburger Landgericht zu 10,5 Jahren Haft verurteilt, weil er 30 Millionen Euro Fondsgelder veruntreut haben soll. Der Vorsitzende Richter Reinhold Emmert sagte in seiner Urteilsbegründung: „Die Dreistigkeit, mit der das Geld herausgeschaufelt wurde, sucht ihresgleichen“, wie GoMoPa berichtete.
Dabei fiel auf: Anwalt Jörn Diercks übernahm im März 2015 von den beiden CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 der Prosperia AG seines in U-Haft sitzenden Mandanten Cvetkovic die Fonds-Anlegerbetreuer-Firma BluezIT GmbH (vormals FFS Finance & Fund Support GmbH) in Würzburg und ist noch heute Gesellschafter.
GoMoPa.io: Warum?
Jörn Diercks: „Ich bin Anwalt, der Erwerb stand im Zusammenhang mit der Verteidigungsstrategie.“
GoMoPa.io: Warum teilen Sie sich als Inhaber diese BluezIT GmbH zur Hälfte ausgerechnet mit Berit Heidi Larsen (62, geborene Hock) aus Würzburg (zuvor Boxberg) und überlassen ihr bis heute die Geschäftsführung, obwohl Berit Heidi Larsen von November 2002 bis Februar 2005 Vorständin der DFB Deutsche Fonds Beteiligungs AG (vormals Deutsche Frankonia Beteiligungs AG) war?
Die Würzburger Frankonia-Gruppe verursachte schließlich Millionenschäden für die Anleger und Haftstrafen für verantwortliche Manager wie die Zwillings-Brüder Thomas und Michael Gerull (63), die mit Slobodan Cvetkovic auf der Würzburger Anklagebank saßen und am 22. März 2016 Haftstrafen in Höhe von 8 Jahren (Thomas) und 7 Jahren und drei Monaten (Michael) kassierten, weil sie laut ihrem Geständnis 50 Millionen Euro Anlegergelder veruntreut hatten.
Jörn Diercks: „Weil ich als Gesellschafter darauf geachtet habe, dass die Gesellschaft keine weitere Geschäftstätigkeit entfaltet.“
GoMoPa.io: Wie wollen Sie nun Ihre teils aufgebrachten LV-Rückabwicklungs-Mandanten beruhigen? Was werden Sie tun?
Jörn Diercks: „Ich werde meine Mandanten auch weiterhin vollständig über aktuelle Gegebenheiten informieren, unter anderem auch über Ihre Anfragen und meine Antworten.“ Nun denn..