Die Berliner Rechtsanwältin Claudia Rübensam von der Kanzlei Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB aus Mitte (Leipziger Platz 9) hat in Hamburg eine Sammelklage in einer Schifffonds-Sache gegen die HCI Treuhand gewonnen. Das Urteil gibt vielen tausend Anlegern neue Hoffnung.
Wie die Berliner Rechtsanwaltskanzlei gestern dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net mitteilte, hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 17. November 2015 der Sammelklage der knapp 100 HCI Shipping Select 26 Anleger stattgegeben.
Mit folgender Konsequenz, so die Kanzlei:
Die HCI Treuhand GmbH & Co. KG sowie die HCI Treuhand Service GmbH & Co. KG müssen Schadensersatz in Millionenhöhe an geschädigte Anleger zahlen.
Die Kläger wurden auf Grundlage des Verkaufsprospekts des HCI Shipping Select 26 für eine Beteiligung an mehreren Schiffsgesellschaften des Dachfonds eingeworben.
Der 2008 aufgelegte Dachschiffsfonds HCI Shipping Select 26 hat nicht direkt in konkrete Schiffe investiert. Stattdessen flossen die Gelder der rund 1.900 Anleger in Höhe von insgesamt 65 Millionen Euro in acht andere Schiffsfonds mit je einem Schiff.
Vier der Schiffe mussten bereits Insolvenz anmelden, obwohl sie mit dem Baujahr 2009 noch recht neu waren. Dies waren die Produkten- und Chemikalientanker Hellespont Centurion, Hellespont Challenger, Hellespont Charger und Hellespont Chieftain. Doch die Banken zogen im Jahr 2012 den Stecker.
Obwohl Anleger, die 60 Prozent des Anlagekapitals des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 vertreten, im März 2015 für eine Sonderprüfung der Betriebskosten gestimmt haben, lehnen sowohl der Fonds-Geschäftsführer Christian Büttner (63) aus Reinbek, als auch der Geschäftsführer der HCI Treuhand Kai Dührkop (46) aus Ratzeburg dies ab.
HCI Capital und HCI Treuhand machen rechtliche Gründe geltend. Doch GoMoPa.net zugespielte Informationen verweisen auf Kostenabweichungen gegenüber den ursprünglichen Kalkulationen in Höhe von über 20 Millionen Dollar.
Die Prüfung und Analyse des Verkaufsprospekts durch die Kanzlei Schirp Neusel & Partner ergab, dass der Prospekt ein unzutreffendes Bild der Kapitalanlage vermittelt.
Dies bestätigte nun das Landgericht Hamburg mit aktuellem Urteil. Und folgender Begründung: